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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1901-BB

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Familiensenats vom 18.06.2015 wurde der Behindertenbeirat beauftragt, eine Priorisierung der Baumaßnamen vorzunehmen.

 

Die langfristigen Maßnahmen können nur in Abstimmung mit den jeweiligen Fachämtern durchgeführt werden.

 

Wie bereits vorgetragen, haben die Baumaßnahmen ZOB, Domplatz und Schranne oberste Priorität.

 

Die Neugestaltung des sanierungsbedürftigen ZOBs war bereits Thema im Bausenat. Eine zukunftsfähige  Neugestaltung beinhaltet auch eine barrierefreie Gestaltung. Für diese Maßnahme sollen für das kommende Haushaltsjahr Planungskosten bereitgestellt werden. Dieses Projekt wird von den Fachämtern umgesetzt.

 

Mit einem Budget für barrierefreies Bauen in Höhe von 200.000 Euro könnte die barrierefreie Gestaltung der Schranne 2016 durchgeführt werden (Kostenschätzung 80.000 Euro).

 

Die Baumaßnahme zur barrierefreien Gestaltung am Domplatz kann in verschiedene Bauabschnitte aufgeteilt werden, so dass diese Maßnahme auf mehrere Haushaltsjahre verteilt werden könnte (siehe Anlage). Die Bauabschnitte sind:

BA 1: Bereich entlang Domlängsseite

BA 2: Bereich vor Domkranz

BA 3: Bereich zwischen Residenzstraße und Domstraße vor Staatsbibliothek

BA 4: 2 Behindertenstellplätze vor Domplatz ½

BA 5: Pflasterfläche bei Infopult

 

Nach Abschluss der o. a. Maßnahmen wird der Behindertenbeirat erneut Projekte aus der Liste der langfristigen Maßnahmen zur Umsetzung vorschlagen. Hier stünde noch die barrierefreie Gestaltung der Villa Dessauer an. Ebenso sollen nach und nach alle Spielplätze mit inklusiven Spielgeräten ausgestattet werden. Die barrierefreie Gestaltung des Eingangs zum Rathaus am Maxplatz wurde im Hinblick auf das neue Bürgerrathaus zurückgestellt, aber auch nicht völlig verworfen. Auch hier wird man sich zu gegebener Zeit Gedanken machen müssen.

 

Mit einem jährlichen Budget in Höhe von 200.000 Euro könnten die langfristigen Maßnahmen in Abstimmung mit den Betroffenen kontinuierlich abgearbeitet werden. Hier wäre darauf zu achten, dass sich alle Bereiche weiterentwickeln. So könnte beispielsweise zu den o. a. Baumaßnahmen pro Jahr ein behindertengerechtes Spielgerät aufgestellt werden.

 

Das Budget in Höhe von 200.000 Euro wurde gemäß Sitzungsvortrag vom 18.06.2015 von der Verwaltung beantragt.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Familiensenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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