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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1877-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

A)              In der Vollsitzung des Stadtrates am 28.01.2015 wurde in Behandlung eines Antrages aus der Bürgerversammlung am 16.10.2014 hinsichtlich der öffentlichen Fahrradabstellmöglichkeiten in der Innenstadt folgender Beschluss gefasst:

1.              Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die in der Tabelle 1 aufgeführten Fahrradbügel, soweit realisierbar, in 2015 zu errichten.

3.              Der Antrag aus der Bürgerversammlung am 16.10.2014 ist damit gemäß der Gemeindeordnung behandelt.

4.              Die Punkte 7, 8 und 10 werden gesondert in der nächsten Sitzung des Umweltsenates behandelt.

Zudem hat der Stadtrat in dieser Sitzung einen formlosen Arbeitsauftrag erteilt weitere Standorte für die Errichtung von Fahrradbügeln zu prüfen:

  • Hirtenstraße / Kunigundendamm
  • Kaulbergfuß – Ergänzung weitere Standorte

 

Im Umweltsenat vom 11.03.2015 wurde folgender Beschluss gefasst:

1.              Der Umwelt- und Verkehrssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Umwelt- und Verkehrssenat beauftragt die Verwaltung, hinsichtlich der Standorte 7 und 8 erneut zu berichten.

 

B)              Sachstand zu den noch zu behandelnden Standorten:

-          Standort Hirtenstraße / Kunigundendamm

Im verwaltungsinternen Routinegespräch "Verkehr" am 22.07.2015 wurde der Standort Hirtenstraße / Kunigundendamm vorgestellt und zur Umsetzung empfohlen. Jeweils drei Fahrradbügel wurden im September 2015 im Einmündungsbereich der Hirtenstraße beidseitig errichtet.

-          Standort Kaulbergfuß

Im Bereich Pfahlplätzchen ist im öffentlichen Raum kein weiterer Platz für Fahrradbügel (Feuerwehranfahrtszone, Freischankflächen, Bewegungsraum für Fußgänger, vorhandene Möblierung) vorhanden. Es könnten allenfalls unter Wegfall von Anwohnerstellplätzen Fahrradbügel aufgestellt werden. Dies scheidet jedoch aufgrund der ohnehin sehr knappen Ausstattung des Lizenzgebietes Altstadt aus (Ergebnis des verwaltungsinternen Routinegesprächs "Verkehr" am 22.07.2015). Der Bürgerverein Kaulberg hat in seiner telefonischen Stellungnahme eine Erweiterung der Radabstellflächen am Kaulbergfuß abgelehnt. Die Nutzbarkeit der Fahrradbügel am Pfahlplätzchen sollte durch das Entfernen der Schrottfahrräder erhöht werden.

-          Standort 7 Franz-Ludwig-Straße vor Ärztehaus

Hier ist die Umwandlung von einem Kurzzeitstellplatz zur Errichtung von 5 Radbügeln vorgesehen. Vor der Realisierung sind der Bürgerverein Mitte sowie die Nutzer des Ärztehauses beteiligt worden.

Die Verwaltung hat zuerst Kontakt mit der Franz-Ludwig-Apotheke aufgenommen, da diese bereits mehrmals wegen Behinderungen durch abgestellte Fahrräder telefonisch an die Verwaltung herangetreten war. Zwecks Stellungnahme wurde die Verwaltung im weiteren Verlauf an den Hausbesitzer, einen auch im Ärztehaus praktizierenden Arzt, verwiesen. Trotz mehrmaligen Anschreibens liegt derzeit noch keine Stellungnahme vor.

Der Bürgerverein Mitte begrüßt in seiner Stellungnahme ausnahmslos alle geplanten Standorte, auch mit der jeweils geplanten Anzahl von Bügeln. Vor diesem Hintergrund muss auch – wo es nicht anders geht – ein Parkplatz wegfallen. Den Standorten 7 und 8 wird daher ausdrücklich zugestimmt.

-          Standort 8 südliche Promenade

Der Bürgerverein Mitte stimmt dem Standort ausdrücklich zu.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.              Der Umwelt- und Verkehrssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Umwelt- und Verkehrssenat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der
Standorte 7 Franz-Ludwig-Straße und 8 südliche Promenade.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 1.000 € (brutto) für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan unter Haushaltsstelle 63000.96000 gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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