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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1878-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Sachstandsbericht zur Adoptionsvermittlungsstelle im Stadtjugendamt Bamberg

 

Die Adoptionsvermittlung ist in §2 Abs.2 Satz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) als Pflichtaufgabe der Jugendämter festgeschrieben.

Dies bedeutet, dass die örtlichen Jugendämter eine Adoptionsvermittlungsstelle vorhalten müssen. Das Stadtjugendamt Bamberg erfüllt die gesetzlichen Vorgaben durch einen Zusammenschluss mit den benachbarten Jugendämtern Bamberg Land und Forchheim.

 

Der Fachbereich „Adoptionen“ wird im Stadtgebiet von Frau Ilse Gladitz-Rahm, Diplom Sozialpädagogin, mit 15 Wochenstunden bearbeitet, die beiden Kooperationspartner Forchheim und Bamberg Land bringen in die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle 15 bzw. 20 Wochenstunden ein.

 

Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle

Seit 01.01.2003 betreiben die Stadt Bamberg und die Landkreise Bamberg und Forchheim die „Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle Bamberg-Forchheim“ (Abkürzung: „GA“).

 

Die gemeinsame Vermittlungsstelle arbeitet dezentral, d.h. die benannten Fachkräfte nehmen jeweils die Aufgaben ihres Herkunftsjugendamtes wahr und handeln für dieses:

 

      Ein Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit ganz konkret. Er schreibt folgende  gemeinsame Handlungsfelder fest:

 

        Erarbeiten und Weiterentwickeln von gemeinsamen Standards und Unterlagen für alle fachlichen Teilbereiche der Adoption.

        Kollegiale Supervision, Fallbesprechungen und Teamentscheidungen, insbesondere bei der Vermittlung von Kindern in Adoptivfamilien.

        Erstellen und ständiges Aktualisieren einer gemeinsamen Bewerberkartei

        Jährliche Durchführung eines Wochenendseminars zur Vorbereitung der Adoptionsbewerber.

        Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit

        Gemeinsames Angebot von Fortbildungs- und Vernetzungsangeboten für Adoptivfamilien und Bewerber.

        Gegenseitige Vertretung der Fachkräfte im Krankheits- und Urlaubsfall.

Aufgabenbereiche der Adoptionsvermittlungsstelle

 

Zum Fachbereich Adoptionen gehören folgende Handlungsfelder:

 

      Inlandsadoption

 

      Auslandsadoption

 

      Stiefelternadoption

 

      Herkunftssuche

 

      Bewerberüberprüfung

 

      Begleitung und Beratung von Adoptionsverhältnissen, insbesondere der offenen und halboffenen Formen

 

      Fort- und Weiterbildungsangebote für Bewerber und Adoptivfamilien

 

      Kooperation innerhalb der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle

 

      Kooperation mit externen Partnern,

  • Insbesondere mit den Schwangerenberatungsstellen:

in Hinblick auf die Zusammenarbeit bei einer vertraulichen Geburt

  • Standesamt,Gericht,Pflegekinderdienst,Erziehungsberatungsstelle,Landesjugendamt, Auslandsvermittlungsstellen, Fremdjugendämter,

 

      Öffentlichkeitsarbeit

 

Zu den einzelnen Handlungsfeldern sind nähere Ausführungen und Informationen dem vorliegenden Jahresbericht der Adoptionsvermittlungsstelle (2014) zu entnehmen, sowie der beigefügten Power Point Präsentation „Sachstandsbericht der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle“.

 

Besondere Schwerpunkte der fachlichen Arbeit

 

  • Die Bearbeitung von Herkunftssuchen:

Hier erhalten wir jedes Jahr bis zu 16 Anfragen. Viele Herkunftssuchen gestalten sich schwierig. Die Fallbearbeitung und die Begleitung der Betroffenen kann sich über Jahre hinwegziehen.

 

  • Die Begleitung von halboffenen Adoptionsverhältnissen:

Immer häufiger bleiben Herkunftsfamilie, Adoptivfamilie und das adoptierte Kind vom Zeitpunkt der Vermittlung an über die Fachstelle miteinander im Austausch. Die Moderation und Begleitung dieser Kontakte ist mittlerweile fester Bestandteil der Arbeitsaufgaben im Adoptionsbereich geworden.

Dazu gehört auch die Biographiearbeit mit den Adoptierten sowie die Vorbereitung der Adoptionsbewerber auf diese Aufgabe. Denn: Die Adoptivkinder werden heutzutage von Geburt an über ihre Herkunft aufgeklärt und stellen aus diesem Grund oft bereits im Schulalter Fragen zu ihrer leiblichen Familie und zu ihrer Vermittlungsgeschichte.

 

  • Neu im Sachgebiet Adoption ist seit Mai 2014 die Adoptionsform „Vertrauliche Geburt“. Hier muss neben der Einarbeitung in das neue Gesetz Vernetzungsarbeit mit den Kooperationspartnern vor Ort geleistet werden.

Daneben wurde ein Infoabend für Bewerber ausgearbeitet, um diese auf die besonderen Herausforderungen bei der Aufnahme eines Kindes aus einer vertraulichen Geburt vorzubereiten.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Sachstandsbericht gemäß Antrag des Jugendhilfeausschusses hat zur Kenntnis gedient.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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