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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1913-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

A)              Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat im Rahmen des Bayerischen Mobilfunkpaktes II die Stadt Bamberg zur Mitwirkung bei der Standortfindung einer neuen Mobilfunksendeanlage im Bereich Universität Feldkirchenstraße eingeladen (siehe Anlage). Hiermit hat die Kommune die Möglichkeit eigene Interessen und Gesichtspunkte in die Überlegungen zur geplanten Realisierung mit einzubringen. Orte für Basisstationen können jedoch nicht willkürlich gewählt werden, sondern müssen sich in ein Netz funktional einfügen.

 

Die Telekom plant hier eine zusätzliche Sendeanlage, da im weiteren Bereich der Universität Feldkirchenstraße eine Versorgungslücke im Mobilfunknetz besteht, und da die weiter steigende Kundenzahl, Verkehrssteigerungen, neue Dienstangebote und hohe Qualitätsansprüche der Kunden insbesondere im Bereich der Universität und der Schulen den Bedarf weiter verschärfen.

 

 

B)              Standortalternativen

 

In diesem Bereich befinden sich keine städtischen Liegenschaften, insofern können von Seiten der Stadt Bamberg keine möglichen Standorte zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat mehrere Alternativen geprüft:

  •                  Troppauplatz 3/5,
  •                  Uni-Hauptgebäude,
  •                  Uni-Rechenzentrum,
  •                  Hegelstraße 57/59/61-Stadtbau Bamberg.

 

Die zwei letztgenannten Varianten sind funktechnisch wenig geeignet, da bei diesen Teilbereiche des Gebietes nach wie vor nicht mitversorgt würden und zukünftig weitere Sendeeinrichtungen nötig wären. Zudem befindet sich das Anwesen Hegelstraße 57/59/61 in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kindergarten, Hegelstr. 47.


Das Hauptgebäude der Universität war bereits im Jahr 2006 im Focus einer Mobilfunk-Standortsuche. Da sich im Umfeld dieser Liegenschaft sensible Bereiche (Schulen und Kindergarten) befinden, wurden vom Betreiber, wie im Mobilfunkpakt II unter Punkt 1.4. festgehalten, den Besorgnissen der Bevölkerung verstärkt Rechnung getragen und vorrangig die Alternativen geprüft.

 

 

C)              Parallel dazu hatte das Umweltamt der Stadt Bamberg von einem akkreditierten Institut Prognoseberechnungen und Vorhermessungen erstellen lassen, um für dieses Gebiet einen alternativen Standort zu finden, der die Bevölkerung so gering als möglich belastet und gleichzeitig funktechnisch geeignet ist.

Die Ergebnisse der Prognoseberechnung (siehe Anlage) zeigen auf, dass an allen Referenzpunkten und an beiden Standortvarianten (Hauptgebäude Universität, Troppauplatz 3/5) die prognostizierten Immissionen deutlich unterhalb der Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung liegen. Des Weiteren ist der Prognose zu entnehmen, dass das Gebäude Troppauplatz 3/5 aufgrund seiner Höhe hinsichtlich der Immissionen günstiger wäre, wenn es auch funktechnisch betrachtet nicht optimal ist.

Da es sich hier um eine Eigentümergemeinschaft handelt, ist deren Zustimmung notwendig. Die Eigentümer lehnten 2007 jedoch eine Mobilfunkantenne auf dem Dach ihres Hauses ab. Aktuelle Abstimmungen der Eigentümergemeinschaft fielen weiter negativ aus.

 

 

D)              Somit verbleibt das Hauptgebäude der Universität als möglicher Standort.

 

Wie bereits eingangs angesprochen, ist das Gebiet um die Universität seit 2006 Suchkreis der Mobilfunkbetreiber.

Da die Gebäude der Universität im Besitz des Freistaates Bayern sind, hatte das Bayerische Staatsministerium mit Schreiben vom 21.09.2006 von Herrn Dr. Adalbert Weiß, Ministerialdirigent, die Otto-Friedrich-Universität angewiesen, eine Nutzungsvereinbarung mit der DFMG (Telekom) abzuschließen.

Gleichzeitig hatte sich die Bürgerinitiative Mobilfunk-STOP Bamberg-Ost gegen einen Antennenerrichtung in diesem Bereich stark gemacht.

Laut Mitteilung vom 23.07.2014 von Frau Pia Kaiser von der Regionalvertretung Oberfranken, Immobilien Freistaat Bayern, hat diese, als grundbesitzverwaltende Behörde der Gebäude Feldkirchenstraße 21 in Bamberg grundsätzlich nichts gegen eine Prüfung der Anwesen auf bauliche Eignung für eine Basisstation für das Mobilfunknetz einzuwenden. Frau Kaiser weist darauf hin, dass für die konkrete Gestattung und die Vertragsverhandlungen die Otto-Friedrich-Universität Bamberg als grundbesitzbewirtschaftende Behörde zuständig ist.

Die Universität wiederum macht ihre Zustimmung von einer Zustimmung der Stadt Bamberg abhängig.

 

Da im Fall Hauptgebäude Universität Feldkirchenstraße die Errichtung eines Antennen tragenden Mastes mit einer freien Höhe bis zu 10 Meter auf einer bestehenden baulichen Anlage vorgesehen ist, handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben (Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO).

 

Die Verwaltung hat, wie schon oben erläutert, von ihrer Möglichkeit der Mitwirkung Gebrauch gemacht, involvierte Ämter beteiligt, Alternativen benannt, zur besseren Beurteilung Prognoseberechnungen erstellen lassen, Besprechungen mit Vertretern der Betreiber und der Funknetzplanung geführt und den Bürgerverein über die Planung in Kenntnis gesetzt.

 

Mit diesem Sitzungsbericht sollen in erster Linie die Fakten und die Sachlage zu diesem Suchkreis dargelegt werden. Unter immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten werden die Immissionsgrenzwerte weit unterschritten. Günstigere Standorte in diesem Suchkreis konnten nicht gefunden werden. Insofern sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, den Uni-Standort abzulehnen, zumal sich das Gebäude im Eigentum des Freistaates Bayern befindet.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2. Der Umweltsenat erhebt keine Einwendungen gegen die Errichtung einer Mobilfunksendeeinrichtung auf dem Gelände der Otto-Friedrich-Universität in der Feldkirchenstraße.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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