"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1924-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

Der Bau- und Werksenat der Stadt Bamberg hat in seiner Sitzung vom 06.02.2013 den Beschluss über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB gefasst. Der Bau- und Werksenat beauftragte das Baureferat, den Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ortsüblich bekannt zu machen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte durch Bekanntmachung im Rathausjournal am 27.09.2013.

Vorbereitende Untersuchungen

Im Anschluss an ein zweistufiges Vergabeverfahren wurde im September 2013 der Auftrag für die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen im Sinne des § 141 BauGB durch die Stadt Bamberg vergeben.

Über den Verlauf der Vorbereitenden Untersuchungen wurde am 06.05.2015 im Bau- und Werksenat berichtet. In der Sitzung wurde das Baureferat beauftragt, die Eigentümer, Pächter, Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß Baugesetzbuch (§137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger) zu beteiligen.

Die Stadtsanierung hat die Trägerbeteiligung in bewährter Weise sehr aufwändig durchgeführt und außer den Behörden und den Trägern sonstiger öffentlicher Belange auch zahlreiche weitere Verbände, Vereinigungen und Organisationen gezielt mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 09.10.2015 angeschrieben. Darüber hinaus wurde durch Auslegung im Baureferat und Veröffentlichung im Internet den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, Anregungen einzubringen.


Folgende Behörden haben Stellung genommen:

 

Bundesnetzagentur

Gewerbeaufsichtsamt

Stadtjugendamt Bamberg

Untere Denkmalschutzbehörde

Gartenamt

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Staatliches Bauamt Bamberg

Umweltamt

 

Folgende Träger sonstiger öffentlicher Belange haben Stellung genommen:

 

Wirtschaftsförderung

PLEDOC GmbH

Zweckverband Feuerwehr- und Rettungsalarmierung BA-FO

Kabel Deutschland/Vodafone

Telekom

Sozialstiftung Bamberg

Personalrat Sozialstiftung Bamberg

Stadtheimatpflege

Zentrum Welterbe

Stadtwerke Bamberg

Folgende sonstige Verbände, Vereinigungen und Organisationen haben Stellung genommen:

 

Bewahrt die Bergstadt gemeinsam mit Schutzgemeinschaft Alt Bamberg

Verkehrsclub Deutschland

Folgende Behörden haben mündlich Stellung genommen:

Gartenamt

40 Privatpersonen haben schriftlich/zur Niederschrift Stellung genommen:

Aus Datenschutzgründen werden die jeweiligen Personen nicht namentlich aufgeführt und geschlechterneutral im Rahmen der Abwägung als „Bürger“ benannt.

Nach dem formellen Fristablauf am 09.10.2015 wurden Stellungnahmen und Anregungen bis einschließlich zum 26.10.2015 angenommen. Alle schriftlich eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden jeder Fraktion auf einer CD digital zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus enthält die CD den Textteil zum Entwurf der Ziele und Maßnahmen der Vorbereitenden Untersuchungen sowie die dazugehörigen Planbeilagen.

Entwurf der Ziele und Maßnahmen

Der Textteil der Vorbereitenden Untersuchungen mit dem Entwurf der Ziele und Maßnahmen (Anlage 1) sowie der Entwurf des Rahmenplans (Anlage 2) sind dem Sitzungsvortrag als Anlagen beigefügt.


Abwägung der Stellungnahmen

1. Allgemein

Die Mehrzahl der Träger öffentlicher Belange, die Vereine und Interessensgruppen, aber auch Private begrüßen den Entwurf der Ziele und Maßnahmen und stimmen der Analyse der Büros transform, ammermann+döhler und BSV im Grunde zu (vergl. Anlage 1 Seiten 7-54, 57-63).

 

2. Gebäude

Gebäude mit Sanierungsbedarf

Der Sanierungsbedarf wurde mit den Eigentümern erörtert (vergl. Anlage 1 Seiten 18, 25-32 und 67) und ist im Plan „Baulicher Zustand“ dargestellt. Der Sanierungsbedarf ist unstrittig. Die Eigentümer haben im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen Kostenschätzungen zu den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen abgegeben, die in den Abschlussbericht eingearbeitet werden.

Klinikum am Michaelsberg

Die Sozialstiftung und der Gesamtpersonalrat der Sozialstiftung Bamberg geben an, dass bereits heute Standortnachteile im Vergleich zu konkurrierenden Einrichtungen bestehen, da die Erschließung schwierig und insbesondere das Stellplatzangebot nicht ausreichend ist (vergl. Anlage 1 S. 46-49 und 78). Pflegekräfte ziehen ihre Bewerbung zurück, da es ihnen nicht möglich ist, ihren Alltag ohne Kfz zu bewältigen (vergl. Anlage 1 S. 51). Mittelfristig soll die Verlagerung der psychiatrischen Einrichtungen des Klinikums am Michelsberg an den Bruderwald und Errichtung eines „Demenzzentrums“ am Standort St. Getreu (inkl. Rückbau Haus Wiesengrund) geprüft werden. Auch einige private Stellungnahmen sprechen sich gegen den Standort Michelsberg und für eine Verlagerung der Klinik an den Bruderwald aus (vergl. Anlage 1 S. 24, S. 65-66, S. 78).

Die mögliche mittelfristige Verlagerung der Psychiatrie und eine Folgenutzung als Demenzzentrum mit voraussichtlich geringerem Bedarf an Kfz-Stellplätzen (vergl. Anlage 1 S. 57, 59) stehen im Einklang mit dem Leitbild und Zielen der Untersuchung (vergl. Anlage 1 S. 64-65). Die Anregung, dies zu prüfen, wird als eigene Maßnahme mitaufgenommen.

Transformatorenstationen

Die Stadtwerke Bamberg weisen darauf hin, dass die Transformatorenstationen Antonistift und St. Getreu in den vertiefenden Planungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Bisher sind in diesem Zusammenhang jedoch keine Maßnahmen vorgesehen.

 

3. Denkmalpflegerische Interessen

Die Untere Denkmalschutzbehörde und die Stadtheimatpflege sowie das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege stimmen dem Leitbild und den Zielen zu (vergl. Anlage 1 S. 64-65). Die weitere Beteiligung der Unteren Denkmalschutzbehörde soll im nachfolgenden Verfahren erfolgen, wenn Einzelmaßnahmen anstehen.

Das Zentrum Welterbe fordert den Erhalt der historischen Stadtgrenze (vergl. Anlage 1 S. 6) sowie die Berücksichtigung von Blickbeziehungen (vergl. Anlage 1 S.40). Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des entstehenden Managementplans eine fundierte Sichtachsenstudie erstellt wird.

Ein Bürger hat angeregt, dass Plan- und Textteil „Denkmalpflegerische Interessen“ aus dem Beteiligungsverfahren „VU St-Getreu-Straße“ um den Komplex „ehem. Klosteranlage St. Michael“ ergänzt werden sollten, da die Anlage für das Untersuchungsgebiet eine bestimmende Landmarke bildet. Diese Anregung wird nicht berücksichtigt, da die ehemalige Klosteranlage nicht Teil des Untersuchungsgebiets ist. Es ist selbstverständlich, dass die herausragenden Denkmaleigenschaften des Komplexes bei der Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen berücksichtigt wurden (vergl. Anlage 1 Seiten 6, 7, 9, 11, 13, 18, 34, 36, 40-41, 44, 64-65 und 69- 70).

 

4. Natur und Landschaft

In verschiedenen Stellungnahmen von Bürgern wird auf die bestehende Frischluftschneise im Bereich Ottobrunnen hingewiesen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Eine Überbauung in diesem Bereich entspricht ohnehin nicht den Zielen der Vorbereitenden Untersuchungen (vergl. Anlage 1 S. 37, 42, 60-61 und 64-65).

Remeishügel

Das Umweltamt regt an, den Remeishügel als traditionelle Obstwiese mit hochstämmigen Obstbäumen zu entwickeln und zu erhalten. Zudem werden der Erhalt des Altbaumbestandes im Norden und Westen sowie ggf. Ersatzpflanzungen für nicht heimische Bäume wie die Robinie angeregt. Mit einer partiellen Auslichtung des Baumbestandes besteht grundsätzlich Einverständnis (vergl. Anlage 1 S. 57 und 59).

Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und sollen in dem noch zu erstellenden Parkpflegewerk für die Anlage um die Villa Remeis berücksichtigt werden (vergl. Anlage 1 S. 68).

Ottobrunnen

Zahlreiche Stellungnahmen beinhalten Aussagen zum Ottobrunnen. Der Tenor aller Stellungnahmen ist identisch. Der Ottobrunnen ist als einzigartiger Baustein der Kulturlandschaft zu erhalten und zu stärken. Eine verkehrliche Beeinträchtigung, d.h. jegliche Zunahme von motorisiertem Individualverkehr (vergl. Anlage 1 S. 64-65) sowie die Errichtung von unterirdischen Stellplätzen in diesem Bereich, wird abgelehnt.

Darüber hinaus gibt es teilweise sehr konkrete Anregungen zur Aufwertung des Ottobrunnens. Das Umweltamt bemängelt die Schranke an der Zufahrt zum Klinikum und regt eine weniger auffällige Lösung wie Poller an. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Im Untersuchungsbericht wird der Einbau einer automatischen Toranlage empfohlen (vergl. Anlage 1 S. 58 und 67-68). Andere Lösungen, die zu einem Rückbau der Schranke führen, sollen entsprechend geprüft werden.

Das Umweltamt regt an, im Bereich des Grundstücks mit der Flurnummer 3308 einen See anzulegen, da im Stadtgebiet ein Mangel an Stillgewässern herrscht. Historisch war auf diesem Grundstück am Ottobrunnen der sogenannte Multersee gelegen, der laut den „Kunstdenkmälern von Bayern, Stadt Bamberg, Teilband 3 Immunitäten der Bergstadt: Michelsberg und Abtsberg“ im 18. Jahrhundert der Hechtzucht diente und mit der Säkularisation aufgelassen worden ist (vergl. Anlage 1 Abb. 3.4 Stadtfunktionskarte 1776 auf Seite 9 und Seite 37). Die Schaffung eines Stillgewässers steht im Einklang mit der kommunalen Biodiversitätsstrategie. Die Anregung wird berücksichtigt, sie kann jedoch nur mit dem Einverständnis des Eigentümers durchgeführt werden.

Hochbehälter

Die Stadtwerke Bamberg weisen darauf hin, dass der ehem. Hochbehälter Remeis der Feuerwehr als Löschwasserversorgung dient, bis die geplante Hauptwasserleitung Sutte-Michelsberg in Betrieb genommen werden kann. Das bedeutet, dass der geplante Rückbau vorher nicht möglich ist (vergl. Anlage 1 S. 59).


Spielplatz

Das Stadtjugendamt betont die Bedeutung des Spielplatzes an der Wildensorger Straße und regt an, diese Fläche auf keinen Fall zu verkleinern.

Diese Anregung wird berücksichtigt. Es geht bei der Neugestaltung des Areals in erster Linie um eine Aufwertung der historischen Grünanlage, die ohne Verlust an Spielplatzfläche umsetzbar ist (vergl. Anlage 1 S.62 und 68).

Die vom Gartenamt erwähnte Sanierung des Spielplatzes durch eigene Mitarbeiter wird zur Kenntnis genommen. Hier sollte ggf. vor der Sanierung eine Abstimmung mit den beteiligten Behörden stattfinden.

Pflege der Grünflächen

Das Umweltamt betont die große kulturhistorische und ökologische Bedeutung einer Beweidung für das Gebiet und regt an, diese auch in Zukunft sicher zu stellen (vergl. Anlage 1 S. 42, 64-65 und 67). Die Anregung wird berücksichtigt und wird zudem im Bericht deutlicher hervorgehoben sowie in den entsprechenden Karten ergänzt.

Ein Bürger regt an, das seiner Meinung nach bestehende Pflegedefizit bei den Grünflächen durch eine enge Kooperation mit den Naturschutzverbänden zu beheben. Die ehrenamtliche Tätigkeit soll mittels einer finanziellen Anerkennung an die beteiligten Verbände aufgewertet werden (vergl. Anlage 1 S. 67).

Die für die Pflege der Grünflächen zuständigen Behörden (Umweltamt, Garten- und Friedhofsamt) arbeiten bereits jetzt mit den Naturschutzverbänden zusammen (vergl. Anlage 1 S. 41-42). Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn Ehrenamtliche die Behörden unterstützen, doch zeigt die Erfahrung, dass dies nicht immer nachhaltig bzw. nicht dauerhaft zu gewährleisten ist. Daher soll stattdessen in Abstimmung mit den betroffenen Akteuren ein nachhaltiges Pflegekonzept für die Grünflächen erarbeitet werden.

Garten ehem. Probstei

Ein Nachbar der Musikschule regt an, aus Gründen des Lärmschutzes auf die Nutzung des Gartens als „Konzertgarten“ zu verzichten (vergl. Anlage 1 S. 62). Ziel der Maßnahme ist es, Synergieeffekte der Musikschule und dem benachbarten Seniorenzentrum zu nutzen den zahlreichen Bewohnern mit Mobilitätseinschränkung ein kulturelles Angebot anbieten zu können. Die räumliche Nähe zur Musikschule bietet die Chance, hier auch Konzerte im Freien zu veranstalten. Es ist davon auszugehen, dass die Musikschule die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz einzuhalten hat bzw. immissionsschutzrechtliche Einzelfallgenehmigungen auszusprechen sein werden.

Die Anregung eines betroffenen Nachbarn, bei einer Sanierung der Gartenmauern, eine Drainage zu berücksichtigen, wird zur Kenntnis genommen (vergl. Anlage 1 S. 67).

 

5. Öffentlicher Raum

Bauliche Maßnahmen St.-Getreu-Straße und An der Kettenstraße

Verschiedene Beteiligte haben Anregungen zur Umgestaltung der St.-Getreu-Straße bzw. An der Kettenstraße formuliert. Während der Verkehrsclub Deutschland eine Ausweisung als „Verkehrsberuhigter Bereich“ zur Stärkung des Klinikensembles und zur Verbesserung der Barrierefreiheit befürwortet (vergl. Anlage 1 S. 69-70), macht das Straßenverkehrsamt Bedenken geltend, da beide Straßen in erster Linie der Erschließung dienen und es keine überwiegende Aufenthaltsfunktion gibt. Die Polizei regt für die St.-Getreu-Straße einen durchgängigen Fußweg an.

Eine Verbesserung für Fußgänger ist grundsätzlich wünschenswert, im Rahmen der weiteren Vorbereitenden Untersuchungen wird gemeinsam mit den betroffenen Behörden überprüft, welche der Maßnahmen sinnvoller Weise umgesetzt werden sollte.

Bauliche Maßnahmen Michelsberg/Michelsberger Straße

Der öffentliche Raum Michelsberg/Michelsberger Straße weist funktionale Mängel auf und ist sanierungsbedürftig (vergl. Anlage 1 S. 69). Die Anregung des Stadtjugendamts, den Bring-Holverkehr für den Kindergarten St. Michael in der Franziskanergasse zu beachten, wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung ist insbesondere dann wichtig, wenn die geplanten Aufwertungsmaßnahmen am Michelsberg umgesetzt werden.

 

6. Verkehr

Ein großer Teil der eingegangenen Anregungen befasst sich mit den beschriebenen Szenarien zur verkehrlichen Erschließung des Gebiets bzw. zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs. (vergl. Anlage 1 Seiten 5, 45- 54, 57-59, 63-65 und 70-78). Ferner gab es Stellungnahmen und Anregungen zu vielfältigen Aspekten des Verkehrs.

Verkehrliche Erschließung

In nahezu allen Stellungnahmen, die verkehrliche Aspekte umfassen, wird eine Erschließung des Klinikums von Norden bzw. die dortige Unterbringung von Stellplätzen („Szenario 3“) abgelehnt.

Das Zentrum Welterbe weist darauf hin, dass bei der Erschließung des Untersuchungsgebiets und der Schaffung im Bereich Ottobrunnen die visuelle und strukturelle Integrität des Welterbes zu wahren und. ggf. eine Welterbe-Verträglichkeitsuntersuchung sinnvoll ist (vergl. Anlage 1 S. 75 und 77).

Sehr ausführlich äußern sich die Vereine Bewahrt die Bergstadt gemeinsam mit der Schutzgemeinschaft Alt Bamberg zum Thema Verkehr. Sie fordern von Stadtplanung und Stadtrat raumübergreifende Ziele, die zu einer nachhaltigen Gesamtverbesserung im Berggebiet führen (vergl. Anlage 1 S. 64 - 65).

Ein Bürger regt aufgrund des hohen Werts von Natur und Landschaft am Michelsberg eine sofortige Sperrung für den motorisierten Individualverkehr an. Ausnahmen sollen lediglich für Anwohner, Anlieferverkehr und Busse des ÖPNV gemacht werden.

ruhender Verkehr

Die Stadtheimatpflege spricht sich dafür aus, den Verkehr im Berggebiet zukünftig grundsätzlich zu begrenzen und lehnt jede Form von oberirdischen Stellplätzen wird ab. Auch das Zentrum Welterbe empfiehlt Kfz-Stellplätze in den Untergrund zu verlegen bzw., sofern benötigt, neue Stellplätze unterirdisch zu schaffen (vergl. Anlage 1 S. 71-73). Ein diesbezüglicher Austausch mit der Welterbestadt Ávila wird angeregt.

Die Vereine Bewahrt die Bergstadt und die Schutzgemeinschaft Alt Bamberg wie auch einige Bürger fordern darüber hinaus eine Reduzierung des Lärms und verweisen auf Überlastung des Gebietes durch Verkehr. Sie regen den Rückbau der Kfz-Stellplätze sowie den Ausbau von ÖPNV-, Fahrrad- und Fußgängerangeboten an (vergl. Anlage 1 S. 74, 76). Die Sozialstiftung fordert hingegen einen Ausbau der Stellplätze.

Der Gesamtpersonalrat der Sozialstiftung Bamberg hingegen befürchtet, dass der Standort Michelsberg ohne die kurzfristige Erhöhung der Stellplatzzahl nicht zukunftsfähig ist (vergl. Anlage 1 S. 48, 59 und 63). Er sowie die Leitung der Sozialstiftung fordern zusätzlich 100 Stellplätze, die ggf. auch provisorisch zur Verfügung gestellt werden sollen.

Die vorliegenden Untersuchungen belegen hingegen, dass es nicht möglich ist, kurzfristig weitere 100 Stellplätze im Bereich St. Getreu zu schaffen. Um dennoch dem hohen bzw. steigenden Stellplatzbedarf aufgrund der Ambulantisierung im Gesundheitswesen Rechnung zu tragen, soll das Szenario 2 („Mobilitätsoffensive“) weiterverfolgt werden. Zudem befürworten ausnahmslos alle Stellungnahmen zum Thema Verkehr den Ausbau des ÖPNV und die Stärkung von Angeboten für Radfahrer (vergl. Anlage 1 S. 74,76).

Bei der Umsetzung des Szenarios „Mobilitätsoffensive“ ist davon auszugehen, dass der motorisierte Individualverkehr nicht weiter zunimmt. Die Gesamtzahl der Stellplätze im Untersuchungsgebiet soll jedoch nicht verringert werden, da insbesondere aufgrund der Ambulantisierung der Stellplatzbedarf steigt (vergl. Anlage 1 S. 49). Die in der Mobilitätsoffensive vorgesehenen Maßnahmen führen bestenfalls dazu, dass maximal eine Reduktion um 20 % der Stellplätze möglich ist (vergl. Anlage 1 S. 67).

Auch die vom Vorstand der Sozialstiftung zugesagte Prüfung einer mittel- bis langfristige Verlegung von ambulanten Dienstleistungen kann zu einer Verbesserung der Situation beitragen. In den Vorbereitenden Untersuchungen sind Ziele berücksichtigt, die zu einer Verbesserung der Situation im Berggebiet führen sollen. Derzeit erarbeitet die Stadt Bamberg zudem den Verkehrsentwicklungsplan, der das Thema Verkehr in einem gesamtstädtischen Kontext betrachtet.

Tiefgarage B2

Der potenzielle Standort (vergl. Anlage 1 S. 72) wird durch die Eigentümer abgelehnt, grundsätzlich wird auf einen kürzlich erfolgten Hangrutsch hingewiesen. Dies wird zur Kenntnis genommen. Das für den Standort relevante Szenario 3 (vergl. Anlage 1 S. 75 und 77) wird nicht weiterverfolgt, da den eingegangenen Stellungnahmen Rechnung getragen wird (siehe auch 14.1.6 Verkehr).

Stellplätze Sandstraße

Die Vereine Bewahrt die Bergstadt und Schutzgemeinschaft Alt Bamberg lehnen Stellplätze im Bereich der Unteren Sandstraße ab, da die Vereine der Stadt eine Umsetzung in ihrem Sinne nicht zutrauen. Der Förderung/Erleichterung der Aufstiegsmöglichkeit auf Michelsberg für Fußgänger/ Radfahrer wird grundsätzlich zugestimmt, sofern sich diese der historischen Umgebung unterordnet.

Einzelne Bürger können sich ein Parkhaus im Bereich Kesselhaus vorstellen und schlagen von dort eine Shuttleverbindung zum Michelsberg vor. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) regt an, die Parkierungsanlagen in der Sandstraße genauer zu prüfen (vergl. Anlage 1 S. 75, 77).

Das Zentrum Welterbe weist darauf hin, dass bei der Erschließung des Untersuchungsgebiets und der Schaffung von Stellplätzen im Bereich Untere Sandstraße die visuelle und strukturelle Integrität des Welterbes gewahrt werden soll und. ggf. eine Welterbe-Verträglichkeitsuntersuchung sinnvoll ist.

Aufgrund der Umsetzung der Mobilitätsoffensive werden alle Maßnahmen, die die Sandstraße betreffen, nicht weiterverfolgt, sondern die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Idee eines Bus-Shuttles wird im Rahmen der Mobilitätsoffensive aufgegriffen (vergl. Anlage 1 S. 76 und 78).

Anwohnerstellplätze

Ein Bürger regt an, dass die Anwohner die Stellplätze der Erzdiözese im ehemaligen Franziskanerkloster in den Abendstunden bzw. nachts nutzen könnten. Da die Auslastung der Stellplätze der Kirche in der Jakobstraße als auch der Stellplätze der Sozialstiftung in der St.-Getreu-Straße in den Abendstunden bis zum Arbeitsbeginn am Morgen unter 10 % liegt, wird die Anregung begrüßt und aufgegriffen (vergl. Anlage 1 S. 47).

Linie 910

Die Verkehrs- und Park GmbH der Stadtwerke Bamberg machen deutlich, dass eine angedachte Ausweitung des ÖPNV-Angebots (morgens frühere Bedienung, abends länger im 15-Minuten-Takt) aus Kostengründen nicht möglich ist. Die Anregung, eine Potentialanalyse durchzuführen, um eine Angebotserweiterung für die Linie 910 genauer prüfen zu können, wird aufgenommen (vergl. Anlage 1 S. 46).

Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass eine Mitnahme von Fahrrädern im Bus nur eingeschränkt möglich ist, d.h. wenn ein Platz nicht durch Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer benötigt wird.

Die Anregung eines Bürgers, kleinere Busse einzusetzen, die zu Stoßzeiten im 5-MinutenTakt verkehren, wird zur Kenntnis genommen. Der Einsatz kleiner Busse mit einer höheren Taktung ist wirtschaftlich nicht darstellbar.

Ein Bürger moniert grundsätzlich die Linienführung in Bamberg, insbesondere eine fehlende Vernetzung der Buslinien. Diese Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Fahrradverkehr

Die Anregung eines Bürgers, bessere Unterstellmöglichkeiten inklusive Ladestationen für E-Bikes/ Pedelecs zu errichten, wird berücksichtigt (vergl. Anlage 1 S. 70, 74, 76). Auch der Hinweis auf fehlende Fahrradabstellplätze im Hof der Musikschule wird berücksichtigt. Die Stärkung des Fahrradverkehrs ist Teil der Mobilitätsoffensive und soll als eigenständiges Ziel in den Untersuchungen stärker berücksichtigt werden.

Die Anregung einzelner Bürger, Einbahnstraßen für den Radverkehr zu öffnen, kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht weiter verfolgt werden. Die schmalen historischen Straßenquerschnitte lassen keine gefahrenfreie Öffnung der Einbahnstraßen für Radfahrer zu. Auch die Stadtwerke weisen darauf hin, dass es aufgrund der engen räumlichen Situation und den zusätzlichen vorhandenen Linienbussen zu einer erhöhten Unfallgefahr kommt.

Fußgänger

Ein Bürger regt an, die Sicherheit durch Fußgänger zu verbessern, indem die Geschwindigkeiten besser kontrolliert werden. Zudem sollten Falschparker auf Gehwegen wirksamer verhindert werden (vergl. Anlage 1 S. 52). Die Stadt Bamberg lässt seit der Einführung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung im Umfeld von Schulen und Altenheimen Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Die St.-Getreu-Straße in Bamberg gehört zu den Straßen, die hiervon betroffen ist. Der Parküberwachungsdienst schreibt zudem auf dem Gehweg parkende Autos konsequent auf.

Mobilitätsoffensive

Zahlreiche Stellungnahmen betreffen die im Szenario 2 angedachten Maßnahmen der Mobilitätsoffensive (vergl. Anlage 1 S. 74, 76-78). Das angedachte Parkraummanagement wird von der Verkehrs- und Park GmbH der Stadtwerke Bamberg grundsätzlich begrüßt. Es wird angeregt, die monatlichen Parkkosten zu erhöhen, um so die Anreize für einen Umstieg zu erhöhen (vergl. Anlage 1 S. 46). Ein Bürger schlägt ebenfalls eine bessere Bewirtschaftung der Stellplätze vor (vergl. Anlage 1 S. 76). Zudem werden in Bamberg wohnende Mitarbeiter ohne Schichtdienst zum Umstieg auf den Umweltverbund aufgefordert. Die Anregungen werden berücksichtigt und sollen bei einer Umsetzung des Szenarios 2 geprüft werden.

Die Verkehrs- und Park GmbH bietet der Sozialstiftung eine Beratung zum Thema Jobticket an (vergl. Anlage 1 S. 76). Dies wird ausdrücklich begrüßt.

Die Vereine Bewahrt die Bergstadt und Schutzgemeinschaft Alt Bamberg regen Boni für Mitarbeiter bei einem Umstieg auf sozial- bzw. umweltfreundliche Verkehrsmittel an. Zudem wird vorgeschlagen, das Jobticket partiell zu finanzieren. Anregt werden außerdem eine App, die die Ökobilanz registriert, sowie eine Krippe bzw. Kita für Kinder von Mitarbeitern der Sozialstiftung. Die Anregungen werden aufgenommen und müssen im Zuge der Umsetzung der Mobilitätsoffensive geprüft werden.


Alternative Lösungen

In einzelnen privaten Stellungsnahmen werden verschiedene Tunnellösungen vorgeschlagen, die zu einer Entlastung des Gebiets beitragen sollen. Diese Anregungen werden nicht weiterverfolgt, da die Kosten sowie ein entsprechender Unterhalt als nicht finanzierbar eingeschätzt werden. Zudem sind die entsprechenden Lösungsvorschläge weder kurz- noch mittelfristig zu realisieren und damit nicht zielführend.

 

7. Umgriff Sanierungsgebiet

Es gibt zwei Anregungen, das zukünftige Sanierungsgebiet zu erweitern. Die Anregung des Umweltamts, das Grundstück (Flurnr. 3308) zu berücksichtigen, wird aufgegriffen. An der in den Untersuchungen vorgeschlagenen Erweiterung des Gebiets um den Bereich Ziegelhof (vergl. Anlage 1 S. 62, 67), der ehemaligen Gärtnerei (vergl. Anlage 1 S. 62, 67) sowie der Bereich Michelsberg/Michelsberger Straße (vergl. Anlage 1 S. 34-35 und 69) wird festgehalten. Wie beschrieben befinden sich dort städtebauliche Missstände, die im Rahmen einer Sanierung beseitigt werden sollen.

 

8. Sonstige Stellungnahmen

Der Verein Bewahrt die Bergstadt fordert gemeinsam mit der Schutzgemeinschaft Alt Bamberg für das gesamte Berggebiet ein Bauverbot, um dort jede Nachverdichtung im Sinne des § 34 BauGB zu unterbinden. Ein solches Verbot ließe sich nur über einen Bebauungsplan verwirklichen, welcher das gesamte Berggebiet umfassen müsste. Ein solcher Bebauungsplan würde einen großen Eingriff in die Eigentumsrechte bedeuten und einer entschädigungspflichtigen Enteignung entsprechen. Die Stadt müsste Entschädigungen im Millionenbereich leisten, soweit ein solcher Bebauungsplan überhaupt ohne gravierende Fehlabwägung zur Rechtskraft gebracht werden könnte. Eine solche Maßnahme ist nicht realistisch und steht in keinem Verhältnis zu den wenigen noch zu erwartenden Vorhaben. (Gemäß verwaltungsinternem Baulandkataster sind rund 53 Baulücken im Berggebiet aufgeführt, von denen ca. 46 Vorhaben nach §30 BauGB und lediglich ca. 7 Vorhaben nach §34 BauGB umgesetzt werden könnten).

Die Regierung von Oberfranken bestätigt, dass der Entwurf zu den Vorbereitenden Untersuchungen nachvollziehbare Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung über soziale, strukturelle und städtebauliche Verhältnisse und Zusammenhänge darstellt (vergl. Anlage 1 S. 63). In Sachen “anzustrebender allgemeiner Ziele” (§ 141 Abs. 1 Satz 1) bedarf es insbesondere für den Bereich Verkehr und hinsichtlich der Aussagen zur Stellplatz- und Erschließungssituation einer Favorisierung (vergl. Anlage 1 S. 70-77). Der Anregung soll hiermit Rechnung getragen werden (siehe auch Abschnitt 14.1.6 Verkehr).

 

Ergebnis

Die Voruntersuchungen kommen bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu dem Ergebnis, dass im Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 BauGB vorliegen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Entwurf des Textteils und des Rahmenplans dargestellt und beinhalten die aufgenommenen Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Maßnahmen und Ziele zum Verkehr im Sinne des Szenarios 2 „Mobilitätsoffensive“ sollen im weiteren Verfahren gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet werden (vergl. Anlage 1 S. 74, 76-78) und im Entwurf zum Abschlussbericht nach erneuter Behandlung im Bausenat ergänzt werden.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.         Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag und die Ausführungen des Büros transform zur Kenntnis.

2.         Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

3.         Der Bau- und Werksenat billigt den im Sitzungsvortrag enthaltenen Entwurf zu den Zielen und Maßnahmen als Grundlage für das weitere Beteiligungsverfahren.

 

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...