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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1848-47

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Es ist das Ziel der Stadtverwaltung, die Grünfläche am Fischerhofschlösschen für die Stadt möglichst kostenneutral aufzuwerten  und mit einem Weg (siehe beiliegende Wegeskizze) zu erschließen.

 

Nach Gesprächen zwischen den Anliegern (Familien Wörner, Dietz und Stadter) sowie mit dem Förderverein zur Nachhaltigkeit der Landesgartenschau und dem Bürgerverein Gaustadt einerseits und dem Referat 4 sowie den Ämtern 23 und 47 anderseits, wurde deutlich, dass die Bereitschaft besteht, die Wegeführung und die Gestaltung der Grünanlage finanziell zu unterstützen bzw. mit zutragen.

 

Der Förderverein möchte die alte Wegeverbindung zum Fischerhofschlößchen aufleben lassen. Die Familie Stadter wünscht, die planungsrechtlich gesicherte Parkplatzreihe auf der Seite des Einkaufsmarktes auf eigene Kosten dauerhaft zu errichten. Das Grundstück soll pachtweise überlassen werden. Im Vertrag soll ferner geregelt werden, dass die (zeitlich begrenzt nutzbaren) Parkplätze auch öffentlich zugänglich sind.

 

  • Die Familie Wörner verfolgt das Ansinnen, eine südlich des geplanten Weges zur Fischerhof-Gaststätte hin gelegene Flächen als Freischankfläche von der Stadt Bamberg anzumieten.
  • Die Familie Dietz würde gerne die für das Fischerhofschlösschen bauordnungsrechtlich notwenigen Stellplätze (die bisher nur provisorisch nachgewiesen waren) am Rande der geplanten Grünanlage anlegen. Diese lägen teilweise auf städtischem Grund. Für die Teilfläche wäre ein Mietvertrag abzuschließen.
  • Der Bürgerverein möchte, dass für Veranstaltungen ein Teil der Grünfläche ca. fünfmal im Jahr als Multifunktionsfläche zur Verfügung steht und dass ggf. die Freischankfläche in Absprache mit der Familie Wörner als Nutzungsberechtigten hinzugezogen werden kann.

 

Aus Sicht der Verwaltung wären die oben dargestellten Ziele über entsprechende Nutzungsvereinbarungen und Kostenübernahmeerklärungen vertraglich regelbar.

 

Der Förderverein hat diesbezüglich schon eine auf 10.000.- € limitierte Kostenübernahme-erklärung für die Errichtung des Verbindungsweges abgegeben, wenn der Weg im Jahr 2015 umgesetzt wird. Bei allen anderen Anliegern wurden die jeweiligen Kostenübernahmen, die sich bei den Wegeteilabschnitten zwischen 12-15.000.- € bewegen, in den Vorgesprächen mit den Ämtern 23 und 47 wohlwollend befürwortet.

 

Wie im beiliegenden Gestaltungsplan dargestellt, entstünde so in der Mitte Gaustadts ein eingegrünter und mit Großbäumen umrahmter „Westentaschenpark“ mit dem historischen Fischerhofschlösschen im Hintergrund, der durch gepflasterte Wege gut erschlossen und erreichbar ist und zudem durch eine Freischankfläche eine sinnvolle Belebung erfährt. Diese sich auftuende Chance die Grünanlage kostenneutral zu gestalten, sollte ergriffen werden.

 

Die notwendige Erschließung und Gestaltung der Grünanlage würde – vorbehaltlich entsprechender vertraglicher Regelungen - von den Anliegern wie folgt getragen:

 

-          Die Familie Wörner errichtet den im Plan blau gekennzeichneten Wegebereich

-          Die Familie Stadter errichtet den im Plan gelb gekennzeichneten Wegebereich und sorgt für den Bau und die Ein- und Durchgrünung der öffentlich zugänglichen Parkplätze.

-          Die Familie Dietz finanziert zwei Parkbänke

-          Der Förderverein finanziert den im Plan rot gekennzeichneten Wegeanschluss zum alten Cherbonhof, der aus naturschutzfachlichen Gründen nicht gepflastert werden darf, sondern als wassergebunden Wegedecke ausgeführt wird

-          Das Gartenamt setzt die restlichen Eingrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen um

-          Ein späterer, z.B. durch Sponsoren finanzierter, Einbau von Baumtoren (vgl. Baummuseum Rapperswil/Schweiz) könnte die Gestaltung abrunden

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Sitzungsvortrag wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen fortzusetzen und die entsprechenden Vereinbarungen zu treffen.
  3. Der geplanten Freischankfläche, die ggf. in Absprache mit dem Nutzungsberechtigten auch als Multifunktionsfläche genutzt werden sollte, sowie der Nutzung von Teilflächen der Grünanlage für ca. 5 öffentliche Veranstaltungen pro Jahr wird zugestimmt. Entsprechende vertragliche Regelungen sind zu treffen.
  4. Der Antrag des Stadtratsmitgliedes Reinfelder vom 29. April 2015 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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