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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1912-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Gemäß § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und Art. 13 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen, in denen die beabsichtigten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verwertung und zur Beseitigung der in ihrem Bereich anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle jeweils für einen Zeitraum von sieben Jahren im Voraus dargestellt werden. Das Abfallwirtschaftskonzept ist im vorgegebenen Zeitraum oder bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben. Letztmalig wurde das Konzept der Stadt Bamberg 2010 überarbeitet, zudem fand mit der Umsetzung des neuen Sperrmüllkonzeptes eine wesentliche Änderung statt, so dass 2015 eine erneute Fortschreibung notwendig ist.

 

Ein Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist dem Sitzungsvortrag als Anlage beigefügt.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Umweltsenat billigt das vorgestellte Abfallwirtschaftskonzept.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:


Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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