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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1914-50

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Antrag vom 28.01.20105 hat die SPD-Stadtratsfraktion die Unterzeichnung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland beantragt. Auch das Senioren- und Generationenmanagement regt an die Charta zu unterzeichnen und damit als Stadt Bamberg ein klares Bekenntnis zur würdevollen Unterstützung schwerstkranker und sterbender Menschen zu setzen. Der Runde Tisch Pflege hat r diese Maßnahme seine Empfehlung ausgesprochen.

 

Am 8.9.2010 wurde die "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" der Öffentlichkeit vorgestellt. Über 150 Expertinnen und Experten haben diese erarbeitet, über 50 Organisationen und Institutionen aus der Gesellschaft und dem Gesundheitssystem haben die Charta verabschiedet.

Die Charta kann sowohl von Einzelpersonen als auch von Institutionen / Organisationen oder Kommunen gezeichnet werden. Die Zeichnung erklärt, dass die Ziele und Inhalte der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen mitgetragen werden und die Bereitschaft besteht, sich im Sinne der Charta für die Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen, ihrer Familien und der ihnen Nahestehenden einzusetzen und auf dieser Grundlage für die Einlösung ihrer Rechte einzutreten.

Aus der Seite der Charta:

Sterben, Tod und Trauer als Teil des Lebens zu begreifen, dies im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern und allen Menschen in Deutschland ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend einen gerechten Zugang zu einer würdevollen Begleitung und Versorgung am Lebensende zu ermöglichen - darum geht es nun mit der Umsetzung der Charta im Rahmen einer Nationalen Strategie.“

 

Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen ist nicht nur ein Projekt von Institutionen und Organisationen: Jeder kann dazu beitragen, dass es mit dem Charta-Prozess vorangeht.

Durch Ihre Unterschrift bekundet die Stadt Bamberg Ihre Bereitschaft, sich im Sinne der Charta für die Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen, ihrer Familien und der ihnen Nahestehenden einzusetzen. Jeder hat die Möglichkeit die Charta zum Anlass zu nehmen, in seinem persönlichen und/oder beruflichen Umfeld über wesentliche Anliegen von schwerstkranken und sterbenden Menschen in Deutschland zu sprechen und Veränderungen anzuregen!

 

Fast 15.000 Institutionen und Einzelpersönlichkeiten (1.126 Organisationen und Institutionen sowie 13.564 Einzelpersonen) , darunter auch zahlreiche Politiker auf allen Ebenen, haben die Charta seit ihrer Verabschiedung im September 2010 unterzeichnet und damit ein klares Signal gesetzt, die Umsetzung der Charta nachhaltig zu unterstützen.

 

Als Anlagen finden sich eine Grafik mit den Leitsätzen der Charta sowie der Antrag als Institution.

Der vollständige Text der Charta findet sich unter:

http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/files/dokumente/Charta_Broschuere.pdf

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II. Beschlussvorschlag

II.              Der Familiensenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Von der Maßnahmenempfehlung wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

  1. Der Unterzeichnung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland wird zugestimmt.

 

  1. Hiermit ist der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.01.2015 geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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