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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1902-50

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Das Ziel eines Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes ist es, auf kommunaler Ebene im Rahmen einer Bestandsanalyse die aktuelle Situation seniorenrelevanter Themen abzubilden und mit Hilfe von Prognosen auf zukünftige Herausforderungen hinzuweisen. Darüber hinaus wird mit für die einzelne Kommune individuell entwickelten Maßnahmenempfehlungen ein Weg aufgezeigt, wie diesen Herausforderungen begegnet werden kann.

Eine zentrale Rolle spielt dabei auch der demographische Wandel. Rein definitorisch bedeutet „demographischer Wandel“ Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur, für Deutschland damit zunächst einmal eine Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung. Der Anteil alleinstehender älterer Menschen wird wachsen, familiäre Strukturen werden sich verändern, die Unterstützung durch die Familie wird abnehmen.

Daher sind die Seniorenbeauftrage und ihre Mitarbeiterinnen im Senioren- und Generationenmanagement beauftragt, ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für die Stadt zu erstellen. Nach umfangreicher Datensammlung und Bewertung liegt nun der erste Berichts- und Tabellenband zum Teilbereich „Pflege“ vor.

 

In Absprache mit dem Familiensenat haben sich die Seniorenbeauftragte und ihre Mitarbeite-rinnen entschieden, zum aktuellen Zeitpunkt der Konzepterstellung auf die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Sozialforschungsinstitut zu verzichten. Stattdessen wurde auf interne Ressourcen und Kompetenzen zurückgegriffen.

 

Grundsätzliches Ziel der Arbeiten am Teilbereich Pflege war es, mit Hilfe einer Datensammlung und methodisch erarbeiteter Maßnahmenempfehlungen eine Handlungsgrundlage zu entwickeln, die zielgerichtete Planungen für die Zukunft möglich macht. Somit wird eine an Bedarf und Bedürfnissen der Zielgruppe (alter) pflegebedürftiger Menschen in der Stadt Bamberg orientierte Versorgung (auch) zukünftig erreicht.

 

Vor diesem Hintergrund wurde das folgende Forschungsdesign für die Erarbeitung des Teil-bereichs „Pflege“ im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept entworfen:

 

  • Erhebungszeitraum: November 2013 bis 31.Mai 2015
  • Durchführung von insgesamt fünf Runden Tischen mit den Experten aus den ambulanten und stationären Einrichtungen (z.B. Einrichtungsleitungen, Pflegedienstleitungen, Leitungen von Spezialdiensten) im Stadtgebiet mit dem Ziel einen Überblick über die aktuelle Situation zu erhalten und darauf aufbauend zukunftsorientierte Maßnahmen für die Pflege aus der Pflege heraus zu entwickeln.
  • Vorstellung und Diskussion der Maßnahmenempfehlungen im Gremium Seniorenpolitisches Gesamtkonzept des Stadtrats.
  • Entwicklung und Versand von Fragebögen an die ambulanten und stationären Einrichtungen zur Bestandserhebung.
  • Durchführung von Telefoninterviews zur Festigung der Datenlage und bei einzelnen Nachfragen.
  • Erhebung der Planungen der Träger im Bereich der Altenhilfe.
  • Einbezug anderer Stellen und Institutionen zur Vervollständigung der Datensammlung (Bertelsmann-Stiftung und Konversionsmanagement der Stadt Bamberg).
  • Ergänzung der quantitativen Datensammlung durch qualitative Aussagen aus einem leitfadengestützten Interview mit der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) der Stadt Bamberg.
  • Interne Bewertung der Datensammlung
  • Erstellung eines Berichts- und Tabellenbandes
  • Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse und Maßnahmenempfehlungen im Familien-senat.

 

Die Zusammenarbeit mit den Experten war überaus konstruktiv. Der Rücklauf bei den insgesamt 27 verschickten Fragebögen ist mit 89% sehr zufriedenstellend und damit als Grundlage für eine Darstellung der Ist-Situation geeignet. Die Atmosphäre bei den Interviews war vertrauensvoll und von der Bereitschaft zur Kooperation geprägt.

 

Nach der Sammlung und Bewertung aller Daten kommen wir zu folgendem zentralen Ergebnis:

  • Die Bevölkerung in der Stadt Bamberg wird bis zum Jahr 2030 um 2,1% im Vergleich zum Jahr 2009 sinken.
  • Der Anteil der über 80-Jährigen wird im Jahr 2030 bei 7,5% liegen. (Prozentsatz heute 5,51%)
  • Die Zahl der Pflegebedürftigen wird von 2009 bis 2030 um 328 Personen ansteigen.
  • Gemäß des rechtlich fixierten Grundsatzes „ambulant vor stationär“ wird die Mehrzahl dieser 328 Personen auch vor dem Hintergrund eines sinkenden Angehörigenpflegepotentials auf das Angebot von ambulanten Pflegediensten zurückgreifen.

 

r die Anbieter von ambulanten und stationären Dienstleistungen aus dem Bereich der Altenhilfe ergeben sich aufgrund der demographischen Entwicklung folglich Konsequenzen.

 

Momentan können Personen, die ambulante Pflege in Anspruch nehmen möchten, das jederzeit tun: Die ambulanten Dienste im Stadtgebiet reagieren flexibel auf Veränderungen in der Nachfrage. Bei steigender Nachfrage bei gleichzeitig zu erwartendem Rückgang von Angehörigenpflege werden vor allem die ambulanten Dienste ihre Kapazitäten in den kommenden Jahren erweitern müssen. Möglicherweise werden zusätzliche ggf. auch spezialisierte ambulante Dienste neu gegründet.

 

Aktuell gibt es vier Tagespflegeinrichtungen im Stadtgebiet. Künftig ist auch hier von einem steigenden Bedarf auszugehen: Wer ambulant versorgt wird und ansonsten viel allein ist, kann in einer Tagespflegeeinrichtung förderliche Unterstützung im Bereich der pflegerischen Versorgung, der Tagesstrukturierung und der sozialen Teilhabe finden und damit die Aufrechterhaltung von persönlichen Kompetenzen erreichen. Die Träger reagieren bereits heute auf eine ansteigende Nachfrage in diesem Segment: eine weitere entsprechende Einrichtung ist bereits in Planung und wird mit Kapazitäten von insgesamt 12 Plätzen zum 01. Februar 2016 an den Start gehen.

 

Zum momentanen Zeitpunkt zeigen sich die stationären Einrichtungen gut ausgelastet, sehen sich allerdings komplexer werdenden Vorgaben im Bereich baulicher Mindestanforderungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes gegenüber. Daraus werden die unterschiedlichen Träger unterschiedliche Schlüsse ziehen. Da aufgrund der Bevölkerungsentwicklung auch mit einem Rückgang der Nachfrage nach klassischen stationären Pflegeplätzen zu rechnen ist, ist der Ausbau der stationären Pflege nicht angezeigt. Sehr wohl aber die kontinuierliche Modernisierung und inhaltliche Anpassung an sich wandelnde Bedarfe und Bedürfnisse der Zielgruppe. Diesbezüglich sind bei den Trägern intern bereits die Planungen angelaufen konkrete Maßnahmen der Träger werden in den nächsten Berichten zum Teilbereich „Pflege“ vorgestellt.

 

An dieser Stelle kann man also zusammenfassen, dass vor dem Hintergrund der gesammelten Daten die Stadt Bamberg mit ihrer Pflegelandschaft für die kommenden Jahre gut gerüstet zu sein scheint. Doch auch wenn der Zuwachs an Pflegebedürftigen künftig verhältnismäßig moderat ausfallen wird, muss sich „die Pflege“ vielfältigen Herausforderungen stellen.

 

Zu nennen sind hier im Besonderen:

 

  • Tendenz zur Ambulantisierung, d.h. Umwandlung von stationären Pflegeeinrichtungen in ambulant betreute Appartements.
  • Zunehmender Fachkräftemangel.
  • Gleichzeitig ist mit einem Rückgang der Angehörigenpflege zu rechnen. In Kombination mit dem Fachkräftemangel ergeben sich daraus vielfältige Konsequenzen für das Gemeinwesen. Eine Stärkung des Quartiers und seiner Ressourcen wird unabdingbar sein.
  • Bezahlbarkeit der Angebote für die Kunden.
  • Neue Bedarfe und Bedürfnisse der Älteren aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen, auch in kultursensibler Hinsicht.
  • Ökologische Aspekte vor dem Hintergrund zunehmender ambulanter Versorgung.

 

Parallel dazu ist auch immer mit unvorhersehbaren demographischen Entwicklungen zu rechnen, auf die alle beteiligten Akteure dann in geeigneter Weise reagieren müssen.

 

Um für die Zukunft gut gerüstet zu sein ist es notwendig, dass Kommune und Experten der Pflege an einem Strang ziehen. Dies ist mit den Runden Tischen Pflege bisher ausgesprochen gut gelungen. In der Zusammenarbeit konnten so fachliche Empfehlungen erarbeitet werden, deren Umsetzung das Senioren- und Generationenmanagement gemeinsam mit den Expertinnen und Experten in den kommenden beiden Jahren angehen will.

 

Mit Antrag vom 18.10.2014 beantragt die BuB-Wählergemeinschaft einen zentralen Pflegestützpunkt zu schaffen, der neben der persönlichen Beratung ein digitales Warte- und Anmeldesystem vorhält sowie eine zentrale Pflegenotrufnummer einrichtet.

Die im Antrag gewünschte Schaffung eines Pflegestützpunktes wird im Jahr 2016 nochmals überprüft (siehe Maßnahmenempfehlung Ziff. 9). Ein Warte- und Anmeldesystem ist allein für die Stadt Bamberg nicht umsetzbar und zu aufwendig, da es im Stadtgebiet lediglich 10 Pflegeeinrichtungen gibt. Alternativ wurde die Maßnahmenempfehlung Ziff. 6 „Modernisierung der Pflegeplatzbörse“ ins Auge gefasst.

 

Die folgende Übersicht der Maßnahmenempfehlungen macht deutlich, dass innovative Konzepte, die die Kommune zukunftsfähig machen, nicht zwingend einen großen finanziellen Aufwand bedeuten, wohl aber die strukturierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort.

 

 

Maßnahmenempfehlungen zum Teilbericht Pflege

 

Maßnahme 1) Ergänzung der Fuhrparks von ambulanten Diensten mit E-Bikes

 

Aktuell sind im Bamberger Stadtgebiet 13 Ambulante Dienste tagtäglich im Einsatz und betreuen weit über 1000 pflegebedürftige Menschen zuhause. In die ohnehin knapp bemessene Pflegezeit sind die Anfahrtszeiten stets schon mit einberechnet. Lange Parkplatzsuche geht also zu Lasten der Tourenplanung und somit der  Pflegekraft und letztlich des Patienten. Mit dem Einsatz von Lasten-E-Bikes kann zumindest bei manchen Touren eine Entzerrung der Parkplatzsuche zu mehr Zeit für die Patienten führen. Ganz nebenbei wird durch den Einsatz der Fahrräder eine Entlastung des Stadtverkehrs bewirkt.

Das Senioren- und Generationenmanagement möchte aus diesem Grund ein Probejahr mit einer entsprechenden begleiteten Evaluation organisieren, in dem die ambulanten Dienste reihum den Einsatz von E-Bikes im Alltag testen können. Die Bereitstellung soll deshalb zunächst zur Probe erfolgen, um die Alltagstauglichkeit und Einsatzfähigkeit für die Dienste zu eruieren. Mögliche Partner für dieses Probejahr sind das Umweltamt, die Stadtwerke und/oder Fahrradhändler.

 

Maßnahme 2) Entwicklung eines Leitbildes zur kultursensiblen Pflege

 

Der Anteil der über 65-jährigen Bevölkerung mit Migrationshintergrund zählt zu der am schnellsten wachsenden Bevölkerungsgruppe in Deutschland. Beinahe unbemerkt von der Öffentlichkeit sind Pflege und Migration zu einem zentralen Thema geworden. Zurzeit nutzen hilfe- und pflegebedürftige Ältere mit Migrationshintergrund deutlich seltener professionelle medizinisch-pflegerische Versorgung als Nicht-Migranten. Zukünftig werden ihre Familien den steigenden Hilfe- und Pflegebedarf voraussichtlich nicht allein decken können. Pflegeorganisationen sind zunehmend gefordert, sich auf ein interkulturelles Klientel einzustellen und entsprechende Pflege- und Informationsangebote vorzuhalten. Kultursensible Pflege ist darauf ausgerichtet, dass eine pflegebedürftige Person trotz einschränkender Bedingungen (z. B. Heimunterbringung, Pflegepersonal mit anderem kulturellen Hintergrund etc.) entsprechend ihrer individuellen Werte, kulturellen und religiösen Prägungen und Bedürf-nisse leben kann. Die entsprechenden Basiskompetenzen interkultureller Kompetenz werden den Pflegekräften zukünftig verstärkt abverlangt. Um ein Verständnis für die Situation von Menschen mit Migrationshintergrund zu wecken und in den Einrichtungen zu verankern soll die Entwicklung eines Leitbildes zur kultursensiblen Pflege beitragen. Das Leitbild soll von allen stationären und ambulanten Einrichtungen unterzeichnet werden. Zudem sollen im Senioren- und Generationenmanagement alle Träger die Möglichkeit erhalten, alle  in der jeweiligen Einrichtung gesprochenen Sprachen anzugeben, so dass in der Beratung gezielt auf diese Kompetenzen verwiesen werden kann.

 

Maßnahme 3) Entwicklung eines gemeinsamen Erfassungsbogens für das Entlass- und Überleitungsmanagement

 

Das Entlass- und Überleitungsmanagement (auch Pflegeüberleitung) ist ein auf einen Patienten abgestimmtes Versorgungsmanagement um die Entlassung oder Verlegung eines Patienten aus einer Gesundheitseinrichtung in eine anschließende Einrichtung (Reha, Senioren- und Pflegeheim…) oder in das eigene Zuhause sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wird ein sogenannter Überleitungsbogen ausgefüllt, um die an die nachbetreuenden Organisationen und Einrichtungen oder den behandelnden Hausarzt oder ambulanten Dienst mit den notwendigen Daten zu versorgen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass gerade bei Patienten, die aufgrund eines akuten Ereignisses (Schlaganfall, Herzinfarkt, Unfall u. a.) bzw. einer entgleisten Grunderkrankung (z. B. COPD, Herzinsuffizienz, Demenz u. a.) einen stationären Aufenthalt benötigen, die Nachversorgung trotz unterschiedlicher Bemühungen der Krankenhäuser für den Patienten in seiner Versorgungsrealität nicht ausreichend geregelt ist und kein strukturiertes Entlassmanagement erfolgt. Dies mag unter anderem daran liegen, dass es bislang nicht gelungen ist einen einheitlichen Überleitungsbogen zu entwickeln bzw. zu verwenden. Das  Senioren- und Generationenmanagement möchte daher einen Prozess begleiten, bei dem die stationären Einrichtungen gemeinsam mit dem Beratungs- und Betreuungszentrum ein Modell entwickeln, das den reibungslosen Übergang zwischen Klinikum und Einrichtungen garantiert.

 

Maßnahmenempfehlung 4) Stärkung der stationären Einrichtungen und Verstärkte Ausbildungsinitiativen für den Pflegeberuf

 

Laut Bundesregierung steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung kontinuierlich auf vermutlich 3,22 Millionen im Jahr 2030. Der Pflegemarkt generiert aber viel zu wenig Nachwuchs. Verstärkte Ausbildungsinitiativen für den Pflegeberuf, um dem künftig steigenden Bedarf Rechnung zu tragen, sowie Fortbildung von Pflegepersonal für die Betreuung von Personen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf               sind daher unverzichtbar. Die Träger der Ambulanten Dienste und Stationären Einrichtungen werben daher besonders intensiv um gut ausgebildete Fachkräfte und Auszubildende. Dabei möchte sie das Senioren- und Generationenmanagements mittels einer Fachtagung  unterstützen, welche zum einen den enormen Pflegebedarf zum Thema hat, aber auch den Einrichtungen die Chance bietet sich selbst und seine Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen vorzustellen.

 

Maßnahmenempfehlung 5) Bekanntmachung der vorhandenen Angebote

 

Älteren Menschen ist es wichtig, selbstbestimmt leben zu können. Damit sie dies gut tun können sind sie auf Informationen rund um „seniorenrelevante“ Themen angewiesen. Dabei ist es hilfreich, wenn Seniorinnen und Senioren die entsprechenden Angebote in ihrer Nähe kennen, aber auch die Ansprechpartner für besondere Lebenslagen. Das Senioren- und Generationenmanagement gibt bereits seit vielen Jahren die Broschüre „Älter werden in Bamberg“ heraus, welches alle Lebensbereiche abbildet, vom Wohnen, über Pflege und Entlastende Angebote bis hin zu den Beratungsstellen sowie Kultur und Freizeit-Angeboten in Bamberg. Die vorhandenen Angebote der Stationären Einrichtungen werden ebenfalls seit längerem in einer werbefinanzierten Broschüre „Senioren- und Pflegeeinrichtungen“ dargestellt. 2014 kam mit dem „Demenzwegweiser“ eine im Rahmen der Demenzinitiative herausgegebenen Broschüre hinzu, die sich an Demenzerkrankte und deren Angehörige wendet und die notwendigen Informationen rund um dieses Krankheitsbild zusammenfasst. Alle drei Broschüren sind stark nachgefragt und liegen in ganz Bamberg in den entsprechenden Beratungsstellen und Einrichtungen aus. Aufgrund der starken Nachfrage möchte das Senioren- und Generationenmanagement diese Broschüren auch künftig auflegen.

 

Maßnahmenempfehlung 6) Modernisierung der Pflegeplatzbörse

 

Im Falle einer stärkeren Pflegebedürftigkeit, die mit ambulanter Betreuung nicht mehr ausreichend zu behandeln ist oder aufgrund fehlender sozialer Kontakte  ist ein Umzug in eine entsprechende Einrichtung der Seniorenpflege oft der einzige Weg. Da die meisten Menschen heute erst sehr spät einen solchen Umzug angehen, geschieht die Suche dann häufig unter Zeitdruck. Seit vielen Jahren gibt die Pflegeplatzbörse Pflegebedürftigen und deren Angehörigen Auskunft über vorhandene Kapazitäten in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen der Stadt Bamberg. Leider ist die Aussagekraft der Börse nicht allzu hoch, da die Rückmeldefrequenz der Träger zu wünschen übrig sst. Dies mag auch mit der mangelnden Attraktivität der Pflegeplatzbörse zusammenhängen. Das Senioren- und Generationenmanagement möchte die Pflegeplatzbörse daher modernisieren und die Übersichtlichkeit der Angebote verbessern So sollen zukünftig auch die Kapazitäten der Kurzzeitpflege und der Tagespflege erhoben werden. Zudem könnten auch Freie Wohnungen im Betreuten Wohnen in einer entsprechenden Über-sicht präsentiert werden. Die Verantwortung für die Pflege der Pflegeplatzbörse würde das Senioren- und Generationenmanagement übernehmen.

 

Maßnahmenempfehlung 7) Unterzeichnung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

 

Am 8.9.2010 wurde die "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" der Öffentlichkeit vorgestellt. Über 150 Expertinnen und Experten haben diese erarbeitet, über 50 Organisationen und Institutionen aus der Gesellschaft und dem Gesundheitssystem haben die Charta verabschiedet.

Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Antrag vom 28.01.2015 die Unterzeichnung der Charta beantragt. Auch das Senioren- und Generationenmanagement regt an die Charta zu unterzeichnen und damit als Stadt Bamberg ein klares Bekenntnis zu setzen zur würdevollen Unterstützung schwerstkranker und sterbender Menschen.

 

Diese Maßnahmenempfehlung wird als separater TOP genauer erläutert und beschlossen.

 

Maßnahmenempfehlung 8) Installation eines Hospiz- und Palliativbeauftragten

 

Mit der Einrichtung der Stelle eines Palliativbeauftragten können die Maßnahmen der Palliativ- und Hospizarbeit in Bamberg besser vernetzt werden, die Schulung Ehrenamtlicher ausgebaut, die Sensibilität und Kompetenz von Pflegekräften  gestärkt und die palliative Versorgung in stationären Einrichtungen unterstützt werden. Das Landratsamt hat ebenfalls Interesse bekundet, die Einrichtung einer solchen Stelle zu unterstützen. Dr. med. Jörg Cuno, Chefarzt der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) der Sozialstiftung ist bereit diese Aufgabe gemeinsam mit einem Kollegen aus dem Landkreis ehrenamtlich wahrzunehmen.

In diesem Aufgabenbereich soll die Sensibilität und Kompetenz von Pflegekräften gestärkt und die Notfall- und Bedarfsplanung optimiert werden. Flankiert werden sollte diese Aufgabe durch die Formulierung eines gemeinsamen Leitbildes von Stadt und Landkreis zur Hospiz- und Palliativversorgung.

 

Maßnahmenempfehlung 9) Aufbau einer neutralen Pflegeberatung für Stadt und Landkreis Bamberg

 

Seit 2008 haben Pflegende oder pflegebedürftige Angehörige laut Sozialgesetzbuch § 92c einen gesetzlichen Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Diesem Anspruch nachzukommen sollte, so die Idee des Gesetzgebers, durch lokale Pflegestützpunkte gewährleistet werden. Die aktuelle Situation stellt sich dar, wie folgt: Zwei Quartierskonzepte (Wohlfahrtsverbände und Sozialstiftung) bieten Pflegeberatung an, im Rahmen des Konzeptes der Wohlfahrtsverbände soll die seit 2008 bestehende Fachstelle für pflegende Angehörige eingebunden werden. Außerdem bietet Krankenkassen in Bamberg im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Pflegeberatung an, wenn auch in sehr unterschiedlicher Form. Auf die Installation eines Pflegestützpunktes, der die Beratungsleistung von Krankenkassen, Trägern und Kommune an einem Ort bündelt, wurde seinerzeit verzichtet, alternativ wurde die Fachstelle für pflegende Angehörige mit kommunalen Mitteln unterstützt. Somit ist die Abdeckung mit Pflegeberatung in Bamberg zwar durchaus angemessen, wird aber eigentlich nicht im Sinne der gesetzlichen Vorgabe erllt, bei der die Neutralität der Beratung durch Einbindung aller Akteure im Bereich Pflege gewährleistet werden sollte. Das Senioren- und Generationenmanagement möchte daher ein Konzept zur neutralen Beratung erarbeiten, z.B. in Form einer mobilen Beratung für die Stadt Bamberg, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Landkreis.

 

Maßnahmenempfehlung 10) Zusammenarbeit im Runden Tisches Pflege mit dem Landkreis Bamberg

 

Der Landkreis Bamberg entwickelt zeitgleich mit der Stadt Bamberg sein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept. Für die Träger der Pflege, die bis auf wenige Ausnahmen in Stadt und Landkreis aktiv sind, bedeutet dies eine Doppelbelastung und einen erheblichen zeitlichen Aufwand an zwei getrennten Gremien teilzunehmen. Das Senioren- und Generationenmanagement der Stadt Bamberg und der Geschäftsbereich 2 Soziales, Familie, Jugend, Gesundheit des Landratsamtes, der für die Umsetzung des Seniorenpolitisches Gesamtkonzepts auf Landkreisebene verantwortlich zeichnet, haben deshalb Interesse an einer gemeinsamen Weiterführung der Fachgespräche im Teilbereich Pflege.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Familiensenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Familiensenat beauftragt das Senioren- und Generationenmanagement die vorgeschlagenen kostenneutralen Maßnahmen (s. Maßnahmentabelle Anlage 1), die mit eigenen finanziellen und personellen Mitteln des Senioren- und Generationenmanagements oder ergänzend durch Sponsoring finanzierbar sind, vorbehaltlich der Genehmigung der Mittel für das Senioren- und Generationenmanagement für das Haushaltsjahr 2017 bis Ende 2017 umzusetzen.

.

 

1.)      Bzgl. Maßnahme 1 Ergänzung der Fuhrparks von ambulanten Diensten mit E-Bikes beauftragt der Familiensenat das Senioren- und Generationenmanagement mit der Organisation einer Probephase von einem Jahr mit einem oder mehreren der genannten Partner und einer anschließenden Evaluation.

 

2.)      Bzgl. Maßnahme 2 Entwicklung eines Leitbildes zur kultursensiblen Pflege beauftragt der Familiensenat das Senioren- und Generationenmanagement mit der Erstellung eines Leitbildes zur kultursensiblen Pflege in Zusammenarbeit mit u.a. MIB, MIMI, Migrationssozialdienst, Aussiedlerberatung, Israelitische Kultusgemeinde, DITIB…. sowie den Experten aus der Pflege.

 

3.)      Bzgl. Maßnahme 3 Entwicklung eines gemeinsamen Entlassungs- und Überleitungsmanagements beauftragt der Familiensenat das Senioren- und Generationenmanagement mit der Begleitung eines Prozesses in welchem ein einheitlicher Überleitungsbogen entwickelt wird.

 

4.)      Bzgl. Maßnahme 4 Stärkung der stationären Einrichtungen und Verstärkte Ausbildungsinitiativen für den Pflegeberuf beauftragt der Familiensenat das Senioren- und Generationenmanagement mit der Entwicklung einer Imagekampagne gemeinsam mit den Trägern.  Ein Fachforum Alter – Chancen und Risiken für Seniorinnen und Senioren und für Fachkräfte könnte 2017 im Rahmen der Via Futura stattfinden.

 

5.)      Bzgl. Maßnahme 5 Bekanntmachung der vorhandenen Angebote beauftragt der Familiensenat das Senioren- und Generationenmanagement mit der Fortsetzung der Auflage der Broschüre „Älter werden in Bamberg“, Senioren- und Pflegeeinrichtungen und dem Demenzwegweiser abhängig von der entsprechenden Nachfrage.

 

6.)      Bzgl. Maßnahme 6 Modernisierung der Pflegeplatzbörse beauftragt der Familiensenat das Senioren- und Generationenmanagement mit der Entwicklung einer modernisierten Version der Pflegeplatzbörse und der Übernahme der Verantwortung für diese. (Aktuell Amt für soziale Angelegenheiten)

 

7.)      Bzgl. Maßnahme 8 Installation eines Hospiz- und Palliativbeauftragten beauftragt der Familiensenat das Senioren- und Generationenmanagement mit dem Entwurf eines Konzeptes zur Installation eines Hospiz- und Palliativbeauftragten für Stadt und Landkreis Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Hospizverein und dem Landkreis Bamberg.

 

8.)      Bzgl. Maßnahme 9 Aufbau einer neutralen Pflegeberatung für Stadt und Landkreis Bamberg beauftragt der Familiensenat das Senioren- und Generationenmanagement mit der Entwicklung eines Konzeptes zur alternativen, neutralen Pflegeberatung in der Stadt Bamberg, z.B. in Form einer mobilen Pflegeberatung, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Landkreis Bamberg.

 

9.)      Bzgl. Maßnahme 10 Zusammenarbeit im Runden Tisches Pflege mit dem Landkreis Bamberg beauftragt der Familiensenat das Senioren- und Generationenmanagement mit der Zusammenlegung des Runden Tisches Pflege für die Stadt Bamberg mit dem Landkreis Bamberg.

 

  1. Das Senioren- und Generationenmanagement berichtet über den Umsetzungsstand der Maßnahmenempfehlungen Ende 2017.

 

  1. Hiermit ist der Antrag der BuB-Wählergemeinschaft vom 18.10.2014 geschäftsordnungsmäßig behandelt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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