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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1903-50

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Antrag vom 20.04.2015 macht die SPD-Stadtratsfraktion auf ihr Anliegen zur Wohnsituation älterer Menschen in Bamberg aufmerksam. Damit spricht sie ein wichtiges Anliegen auch des Senioren- und Generationenmanagements an. Die Erfahrungen in der Einzelfallarbeit mit älteren Menschen in Bamberg zeigen einen wachsenden Bedarf an altersgerechtem Wohnraum. Das muss nicht immer eine komplette Barrierefreiheit nach DIN 18040 bedeuten. Altersgerechte Wohnungen definieren sich jedoch gemeinhin darüber, dass sie zumindest niedrige Stockwerke, Aufzüge, rutschsichere Fußden, Zentralheizung, Türsprechanlage, ein sicheres Bad, einen Balkon sowie nahe Einkaufsmöglichkeiten bieten.

 

Obwohl für Bamberg die entsprechenden statistischen Daten fehlen, kann mit Blick auf vergleichbare Erhebungen in ganz Deutschland davon ausgegangen werden, dass über 30% der Haushalte in Bamberg sogenannte Seniorenhaushalte sind, also Haushalte, deren Haupteinkommensbezieher (früher Haushaltsvorstand) 65 Jahre oder älter ist. Diese Zahl wird aufgrund des demographischen Wandels noch einmal immens ansteigen, wodurch sich der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum nochmals erhöht. Am 14.01.2015 hat daher das Senioren- und Generationenmanagement eine Anfrage an das Amt 15 gestellt, bezüglich der Erfassung von barrierefreiem Wohnraum. Die Möglichkeit einer direkten Umfrage in Bamberg wird weiter geprüft.

 

Die ohnehin angespannte Wohnsituation in Bamberg macht es insbesondere für ältere Menschen schwer, eine Wohnung zu finden. Umzüge stehen in der Regel an, wenn Vermieter sanieren und sich dadurch der Mietpreis entsprechend erhöht oder die Wohnung aufgrund des Todes des Partners oder aufgrund zunehmender Gebrechlichkeit zu groß wird. Entgegen der landläufigen Meinung, Rentnerinnen und Rentner wären gern gesehene Mieter, lässt sich in der Realität eher das Gegenteil feststellen.

 

Wenn dazu noch zusätzliche Problemlagen kommen, wie schwierige Persönlichkeit, Altersstarrsinn, psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen o.a. werden ältere Menschen nahezu unvermittelbar. Besonders problematisch stellt sich die Situation dann dar, wenn auch eine Unterbringung aufgrund einer fehlenden Pflegestufe in einem Senioren- und Pflegeheim nicht in Frage kommt.

 

Den entsprechenden Personen droht zuletzt die Unterbringung in der Obdachlosenunterkunft, die aufgrund des baulichen und satzungsgemäßen Zuschnitts in keiner Weise geeignet ist, älteren Menschen dauerhaft eine sichere Unterkunft zu bieten.

 

Das Senioren- und Generationenmanagement sieht hier Handlungsbedarf, ist aber natürlich selbst nicht in der Lage für den entsprechenden altersgerechten und bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Eine wünschenswerte Lösung wäre ein Betreutes Wohnen, das den Namen verdient, sprich, in dem tatsächlich eine Betreuungsperson anwesend ist und preisgünstigen Wohnraum bietet. Möglicherweise könnte ein Investor gefunden werden, der in ein solches Modell investiert.

 

Um sicherstellen, dass auch in Zukunft für einkommensschwache, bzw. „schwierige“ Personen ein Angebot in diesem wichtigen Bereich vorgehalten werden kann, bzw. diese davon nicht ausgeschlossen werden, wird sich das Senioren- und Generationenmanagement im kommenden Jahr im nächsten Themenbereich des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes „Wohnen“ intensiv auch mit diesen Fragen auseinandersetzen.

 

Erste Gespräche dazu finden bereits in Kürze statt, unter anderem mit dem Baureferat und dem Geschäftsführer der Stadtbau GmbH Herrn Bergmann.

 

Das Senioren- und Generationenmanagement hofft, mit den entsprechenden Experten im Teilbereich Wohnen einen Maßnahmenkatalog entwerfen zu können, der wie im Teilbereich Pflege innovative Ideen bündelt und Handlungsansätze aufzeigt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Familiensenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Familiensenat beauftragt die Verwaltung einen Maßnahmenkatalog im Teilbereich Wohnen zu entwickeln.

 

  1. Hiermit ist der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.04.2015 geschäftsordnungsmäßig behandelt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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