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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1880-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Stand vom 07.10.2015 leben 659 Personen in den Gemeinschafts-, Ausweichunterkünften und externen Wohnungen in Bamberg. Davon sind 638 Asylbewerber und 21 Personen sind anerkannte Asylberechtigte/Flüchtlinge, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und aus den Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften ausziehen dürfen und noch eine Wohnung suchen.

 

Nachdem seit der Inbetriebnahme der ARE II in Bamberg, der Stadt Bamberg keine weiteren Asylbewerber im Rahmen des Königsteiner Schlüssels mehr zugewiesen werden, werden in Absprache mit der Regierung von Oberfranken die noch freien Plätze in den vorhanden Ausweichunterkünften schrittweise belegt, sowie frei werdende Plätze wieder aufgefüllt.

 

Somit wird sich die Zahl der Asylbewerber in der Stadt Bamberg, die in Gemeinschafts- und Ausweichunterkünfte oder privaten Wohnungen untergebracht sind auf ca. 700 Personen belaufen.

 

Ankunfts- und Rückführungszentrum in Bamberg

 

Mit Stand vom 07.10.2015 leben ca. 280 Personen in der ARE II in Bamberg.

 

Die Zuständigkeit des Amt für soziale Angelegenheiten in der ARE II umfasst die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG, was sich auf folgende Leistung in der ARE II begrenzt:

 

  • Zahlung von Taschengeld nach § 3 AsylbLG
  • Gewährung von Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG

 

Seit dem 29.09.2015 ist das Amt für soziale Angelegenheiten mit 2 Teilzeitkräften in einem Büro in der ARE II vor Ort. Die Aufgabe der beiden neuen Mitarbeiter ist die Zahlung des Taschengeldes vorzubereiten und durchzuführen. In der Stufe 0 ist vorgesehen, dass die Taschengeldzahlungen immer für 2 Wochen erfolgen. Die ersten Zahlungen im Oktober wurden bereits am 05.10. und am 19.10.2015 durchgeführt.

 

Die Gewährung von Krankenhilfe erfolgt in enger Absprache mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Bamberg. Das Staatliche Gesundheitsamt Bamberg stellt mit Honorarärzten eine medizinische Grundversorgung in der ARE II sicher.

Sollte im Einzelfall eine weitergehende medizinische Versorgung durch einen Facharzt erforderlich sein, erhalten die Asylbewerber einen Krankenschein, bzw. eine Überweisung direkt durch den behandelten Arzt vor Ort in der ARE II.

 

Die Abrechnung dieser Krankenscheine, Überweisungen, Verordnungen, Fahrtkosten und Rezepte erfolgt dann im Nachgang im Amt für soziale Angelegenheiten.

 

Des Weiteren wurde in Absprache mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Bamberg eine medizinische Grundausstattung der Behandlungsräume in der ARE II mit Medikamente und Verbandsmaterial sicher gestellt, damit die Asylbewerber nicht für jedes erforderliche Medikament in eine Apotheke müssen.

 

Einrichtung eines ehrenamtlich tätigen Ombudsteams (Beschluss-Ziffer 6 des Feriensenates vom 20.08.2015):

 

Die Verwaltung hat die drei größten Fraktionen im Bamberger Stadtrat, die Caritas und die Diakonie, die beiden Kirchen und die Initiative „Freund statt fremd“ mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben, ob von dort aus grundsätzlich Bereitschaft besteht, einen Vertreter in dieses Ombudsteam zu entsenden und diesen gegebenenfalls bereits konkret zu benennen.

 

Auf die Anfrage sind folgende Rückmeldungen eingegangen:

 

Die CSU-Stadtratsfraktion hat mitgeteilt, keinen Vertreter entsenden zu wollen.

 

Die SPD-Stadtratsfraktion hat als Vertreter Herrn Fraktionsvorsitzenden Klaus Stieringer und als Vertreter Herrn Stadtrat Peter Süß benannt.

 

Für die GAL-Stadtratsfraktion wurde als Vertreterin Frau Fraktionsvorsitzende Ursula Sowa benannt – im Vertretungsfall würde jeweils eine Person bestimmt werden.

 

Der Caritasverband für die Stadt Bamberg schlägt als Vertreter Herrn Geschäftsführer Peter Ehmann und als seinen Stellvertreter Herrn Klaus Will vor.

 

Die Diakonie Bamberg-Forchheim hat grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, in dem Ombudsteam mitzuarbeiten – eine genaue Personenbenennung wird noch erfolgen.

 

Herr Erzbischof Dr. Ludwig Schick hat als Vertreter aus dem kirchlichen Bereich Herrn Geschäftsführer des Caritasverbandes Peter Ehmann benannt.

Herr Geschäftsführer Peter Ehmann wird somit in Personalunion dem Caritasverband für die Stadt Bamberg und die katholische Kirche vertreten.

 

Herr Dekan Lechner hat für das evangelische Dekanat Bamberg mitgeteilt, dass als Vertreter Herr Pfarrer Dr. Diethard Buchstädt zur Verfügung steht.

 

Die Initiative „Freund statt fremd“ hat als Vertreterin Frau Dr. Ulrike Tontsch und als Stellvertreterin Frau Dr. Marten Schrievers aus Lautertal benannt.

 

Die GAL-Stadtratsfraktion hat hinsichtlich der Aufgaben des Ombudsteams folgende Anregungen mitgeteilt:

 

Aufgaben und Funktion des Bamberger Ombudsteams für die ARE:

 

  • Begleitung und Beobachtung des Betriebs der ARE
  • Mediation bzw. Vermittlung bei Reibungen zwischen ARE-Betreiberin und -Beschäftigten, ARE-BewohnerInnen und Nachbarschaft
  • Ansprechpartner für Probleme, Fragen, Anregungen - aus Nachbarschaft, Ehrenamtsinitiativen, BewohnerInnen, BürgerInnenvereinen
  • Anbindung an die Kommune (Stadtverwaltung, Stadtrat, Bürgerschaft)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mittel zur Ausübung dieser Aufgaben/Funktionen:
  • Präsenz mit Informationszetteln an Schwarzen Brettern in den jeweiligen Treppeneingängen der ARE
  • Bekanntmachung (auch der Kontaktdaten E-Mail, ggf. Telefon) über Stadt-Homepage, in Stadtverwaltung, Presse, Info-Flyer für Nachbarschaft
  • regelmäßige Besuche - wie von Ihnen vorgeschlagen - in der ARE und Gespräche mit Beteiligten
  • Beteiligung an Informationsveranstaltungen

 

Seitens der Verwaltung wird die Auffassung vertreten, dass das Ombudsteam als ständiger Ansprechpartner für Probleme, Fragen und Anregungen aus Nachbarschaft, Ehrenamtsinitiativen, Bewohnerinnen und Bürgervereinen sicherlich nicht fungieren kann.

 

Sinnvollerweise sollte sich dieses Gremium in periodischen Abständen (zum Beispiel quartalsweise treffen, um bekannt gewordene Probleme / Konflikte, die nicht im normalen Verwaltungsweg gelöst werden konnten, aufzuarbeiten und zu thematisieren. Hier sollte bei diesen Treffen dann auch die Leitung der ARE mit zugegen sein, um entsprechende Abhilfemöglichkeiten zu sondieren.

 

In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass sich die ARE derzeit noch in der Aufbauphase befindet – es wäre anzustreben, ein erstes gemeinsames Treffen des Ombudsteams mit der Leitung der ARE noch in diesem Jahr oder spätestens im Januar 2016 zu realisieren.

 

Prüfung der Erschließungssituation der ARE (Ziff. 7 des Feriensenatsbeschlusses vom 20.08.2015).

Die Diskussion über die Erschließungssituation der ARE II wird insbesondere unter dem Aspekt des Sicherheitsbedürfnisses der Bewohner der Einrichtung zu führen sein. Im Rahmen der gemeinsamen Gespräche wurde insbesondere auch durch die Polizei klargestellt, dass eine völlige Öffnung der Buchenstraße nicht in Betracht kommt. Derzeit ist vorgesehen, nach Errichtung entsprechender Kontrollstellen in der Buchenstraße eine Passierbarkeit der Buchenstraße für den ÖPNV (Buslinie 902) zu schaffen, damit der Bus dann über die Pödeldorfer Straße, Birkenallee, Buchenstraße, Kastanienstraße und dann wieder stadteinwärts über die Pödeldorfer Straße geführt werden kann. Eine Haltestelle ist am Ende der Birkenallee vorgesehen.

 

Dem Wunsch der Bewohner der Nato-Siedlung sowie der Siedlergemeinschaft der Kindereichen e.V. (Kapellenschlag) auf eine bessere Nachtanbindung des Bereichs wurde durch die Stadtwerke Bamberg (Verkehrs- und Park GmbH) dadurch Rechnung getragen, dass ab 05.10.2015 ein zusätzliches Angebot eines Anruf-Linientaxis in den Fahrplan aufgenommen wurde. Das Anruf-Linientaxi setzt ab der Haltestelle Bambados bis zur Haltestelle Kastanienstraße ein. Als Zubringer zur Haltestelle Bambados fungiert die Nachtbuslinie 936. Die letzte mögliche Fahrt mit dem Anruf-Linientaxi wäre ab 00:00 Uhr am ZOB, Ankunft Bambados 00:12 Uhr mit der Linie 936 und dann mit dem Anruf-Linientaxi vom Bambados, Abfahrt 00:15 Uhr und Ankunft Kastanienstraße 00:18 Uhr.

Die gewünschte Beleuchtung des Geh- und Radweges entlang der Pödeldorfer Straße stadtauswärts ab der Armeestraße, der zum Teil im Hauptsmoorwald verläuft, wurde durch die zuständigen Stellen bereits näher konkretisiert und es gibt auch bereits eine Kostenschätzung durch die Stadtwerke über rund 42.800 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer). Die Stadt Bamberg vertritt hier die Auffassung, dass die Notwendigkeit der Beleuchtung, auch aus dem Sicherheitsaspekt für die ARE II heraus beim Freistaat Bayern liegt und hat deshalb der Regierung von Oberfranken vorgeschlagen, dass der Freistaat die Beleuchtungskosten übernimmt und die Stadt im Gegenzug den laufenden Unterhalt hierfür trägt. Eine entsprechende Stellungnahme der Regierung von Oberfranken steht hier noch aus.

Weitere Detailwünsche wie Mülleimer an der Bushaltestelle bzw. größere Beschilderung an der Einfahrt zur Nato-Siedlung wurden bereits erfüllt bzw. stehen kurz bevor.

 

 

 

Ziff. 9 des Beschlusses vom 20.08.2015 / Belegungssituation:

Wie bereits zu Beginn des Sitzungsvortrages erwähnt, befinden sich derzeit in der Einrichtung rund 280 Personen, insoweit ist noch nichts weiter veranlasst. Die Verwaltung hält hier aber ständigen Kontakt mit der Leitung der ARE.

Ziff. 10 des Feriensenatsbeschlusses (Entwicklung des Kommunikationskonzeptes):

Die zwischenzeitlich als Ansprechpartner in der Stadtverwaltung für die Aufnahme- und Rückführungseinrichtung Frau Monika Haderlein vom Sozialreferat und Frau Susanne Sennefelder für die Unterstützung von Asylbewerbern durch Ehrenamtliche wurden zwischenzeitlich auch im Rathaus-Journal und auf der Stadtseite im Internet veröffentlicht. Bei beiden Mitarbeiterinnen sind zwischenzeitlich zahlreiche Anfragen eingegangen. Im Rahmen des Jour-Fixe mit der Leitung der ARE werden wir ein gemeinsames Kommunikationskonzept nochmals ansprechen.

Abschließend wird angemerkt, dass Herr Jakob Daubner von der Regierung von Oberfranken, der Leiter der ARE II, in der Novembersitzung des Stadtrates einmal einen Sachstandsbericht über die Einrichtung geben wird.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Mit der vorgeschlagenen Besetzung des Ombudsteams besteht Einverständnis.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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