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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1896-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Familiensenates vom 18.06.2015 wurde das neu konzipierte Bewertungsschema für die freiwillige Förderung der freien Wohlfahrtpflege in der Stadt Bamberg vorgestellt.

 

Mit Beschluss des Familiensenates vom 18.06.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, die freiwillige Förderung der freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2015, erstmalige anhand des vorliegenden Bewertungsschemas vorzunehmen.

 

Mit Schreiben vom 26.06.2015 wurde alle betroffenen Verbände und Institutionen über die Änderungen informiert und aufgefordert, ggf. die noch fehlenden Unterlagen vorzulegen (siehe Anlage 1).

 

Nachdem alle Unterlagen vorlagen, wurden die jeweiligen Fachämter, bzw. Fachstellen in der Stadtverwaltung beauftragt, die fachliche Bewertung der Institution vorzunehmen. Die fachliche Bewertung durch das jeweilige Fachamt/Fachstelle führte zu dem Ergebnis, dass alle vorliegenden Anträge/Angebote aus fachlicher Sicht mit 5-6 Punkte bewertet wurden (Bezuschussung empfohlen). Damit konnte anhand der fachlichen Bewertung keine eindeutige Priorisierung der vorliegenden Anträge vorgenommen.

 

Im nächsten Schritt wurden die Anträge durch das Referat 5 (Frau Heusinger) und dem Amt für soziale Angelegenheiten (Herrn Reiser) hinsichtlich des Finanzierungplanes geprüft, mit folgendem Ergebnis.

In 3 Fällen kann der Zuschussantrag bewilligt werden und in 5 Fällen ist eine Nachbesserung des Zuschussantrages erforderlich, da das Zuschussverhältnis zwischen Stadt Bamberg und Landkreis Bamberg nicht angemessen ist (vgl. Spalte „Zuschussverhältnis Stadt/LK angemessen“ Anlage 2).

 

Die abschließende Bewertung der Anträge führte zu dem Ergebnis, das 3 Antge im vollem Umfang bezuschusst werden können, 4 Anträge anteilig und 1 Antrag überhaupt nicht, da es in diesem Fall keine Bezuschussung durch den Landkreis Bamberg gibt, obwohl die Institution auch für den Landkreis Bamberg tätig ist (vgl. Spalte „Empfohlener Zuschuss 2015“ Anlage 2).

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dieses Verfahren erstmalig durchgeführt wird und die Institutionen für die Bezuschussung 2015 im Prinzip keine Möglichkeit zur Nachbesserung haben, wird von der Verwaltung empfohlen, für das Jahr 2015 eine einmalige Erweiterung der Bezuschussung vorzunehmen.

Dabei wird die Differenz (11.900 €) zwischen Fördersumme (53.100 €) und dem zur Verfügung stehenden Finanzmittel (65.000 €) im Verhältnis des beantragten Zuschusses der jeweiligen Institution verteilt, wobei die Fachstelle für pflegende Angehörige vorab einmalige 5.000 € als Zuschuss erhält.

 

Im Gespräch mit dem Fachamt/Fachstelle wurden für die zukünftige fachliche Bewertung durch diese einige Verbesserungen hinsichtlich der Fragen vorgeschlagen, welche in das zukünftige Bewertungsschema aufgenommen werden.

 

Die Verwaltung schlägt dem Familiensenat vor, die in der Anlage 2 in der Spalte „Erweiterter Zuschuss 2015“ genannten Zuschüsse an die jeweiligen Wohlfahrtträger/Institution für das Jahr 2015 auszuzahlen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Familiensenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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