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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1879-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Vertrauliche Geburt

 

Am 1. Mai 2014 trat das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ in Kraft.

Der Gesetzgeber macht damit schwangeren Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen und ihr Kind anonym entbinden wollen, ein gesetzlich geregeltes Angebot.

 

Wichtigstes Ziel des Gesetzes ist es, Kindstötungen und Kindesaussetzungen zu minimieren und zu verhindern.

 

Vier bedeutsame Kernpunkte für das Gelingen der Umsetzung in der Praxis sollen im Folgenden herausgegriffen werden:

  1. Niederschwelligkeit (damit möglichst viele Frauen das neue Angebot auch annehmen).
  2. Sicherstellen der Anonymität,
  3. Kosten
  4. Sicherstellen des „Grundrechtes auf Kenntnis seiner Herkunft“ für das Kind
  5. Verfahrensablauf: Zusammenarbeit der Kooperationspartner vor Ort.
  6. Öffentlichkeitsarbeit (Informationskampagnen des Bundes).

 

1.              Niederschwelligkeit:

Um die Niederschwelligkeit des neuen Angebotes zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Beratung zur vertraulichen Geburt und die Begleitung der schwangeren Frau bei den örtlichen Schwangerenberatungsstellen angesiedelt. Sie erfolgt  nach §§ 3, 8 SchKG von speziell geschulten Beraterinnen. In Bamberg bei Pro Familia, Donum Vitae und der Katholischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen.

 

 

 

 

2. Sicherstellen der Anonymität:

  • Die leibliche Mutter muss ihre Persönlichkeitsdaten nur der geschulten Fachkraft der Schwangerenberatungsstelle offenbaren, welche zur Geheimhaltung verpflichtet ist.
  • Die schwangere Frau wählt ein Synonym, unter welchem sie auch in der Entbindungsklinik angemeldet wird.
  • Ihre Persönlichkeitsdaten werden versiegelt und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in einem Briefumschlag sicher verwahrt.
  • Sie hat des Weiteren nach der Geburt bis zum Adoptionsabschluss die Möglichkeit, ihr Kind zu sich zurückzuholen.

3. Kosten:

  • Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehen, trägt der Bund (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln).
  • Die Krankenkasse der zukünftigen Adoptiveltern übernimmt die Kosten für den Aufenthalt des Säuglings in der Kinderklinik.

 

4. Sicherstellen des „Grundrechtes auf Kenntnis seiner Herkunft“ für das Kind

Das Wissen um die eigene Herkunft ist in der BRD ein Grundrecht und für die Identitätsfindung eines jeden Menschen von großer Bedeutung.

Die vertrauliche Geburt als neue Adoptionsform stellt sicher, dass die betroffenen Kinder ihre Herkunft klären können:

  • Die persönlichen Daten der Mutter dürfen nach frühestens 16 Jahren, und dann nur vom Kind, eingesehen werden.

Im Unterschied zur Babyklappe und zur anonymen Geburt ist dies ein wichtiger Vorteil für die adoptierte Person: sie wird davor bewahrt, in Unwissenheit über ihre Abstammung leben zu müssen.

 

5. Verfahrensablauf: Zusammenarbeit der Kooperationspartner vor Ort:

Der Verfahrensablauf und die Zusammenarbeit der Kooperationspartner bei der Durchführung einer vertraulichen Geburt wurden vom Gesetzgeber geregelt.

Ausführliche Informationen über den vorgesehenen Vermittlungsverlauf sind der beigefügten Powerpoint Präsentation zu entnehmen.

Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Bamberg und Forchheim initiierte Ende Juli 2014 ein erstes Kooperationstreffen mit den bei einer vertraulichen Geburt vor Ort beteiligten Kooperationspartnern (z.B. Kliniken, Standesämter, Schwangerenberatungsstellen, Jugendämter) aus Bamberg Stadt, Forchheim und Bamberg Landkreis, um rechtzeitig notwendige Strukturen und Absprachen für die Zusammenarbeit zu diskutieren und abzustecken.

Die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes ist bei der Durchführung einer vertraulichen Geburt mit folgenden Aufgaben betraut:

      Inobhutnahme des Neugeborenen nach seiner Geburt

      Betreuung und Begleitung des Kindes während seines Klinikaufenthaltes

      Vermittlung des Kindes zu geeigneten und überprüften Adoptiveltern

      Beantragung einer Vormundschaft für das Kind

      Begleitung der Adoptivfamilie während der circa einjährigen Adoptionspflegezeit

      Vorbereitung des rechtlichen Adoptionsabschlusses

 

Bislang haben sich in Deutschland über 90 Frauen in ihrer besonderen Konfliktsituation für eine vertrauliche Geburt entschieden. Am 02.06.2015 kam es zu einer ersten vertraulichen Geburt im Klinikum Bamberg.

Die betroffene leibliche Mutter wurde dabei von einer Schwangerenberatungsstelle in Ingolstadt beraten, hatte als Entbindungsort aber Bamberg ausgewählt.

Das Kind kam gesund zur Welt und wurde von der Adoptionsvermittlungsstelle des Stadtjugendamtes Bamberg zu geeigneten und überprüften Adoptiveltern vermittelt.

Die leibliche Mutter meldete sich circa einen Monat nach der Geburt erneut bei ihrer zuständigen Schwangerenberatungsstelle in Ingolstadt mit dem Wunsch, ihr Kind zu sich zurückzuholen. Den entscheidenden Schritt, dies vor dem zuständigen Amtsgericht zu konkretisieren, tat sie bis heute jedoch nicht.

Die Adoptiveltern sind nun entsprechend beunruhigt. Begleitet von der Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle und dem Vormund des Kindes versuchen sie ihre Sorge bezüglich einer möglichen Rückführung des Säuglings zur leiblichen Mutter in den Griff zu bekommen und bis zum Adoptionsabschluss in circa einem Jahr einen beruhigten Familienalltag mit ihrer Adoptivtochter zu leben.

Abschließend kann festgestellt werden, dass die Kooperationspartner in Bamberg bei der Bearbeitung dieser ersten Freigabe eines Kindes im Rahmen einer vertraulichen Geburt sehr gut zusammenarbeiteten. Ein zweites Vernetzungstreffen ist nun in Planung, um anhand der gemachten Erfahrungen die Abläufe weiter zu optimieren.

 

6. Öffentlichkeitsarbeit:

Die neue Hilfeform wird vom Bund durch Broschüren, Infomaterial und in den Medien bekannt gemacht.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat außerdem ein zentrales Hilfetelefon „Schwangere in Not“ geschaffen, welches seit Inkrafttreten des Gesetzes rund um die Uhr anwählbar ist.

Umfassende Informationen stehen leicht verständlich auch im Internet zur Verfügung (www.geburt-vertraulich.de und www.schwanger-und-viele-fragen.de).

Hier kann eine erste Kontaktaufnahme und Beratung per E-Mail und Chat erfolgen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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