Beschlussvorlage - VO/2015/1845-45
Grunddaten
- Betreff:
-
Verein der Freunde des Internationalen Künstlerhauses Villa Concordia e.V.; Förderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Kulturamt
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Entscheidung
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08.10.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Der Verein der Freunde des Internationalen Künstlerhauses Villa Concordia e.V. ist mit dem Wunsch an die Stadt Bamberg herangetreten, für seine im öffentlichen Raum befindlichen herausragenden Kunstwerke renommierter Künstler (Avramidis – Pfahlplätzchen, Mitoraj – Untere
Brücke, Luginbühl – Schiffbauplatz und künftig Wang Shugang – Schönleinsplatz), eine finanzielle Unterstützung zur Pflege dieser Kunstwerke im Rahmen der Kulturförderung zu erhalten. Diese Kunstwerke sind wesentlicher Bestandteil des sog. Bamberger Skulpturenweges, der für Bürger und Besucher Bambergs gleichermaßen kulturell sehr bedeutsam ist.
Entsprechend der Ziffer 5.4 der städt. Kulturförderrichtlinien wird dem Kultursenat daher vorgeschlagen, dem Verein im Rahmen der Kulturförderung für die Pflege und Unterhalt dieser vier Kunstwerke jährlich bis zu 2.000 € gegen Vorlage geeigneter prüfbarer Nachweise für tatsächliche Aufwendungen zu gewähren.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von jährlich bis zu 2.000,-- € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: