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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1909-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Jahr 2002 wurde die Besondere Arbeitsgemeinschaft der Städte Bamberg-Bischberg-Hallstadt-Hirschaid (ARGE) gegründet. Schwerpunkt des bayernweiten Modellprojekts in der interkommunalen Zusammenarbeit war und ist eine interkommunal abgestimmte Einzelhandelsentwicklung mit dem Oberziel, die Innenstädte und Ortskerne insbesondere in ihrer Funktion als Versorgungszentren zu stärken.

Der Laubanger war in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand der interkommunalen Abstimmung vor allem wegen der problematischen baurechtlichen Situation für den Hallstadter Teil sowie durch geplante Erweiterungsabsichten bestehender Einzelhandelsgroßprojekte.

Daher beauftragten die Stadtverwaltungen von Bamberg und Hallstadt im Jahr 2012 das Büro Schirmer Architekten aus Würzburg, ein städtebauliches Entwicklungskonzept / Rahmenplan für den Gesamtlaubanger zu erstellen.

Der Stadtrat der Stadt Hallstadt hat diesen Rahmenplan am 04.03.2015 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Inhalte und Ziele des Rahmenplanes

Der Rahmenplan verfolgt das Ziel, die zentralen Handlungsfelder für den Laubanger festzulegen und die Weichen für die zukünftige Entwicklung des Gebietes zu stellen.

Anhand von Ortsbegehungen, Auswertungen von vorhandenen Unterlagen und Expertengesprächen mit lokalen Akteuren hat das Büro Schirmer eine ausführliche Bestandsaufnahme durchgeführt und daraus Ideen und Maßnahmen für das Gebiet entwickelt.

Im Fokus stehen dabei folgende Handlungsfelder:

  1. Nutzungsprofil des Standortes
  2. Räumliche und gestalterische Qualitätsoffensive
  3. Transformation zum grünen Gewerbestandort
  4. Verbesserung der Verkehrssituation

 

Die konkreten Inhalte des Rahmenplanes werden von Prof. Schirmer im mündlichen Sachvortrag dargelegt.

Weiteres Vorgehen

Der Rahmenplan Laubanger soll der Verwaltung als Basis für die weitere Steuerung des Gebietes, insbesondere bei Ansiedlungswünschen von Einzelhandel, und als Grundlage für die weitere Bauleitplanung dienen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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