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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1841-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Hintergründe und bisherige Entwicklung

 

Das vom Stadtrat am 25.10.2000 beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept für die Jahre 2001 bis 2003 wurde mit Beschlüssen des Stadtrates vom 24.10.2001 und 23.10.2002 fortgeschrieben. Grundlage des Haushaltskonsolidierungskonzeptes war folgende Auflage der Regierung von Oberfranken bei der Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2000 vom 07.08.2000:

 

Die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen wird unter der Auflage erteilt, dass der Stadtrat bis 1. November 2000 ein schlüssiges Haushaltssicherungskonzept beschließt, das die haushaltsentlastenden Maßnahmen im Einzelnen und in ihrer Gesamtwirkung darstellt und innerhalb des Finanzplanungszeitraumes bis 2003 gewährleistet, dass der Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt durch laufende Einnahmen wieder hergestellt werden kann und auch angemessene Nettozuführungen (positive Differenz zwischen Pflichtzuführung und Istzuführung) zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden können.

 

Aufgrund des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes konnte zwar eine wesentliche Verbesserung der städtischen Finanzen in den Haushaltsjahren 2001 bis 2003 mit 4,050 Mio. €, 5,423 Mio. € bzw. 7,058 Mio. € erzielt werden. Das Gesamtziel, eine freie Finanzspanne im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften, konnte aber bis zum Ende des ersten Konsolidierungszeitraumes (= 31.12.2003) nicht erreicht werden. Nach dem Rechnungsergebnis 2003 musste im Haushaltsjahr 2003 vielmehr sogar eine Rückführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 2,749 Mio. € gebucht werden, um den Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können. Nachdem sich diese Entwicklung bereits im Laufe des Jahres 2003 abzeichnete, hat der Stadtrat am 22.10.2003 beschlossen, das Haushaltskonsolidierungskonzept für das Jahr 2004 fortzuschreiben.

 

In den Haushaltsjahren 2004 und 2005 konnten zwar aufgrund der Gewerbesteuerentwicklung in den Rechnungsergebnissen die Pflichtzuführungen und freie Spannen erwirtschaftet werden. Allerdings mussten die Überschüsse zum weit überwiegenden Teil für die vom Stadtrat beschlossene Sonderrücklage „Haushaltsausgleich“ verwendet werden. Diese Sonderrücklage war dringend erforderlich, um die aus den Gewerbesteuermehreinnahmen resultierenden Verschlechterungen der Verwaltungshaushalte 2006 und 2007 (Einnahmeminderungen bei den Schlüsselzuweisungen, Ausgabemehrungen bei der Bezirksumlage und der Krankenhausumlage) ausgleichen zu können.

 

Bei den Rechnungsergebnissen der Jahre 2006 bis 2014 konnten jeweils „freie Spannen“ in unterschiedlicher Höhe erwirtschaftet werden, die u. a. für die Landesgartenschau, für Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Ansiedlung der Fa. Brose, Brandschutzmaßnahmen an Schulen oder für die Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage verwendet wurden.

 

 

Grundsätzliche Notwendigkeit der Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung

 

Ob im Haushaltsjahr 2016 die Pflichtzuführung bzw. darüber hinaus eine „freie Spanne“ veranschlagt werden kann, wird sich im laufenden Aufstellungsverfahren ergeben. Nach Erfassung aller Meldungen der Fachämter bestehen Deckungslücken im Verwaltungshaushalt in Höhe von 8,9 Mio. € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 34,6 Mio. € (siehe Anlage). Wie auch im Haushaltsjahr 2015 (vgl. dazu Beschluss des Stadtrates vom 22.10.2014 – VO/2014/1112-20) ist es deshalb zwingend erforderlich, das bisherige Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben. Ein teilweiser Verzicht auf bisher durchgeführte Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen würde für den Haushaltsplan 2016 nicht schließbare Deckungslücken verursachen. So ergäbe sich bei einer Rückführung der Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuer auf das Niveau des Jahres 2000 eine Deckungslücke in Höhe von 2,799 Mio. €. Zum Vergleich die Hebesätze 2000 und 2016:

 

Steuerart

2000

2016

Grundsteuer A

250 v. H.

280 v. H.

Grundsteuer B

365 v. H.

425 v. H.

Gewerbesteuer

380 v. H.

390 v. H.

 

 

 

Vorschläge für die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2016

 

a)                  Übergeordnete Ziele:

-       Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung;

-       Erwirtschaften der Pflichtzuführung im Verwaltungshaushalt, d. h. eines Betrages, der ausreicht, um die ordentliche Tilgung (einschl. der Restkaufgelder) zu bestreiten;

-       zumindest teilweise Sondertilgung von Krediten aus der Rückzahlung des Trägerdarlehens.

 

b)                  Personalkosten:

-       Veranschlagung von Brutto-Personalkosten (Hauptgruppe 4), die sich höchstens an den zu erwartenden Tarif- und Besoldungssteigerungen orientieren;

-       Beibehaltung der Wiederbesetzungssperre für frei werdende Planstellen von mindestens 6 Monaten.

 

c)                  Beeinflussbare Sachkosten:

Generelle Obergrenze für die Veranschlagung: Ansätze 2015

 

d)                  Freiwillige Leistungen:

Generelle Obergrenze für die Veranschlagung: Ansätze 2015

 

e)                  Ausschöpfung sämtlicher Einnahmemöglichkeiten, insbesondere bei der Bewirtschaftung des städtischen Grundstücksvermögens sowie in den Gebührenhaushalten

 

f)                    Vermögenshaushalt:

Analog der Vorjahre wird das Immobilienmanagement beauftragt, geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten, um aus dem An- und Verkauf von Grundstücken den von der Regierung von Oberfranken im Rahmen der Konsolidierung geforderten Beitrag zu erwirtschaften.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1.           Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird gemäß der Ziffer I fortgeschrieben.

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist.

Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:     Personalkosten:         Sachkosten:

 

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Anlagen

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