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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1883-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das Stadtjugendamt Bamberg empfiehlt derzeit von einer Änderung der Pflegegeldrichtlinien zum 01.01.2016 abzusehen.

 

Grundlage dieser Empfehlung ist der Erlass des „Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ vom 22.07.2015 und die Ankündigung des Erlasses von neuen Empfehlungen für die Vollzeitpflege im November 2015 in einer E-Mail vom 11.08.2015 von Herrn Dr. Schulenburg (Bayerischer Landkreistag).

 

Auf Grund des „Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“ vom 22.07.2015 erhöht sich der Mindestunterhalt ab 01.08.2015, welcher sich nach dem doppelten Kinderfreibetrag richtet. Der Kinderfreibetrag stieg von bislang 2.184,00 € auf 2.256,00 €, der doppelte Kinderfreibetrag somit auf insgesamt 4.512,00 €. Ein Zwölftel hiervon entspricht 100 % des Mindestunterhalts, ein Zwölftel von 4.512,00 € sind 376,00 €.

 

Für die Kindergeldanrechnung gilt § 1612 b Abs. 1 BGB. Bei der Anwendung des § 1612 b Abs. 1 BGB ist für die Zeit bis zum 31.Dezember 2015 weiterhin Kindergeld von monatlich 184,00 € maßgeblich:

 

1. Altersstufe:                87 % von 376,00 € = 327,00 € abzgl. 92,00 € Kindergeldanteil = 235,00 €

2. Altersstufe:              100 % von 376,00 € = 376,00 € abzgl. 92,00 € Kindergeldanteil = 284,00 €

3. Altersstufe:              117 % von 376,00 € = 440,00 € abzgl. 92,00 € Kindergeldanteil = 348,00 €

 

 

Angewandt auf die aktuell gültigen Empfehlungen des Bayerischen Städtetages und des Bayerischen Landkreistages ergäbe sich folgende Pflegegeldempfehlung:

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflege-pauschale

Erhöhung

0 – vollendetes 6. Lebensjahr

235 € x 2 = 470 €

300* €

770 €

+    20 €

7.- vollendetes 12. Lebensjahr

284 € x 2 = 568 €

300* €

868 €

+    24 €

Ab 13. Lebensjahr

348 € x 2 = 696 €

300* €

996 €

+    28 €

 

 

Für die Pflegefamilien im Stadtgebiet Bamberg wird auf Grund des Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 29.01.2015 folgendes Pflegegeld gewährt:

 

Altersstufe

Pflegepauschale

Differenzbetrag

0 – vollendetes 6. Lebensjahr

726,00 €

-    44 €

7.- vollendetes 12. Lebensjahr

820,00 €

-    48 €

ab 13. Lebensjahr

944,00 €

-    52 €

 

 

In der Sitzung des Arbeitskreises Jugendhilfe des Bayerischen Landkreistages wurde beschlossen, die Überarbeitung der Empfehlungen zur Vollzeitpflege auf die Herbstsitzung, voraussichtlich am 17.11.2015, zu verschieben.

 

Gemäß den Hinweisen des DIJUFs vom 03.08.2015 bleibt festzustellen, dass für die rückwirkende Erhöhung des Kindergeldes zum 01.01.2015 bis einschließlich zum 31.12.2015 eine Nichtanrechnung bei „Einkommensabhängigen Sozialleistungen“ vorgesehen ist (Art. 10 i.V.m. Art. 8 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags). In der Praxis stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Kindergelderhöhung und die Anordnung einer Nichtanrechnung in 2015 einerseits auf die Kostenheranziehung nach §§ 91 ff. SGB VIII (betrifft den kindergeldberechtigten Elternteil) und andererseits die Pflegegeldanrechnung nach § 39 Abs. 6 SGB VIII (betrifft die kindergeldberechtigten Pflegeeltern) hat.

 

Arbeitsökonomisch spricht sicherlich einiges dafür, die Variante der Übergangsregelung anzuwenden (Umstellung erst zum 01.01.2016). Andererseits kann die Auffassung vertreten werden, dass es sich entgegen der Meinung des DIJUF bei Hilfen zur Erziehung um keine einkommensabhängige Sozialleistung (vgl. § 91 Abs. 5 SGB VIII) handelt. Somit wäre die Anrechnung mit in Krafttreten des Art. 8 des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags zum 1. Januar 2015 umzusetzen.

 

Gemäß Herrn Dr. Schulenburg vom Bayerischen Landkreistag wurde im Benehmen mit dem Bayerischen Städtetag schon im Vorfeld zur Arbeitskreissitzung ein Meinungsbild bei den Bayerischen Kommunen abgefragt, um eine gleichgerichtete Vollzugspraxis zu erreichen. Das Ergebnis soll in den gemeinsamen Empfehlungen zur Vollzeitpflege eingearbeitet werden.

 

Ebenfalls ist angedacht, in den Empfehlungen zur Vollzeitpflege einen Passus zur Haftpflichtversicherung in der Vollzeitpflege einzufügen. Angesichts des Risikos, das in dieser Betreuungssituation wohl nicht immer zu vermeiden ist, wird empfohlen, die Kosten einer Haftpflichtversicherung in einem pauschalierten monatlichen Zuschlag zum Pflegegeld im Sinne der Nr. 2.8.3 der Empfehlungen mit unterzubringen.

Situation in der Stadt Bamberg:

 

Es besteht eine Sammelhaftpflichtversicherung für die Pflegekinder des Stadtjugendamtes Bamberg.

 

 

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

Verteiler:

Amt  20 – Haushaltsakte 2015

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

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