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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1885-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bisheriges Vorgehen:

 

Mit Schreiben vom 14. September 2015 beantragt die GAL-Stadtratsfraktion (Anlage 1), dass künftig die Sicherheitswacht im Stadtgebiet Bamberg dafür eingesetzt wird, bei ihren täglichen Gängen nach möglichen Schrotträdern Ausschau zu halten und die entsprechende Besitzerbenachrichtigungen an verdächtigen Exemplaren befestigen soll.

 

Das Ordnungsamt solle für den Abtransport der dingfest gemachten Räder sorgen. Außerdem sei die Belkerung aufgerufen, bei Beobachtung von Schrottfahrrädern über mehrere Wochen einer bestimmten Stelle im Ordnungsamt Mitteilung zu machen, so dass das Ordnungsamt tätig werden könne. Zudem solle es eine engmaschigere Kontrolle der Besitzerbenachrichtigungen geben.

 

Das Aufkommen an abgestellten Fahrrädern, insbesondere in der Innenstadt, ist in den vergangenen Jahren um ein Vielfaches angestiegen. Nicht immer handelt es sich hierbei jedoch um Schrottfahrräder. Als Schrottfahrrad werden alle versperrten/unversperrten Fahrräder auf öffentlichem Verkehrsgrund angesehen, die aufgrund ihres technischen Zustandes eine Benutzung / Teilnahme am Straßenverkehr unmöglich machen.

 

Zu unterscheiden hiervon sind die Fundfahrräder. Als Fundfahrrad wird ein unversperrtes, fahrtüchtiges Fahrrad auf öffentlichem Verkehrsgrund definiert. Kein Fundfahrrad hingegen sind grundsätzlich alle versperrten, gesicherten Fahrräder auf öffentlichem Verkehrsgrund.

 

Selbst gesicherte / abgeschlossene Fahrräder mit technischen Mängeln (platter Reifen, fehlende Sattelstützen, usw.) die mit geringen Kosten – und Zeitaufwand repariert werden können sind weder Fund- noch Schrottfahrräder.

 

Das Ordnungsamt hat aus dem gestiegenen Fahrradproblem in Anbetracht knapper Personalressourcen die Konsequenzen gezogen und bei der letzten Überarbeitung der Dienstanweisung „Fundsachen“ amtsinterne Vorgehensweisen festgelegt:

Das Ordnungsamt ist nunmehr ausschließlich für den öffentlichen Verkehrsgrund zuständig. In der Vergangenheit wurde immer wieder gefordert, dass die Abholung von Schrotträdern auch auf Privatgrund erfolgen soll und auf diesem Weg die dem Eigentümer obliegende Abfallentsorgung auf die öffentliche Hand abgewälzt wird. Ein besonderes Augenmerk diesbezüglich wird nun auf Plätze und Örtlichkeiten gerichtet, die sich im innerstädtischen Bereich befinden.

 

Das Ordnungsamt verfügt über kein geeignetes Fahrzeug, um Fahrräder transportieren zu können. In der Vergangenheit wurde entweder ein Transporter angemietet oder nach Verfügbarkeit auf Fahrzeuge des Entsorgungs- und Baubetriebs zurückgegriffen.

 

Fundfahrräder werden nun bei den Bürgern nicht mehr abgeholt, die Fundfahrräder können zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung in der Lagerstätte Ludwigstraße 22 oder beim Ordnungsamt abgegeben werden.

 

Bei Fundfahrrädern, die vom Finder mit dem Wunsch des späteren Eigentumserwerbs abgegeben werden wird nach Ablauf der Wartezeit für die Verwahrung eine Gebühr von 30 Euro erhoben.

 

Da bei den abgestellten Fahrrädern je nach Qualität auch andere Dienststellen betroffen sein können wurde am 14.07.2015 eine Besprechung mit der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, dem Parküberwachungsdienst, dem Entsorgungs- und Baubetrieb sowie den Vertretern des Ordnungsamtes abgehalten und die Vorgehensweise erörtert und abgestimmt:

 

Das Ordnungsamt nimmt Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, der Polizei aber auch des PÜD entgegen, beurteilt diese, bringt Besitzerbenachrichtigungen (rot: Schrott, gelb: Fahrrad mit möglichem Versteigerungswert, siehe Anlage 2) an und gibt gegebenenfalls Fälle, bei denen es sich klar um Schrotträder handelt, an den Entsorgungs- und Baubetrieb zur Abholung weiter.

 

Insgesamt ist darauf hinzuweisen, dass die Besitzerbenachrichtigungen durch das Ordnungsamt eine gewisse Zeit an den Fahrrädern angebracht sein müssen. Dies variiert von 6 Wochen bis zu 3 Monaten abhängig davon, ob das Fahrrad versperrt oder unversperrt ist bzw. von dessen Gesamtzustand. Aus den Erfahrungen des Ordnungsamtes heraus ist dieser Zeitraum angemessen (z.B. wegen der Semesterferien der Studentinnen und Studenten). Bei kürzeren Fristen zur Entfernung der Fahrräder wurden zum Teil schon Fahrräder entfernt, die dann von den Eigentümern vermisst wurden. Im schlimmsten Fall wäre die Stadt Bamberg schadenersatzpflichtig. Zudem bedarf es wegen eines Abholtermins einer Abstimmung mit dem Entsorgungs- und Baubetrieb. Zudem verfügt das Ordnungsamt „nur“ über einen herkömmlichen Bolzenschneider nicht hingegen über das erforderliche Werkzeug um ggf. ein modernes Bügelschloss zu öffnen, so dass auch hier die Unterstützung des Entsorgungs- und Baubetriebs erforderlich ist.

 

Ordnungsamt und Polizei stehen im engen Kontakt um aufgefundene Fahrräder identifizieren zu können. Dies dient auch dem Datenabgleich ob z.B. ein Diebstahl vorliegt.

 

Die sichergestellten und auf dem Anwesen der PI Bamberg-Stadt untergebrachten Fahrräder werden künftig einmal im Quartal durch das Ordnungsamt ggf. unter Mitwirkung des Entsorgungs- und Baubetriebs abgeholt. Erforderlichenfalls erfolgt dies auf Zuruf auch mit einem zeitlichen Vorlauf von zwei bis drei Tagen. Außerdem sind Informationen über diejenigen Fahrräder, die entfernt werden müssen, weil sie den Verkehr behindern, an die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt weiterzugeben.

 


Weiteres Vorgehen:

 

Die Sicherheitswacht untersteht grundsätzlich nicht der Disposition der Stadt Bamberg. Trotzdem hat der Leiter der Polizeiinspektion Bamberg Stadt, Herr Ltd. Polizeidirektor Udo Skrzypczak, dem Einsatz der Sicherheitswacht zur Unterstützung der Stadt Bamberg zum Auffinden von Schrottfahrrädern zugestimmt unter nachfolgenden Maßgaben:

  • Die Sicherheitswacht wird künftig im Rahmen ihrer Streifentätigkeit die Aufmerksamkeit auf sogenannte Schrottfahrräder richten und damit an der Beseitigung von Ordnungsstörungen im Stadtgebiet mitwirken.
  • Die Sicherheitswacht wird nicht an den allgemein bekannten Fahrradabstellplätzen der Stadt Bamberg aktiv (zum Beispiel: Bahnhofsumfeld, ZOB, Grüner Markt, Uninähe usw.).
  • Die Sicherheitswacht teilt den Abstellort von einzelnen Fahrrädern mit, die den Anschein über einen längeren Zeitraum nicht in Gebrauch waren bzw. nicht mehr funktionstüchtig sind.
  • Die Sicherheitswacht nimmt keine Bewertung von Fahrrädern hinsichtlich deren Verwendbarkeit bzw. deren Schrottcharakter vor.
  • Alle weiteren vereinbarten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Behandlung von Fund- und Schrotträdern (vgl. Besprechung vom 14.07.2015) bleiben unberührt. Insbesondere nimmt die Sicherheitswacht vor Ort im Regelfall keine Überprüfung der Rahmennummern vor, es sei denn bei einem konkreten Diebstahlverdacht.
  • Die Stadt Bamberg stellt der PI Bamberg-Stadt / Sicherheitswacht ein einfach gestaltetes Erfassungsformular für verdächtige Fahrräder zur Weiterleitung an die zuständigen städtischen Stellen zur Verfügung (vgl. Anlage 3).
  • Eine Meldung von Schrottfahrrädern auf Privatgrund scheidet aus.

 

Auf beiliegende E-Mail von Herrn Ltd. Polizeidirektor Skrzypczak (Anlage 4) wird verwiesen.

 

Am derzeitigen Procedere wird festgehalten. Die Bamberger Bevölkerung, der Parküberwachungsdienst sowie nun neu die Sicherheitswacht der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt machen künftig Meldung über mögliche Fund-/Schrottfahrräder im Stadtgebiet Bamberg. Ansprechpartner im Ordnungsamt ist Herr Thomas Eck (Tel. 87-1293, E-Mail: thomas.eck@stadt.bamberg.de). Dieser nimmt die gemeldeten Fahrräder in Augenschein, klassifiziert sie, bringt erforderlichenfalls Besitzerbenachrichtigungen an, sorgt für den Datenaustausch mit der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, kontrolliert die Besitzbenachrichtigungen und sorgt gegebenenfalls für einen Abtransport gemeinsam mit dem Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg.

 

Vorgenannte Aussagen gelten jedoch nur für den öffentlichen Verkehrsgrund. Eine Begutachten bzw. Abholung auf und von Privatgrund ist nicht die Aufgabe des Ordnungsamtes. Hierfür ist der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1.       Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 14. September 2015 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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