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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1927-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms hat der Bund Mittel zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (soziale Infrastruktur) veranschlagt und verteilt diese in den Jahren 2016 bis 2018 in drei Jahresraten durch den aktuellen Projektaufruf für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Mit diesem Bundesförderprogramm werden investive Projekte mit besonderer, auch überregionaler Bedeutung, und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkung für die soziale Integration in der Kommune und die Stadtentwicklung mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotential gefördert.

 

Eckpunkte des Projektaufrufes des Bundessonderförderprogramms für die Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur:

 

Zur Verteilung stehende Fördermittel:              100 Mio. €

 

Auflage Förderprogramm:              einmalig, keine Wiederholung

 

Laufzeit:              2016 bis 2018

 

Ende Bewerbungsfrist:              13.11.2015

 

Kostenvolumen der Projekte:              überdurchschnittlich hoch

 

Höhe Bundeszuschuss:              1 bis 4 Mio. €

 

Anteil Kommune:              Grundsatz 55 %

                            Stadt Bamberg 10 %

 

              Förderfähige investive Projekte:

 

-            Sportstätten (z.B. öffentlich genutzte Sportplätze mit baulichen Nebenanlagen, kommunale Sportstätten mit Vereinsnutzung)

 

-            Jugend- und Kultureinrichtungen

 

 

              Förderschwerpunkte:

 

-            besondere Wirkung auf sozialen Zusammenhalt (z.B. Integration von Jugendlichen, Migranten und Flüchtlingen)

 

-            besondere Maßnahmen für Klimaschutz (z.B. Minderung CO2-Ausstoß)

 

 

              Förderkriterien:

 

-            besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit

-            Beitrag zur sozialen Integration

-            erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen

-            Umsetzbarkeit in Laufzeit 2016 – 2018

-            städtebauliche Einbindung in Wohnumfeld und baukulturelle Qualität

-            überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbes. Soziale Integration

-            hohes Innovationspotential

 

 

 

              Zeitplan:

 

              bis 28.10.2015:              Anzeige des Antrages bei Städtebauförderung Land Bayern

 

              bis 13.11.2015:              Einreichen der Projektanträge bei BBSR und Landesministerium

 

              16.11. bis 22.12.2015:              Förderempfehlung BBSR an Bundesumweltministerium

 

              04.12.2015:              Fristende Abgabe Stellungnahme des Landes an BBSR

 

              Januar 2016:              Förderentscheidung Bundesumweltministerium

 

              Februar 2016:              Zuwendungsantrag, baufachliche Prüfung

 

              Mai 2016:              Erlass Zuwendungsbescheide

 

 

  1. Das Projekt Erlebnispädagogisches Kompetenzzentrum mit Integrationsschwerpunkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der ehemaligen Jugendherberge Wolfsschlucht erscheint geeignet zur Anmeldung zu dem Sonderförderprogramm des Bundes und wurde dem Land Bayern mit Schreiben vom 26.10.2015 angezeigt. Daneben wurde das Projekt „Sanierung des Sportzentrums Gaustadt“ gemeldet. Der Ältestenrat hat sich aber in seiner Sitzung am 30.10.2015 geeinigt, sich auf ein Projekt zu beschränken. Dadurch werden für die Maßnahme „Erlebnispädagogisches Kompetenzzentrum“ die größeren Chancen gesehen, in das Förderprogramm aufgenommen zu werden.

 

 

 

a)        Der Betrieb der Jugendherberge Wolfsschlucht musste im Jahre 2013 aus bauordnungsrechtlichen (u. a. Brandschutz) und wirtschaftlichen Gründen beendet werden. Ersatz hierfür konnte durch das Jugendgästehaus am Kaulberg (ehem. Waisenhaus) geschaffen werden. Vorübergehend wurde das Gebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt, bevor es ab Ende 2013 endgültig leer stand.

 

b)        Mit den Initiatoren eines Bürgerbegehrens zur Zukunft der „Wolfsschlucht“ wurde am 03.05.2013 folgende Vereinbarung geschlossen:

 

„Die Wolfsschlucht bleibt auch in Zukunft eine Jugendeinrichtung. … Offen ist dabei noch, in welcher Form diese Jugendeinrichtung künftig betrieben wird: Zur Diskussion stehen die Varianten „Jugendherberge“, „Schullandheim“ und „Jugendgästehaus“. …“

 

Für die diskutierten Varianten „Jugendherberge“, „Schullandheim“ und „Jugendgästehaus“ erfolgten vom Mai bis August 2013 umfangreiche Planungen, die leider aufgrund sehr hoher Kosten (5,5 – 6 Mio. €), fehlender Wirtschaftlichkeit sowie ungenügender Fördermöglichkeiten durch Dritte nicht umgesetzt werden konnten. Die Ergebnisse sind bereits im Stadtrat vorgestellt worden.

 

Die Konzeption und Kaufabsicht eines privaten Investors mit einer Nutzung als Gästehaus wurde von den Vertretern der Bürgerinitiative abgelehnt. Als Folge hiervon wurden die Gespräche nicht weiter vertieft.

 

Daneben scheiterten auch im Sommer 2015 u. a. aus bauordnungsrechtlichen Gründen die Überlegungen, in der ehemaligen Jugendherberge ein „Kreativzentrum für junge Menschen“ einzurichten.

 

c)        In den letzten Wochen ergriff ein Bamberger Wohlfahrtsträger die Initiative zur Schaffung einer Jugendhilfeeinrichtung mit Wohngruppen bestehend aus minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen und deutschen Jugendlichen. Diese Idee wurde von einem weiteren Wohlfahrtsträger zu einem Erlebnispädagogischen Kompetenzzentrum mit Integrationsschwerpunkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge weiterentwickelt.

 

d)        Mitten in diesen Überlegungen erfolgte am 05.10.2015 der Projektaufruf für das Förderprogramm des Bundes „Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen“, das sich im Hinblick auf die Förderkriterien als geradezu ideal für die Konzeptionierung erweist.

 

In der Folge wurde die ursprüngliche Idee weiter verfeinert und zusammen mit dem Don Bosco Jugendwerk Bamberg, den Referaten 2 und 5, der Bereichsleitung 5 für Familie, Jugend und Senioren sowie den Ämtern 23, 51 und 61 folgende Zielkonzeption entwickelt:

 

Das Erlebnispädagogische Kompetenzzentrum wird für folgende Zielgruppen konzipiert:

 

  • heilpädagogische Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bis zu einem Alter von 18 Jahren
  • sozialpädagogische Wohngruppe für Jugendliche ohne Migrationshintergrund mit Jugendhilfebedarf.

Für hier lebende Jugendliche wird der Focus auf eine sozialpädagogische Wohngruppe gelegt. Dies bedeutet, dass Jugendlichen ein Zuhause gegeben wird, die aufgrund äußerer familiärer Umstände wie z.B. Erkrankung der Eltern kein ausreichend vorhandenes stabiles Elternhaus mehr vorfinden. Diese Jugendlichen werden besonders motiviert, ihr Leben zu meistern. Durch die Kombination mit der Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die von Haus aus motiviert und begierig nach Bildung sind, liefert das Erlebnispädagogische Kompetenzzentrum einen besonderen Beitrag zur sozialen Integration. Es soll ein schützender Raum geschaffen werden, in dem junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund aufeinander treffen und gemeinsam wohnen.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die erlebnispädagogische Komponente. Schon allein die Lage im Hain bietet auch im Kultur - und Freizeitbereich vielfältigste Möglichkeiten. Erlebnispädagogische Konzepte/Projekte mit den Elementen Wasser, Umwelt und Natur werden entwickelt und die Kompetenzen der Jugendlichen in Bezug auf Gemeinschaftssinn, Sozialverhalten und Problemlösung gefördert.

 

Durch die Mittel des Bundesförderprogrammes könnten mit dem Projekt „Erlebnispädagogisches Kompetenzzentrum mit Integrationsschwerpunkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ in Bamberg die nachhaltige Integration jugendlicher Flüchtlinge gefördert und gleichzeitig Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Die Stadt Bamberg würde mit dieser Einrichtung ihrer humanitären Verpflichtung nachkommen und einen außerordentlichen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingsproblematik leisten.

 

Die folgenden Förderkriterien liegen für das geplante erlebnispädagogische Kompetenzzentrum vor:

 

Die „besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit“ ist beim erlebnispädagogischen Kompetenzzentrum gegeben, da sein Einzugsgebiet weit über die Stadtgrenzen hinaus in den oberfränkischen Raum hinein wirkt. Darüber hinaus bestünde sogar die Gelegenheit, dass bundesweit Jugendämter die Plätze der Wohngruppen belegen könnten.

 

Die Einrichtung leistet nach dem geplanten Konzept einen wesentlichen „Beitrag zur sozialen Integration“, da eine gemeinsame Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und für hier lebende Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund geschaffen wird. Für hier lebende Jugendliche wird der Focus auf eine sozialpädagogische Wohngruppe gelegt. Wie oben dargelegt wird Jugendlichen eine Heimat gegeben, die sie aus verschiedenen Gründen im Elternhaus nicht mehr vorfinden. Die Entwicklung der motivierten jugendlichen Minderjährigen zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung ist Ziel und Mittelpunkt der Einrichtung. Dieses Zusammenspiel aus Motivation, gemeinschaftlichem Wohnen und Eigenverantwortung gibt den Jugendlichen die beste Chance, sich zu integrieren und ihren Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Dies sind die besten Voraussetzungen für eine gelungene soziale Integration. Das Erlebnispädagogische Kompetenzzentrum wird zu einem Vorzeigeprojekt und zeigt der hier lebenden Bevölkerung, wie Integration gelingt.

 

Das erhebliche und überdurchschnittliche Investitionsvolumenergibt sich aus den geschätzten Baukosten von rd. 4 Mio. €.

 

Die Umsetzbarkeit in der Laufzeit 2016 – 2018ist wegen der Kenntnisse aus den Vorplanungen gegeben.

 

Die „städtebauliche Einbindung in Wohnumfeld und baukulturelle Qualitäterfüllt das Projekt einmal aufgrund der Nähe zum Ortsteil Bug. Zum anderen ist das Gebäude ein markanter Bezugspunkt im Bürgerpark Hain und war für Generationen eine Bamberger Institution. Das aus den 1920er Jahren stammende Gebäude hatte verschiedenartige Nutzungen vom Ruderclub über ein Kriegslazarett bis hin zur Jugend- und Asylbewerberunterkunft. Das dominierende Gebäude in der vorhandenen Lage am Bürgerpark Hain zu erhalten ist der Bürgerschaft  und den politisch Verantwortlichen äußerst wichtig. Seine baukulturelle Qualität prägt das „Gesicht“ des Bamberger Hains.

 

Die überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbes. soziale Integrationist durch den vom Ältestenrat ausgewählten Träger Don Bosco Jugendwerk Bamberg für den Betrieb des Zentrums gewährleistet. Es handelt sich dabei um eine überregional im Bereich der Jugendhilfe tätige anerkannte Institution, mit der das Stadtjugendamt Bamberg seit Jahren sehr gute Erfahrungen macht. Das Don Bosco Jugendwerk Bamberg besitzt das fachliche Wissen und die Einsatzbereitschaft für den Betrieb des Kompetenzzentrums. Aufgrund seiner Erfahrung und seiner überdurchschnittlichen fachlichen Qualität kann die soziale Integration der beiden Zielgruppen gewährleistet werden.

 

Die geplante Erlebnispädagogische Kompetenzzentrum hat hohes Innovationspotential, da es zum einen keine isolierte Einrichtung ist und zum anderen sein Reiz in den Wechselwirkungen besteht, die diese Projektidee hervorruft. Hier werden heil- und sozialpädagogische Ansätze mit Integration und Toleranz für ein Zusammenleben von Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund verwirklicht. Sich gegenseitig akzeptieren, tolerieren und respektieren stellt einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingsproblematik dar. Berührungsängste und Vorurteile werden abgebaut, Toleranz gegenüber anderen erlernt und so die Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten und Flüchtlingen „von Jugend an“ gefördert. Aufgrund der besonderen Lage – wie oben dargelegt-  kommt eine weitere innovative Komponente hinzu. Die Jugendhilfeeinrichtung wird zum erlebnispädagogischen Kompetenzzentrum hier in der Region. Aktive erlebnispädagogische Projekte bieten sich durch nahegelegene Elemente wie Wasser, Natur und Umwelt an. Gruppenerfahrungen in der Natur und am Wasser fördern die Entwicklung persönlicher  und sozialer Kompetenzen. Die Fähigkeit, Probleme zu lösen, wird gesteigert.

 

 

e)        Das Projekt wurde der Bayerischen Staatsministerin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Emilia Müller, MdL und der Regierung von Oberfranken vorgestellt. Beide haben das Projekt sehr positiv gesehen und ihre Unterstützung signalisiert. Der Oberbürgermeister hat zuletzt am 02.11.2015 in München bei der zuständigen bayerischen Sozialministerin nochmals um Unterstützung geworben.

 

f)          Eckdaten Projekt „Wolfsschlucht“:

 

Kostenvolumen geschätzt:               4,0 Mio. €

Bundeszuschuss geschätzt:              3,6 Mio. €

Anteil Stadt:                                          0,4 Mio. €

 

Die genannten Kosten sind reine Schätzwerte und nicht das Ergebnis einer Kostenschätzung nach LPH 2 HOAI.

 

Unter der Voraussetzung, dass der Projektantrag „Erlebnispädagogisches Kompetenzzentrum mit Integrationsschwerpunkt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ durch das Bundesprogramm zur „Sanierung von kommunalen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bezuschusst wird, wäre folgender möglicher zeitlicher Ablauf denkbar:

 

Jahr 2016              Umplanung und Vorbereitung der Ausschreibungen

 

Jahr 2017              Bauphase

 

Sommer 2018              Fertigstellung und Inbetriebnahme des „Erlebnispädagogischen Kompetenzzentrums“

 

g)        Mit der Investitionsentscheidung sollte sichergestellt sein, dass das Kompetenzzentrum stets als Jugendeinrichtung genutzt wird. Das gilt auch für den Fall, dass der Betreibervertrag enden sollte, ganz im Sinne der Ziffer 1 der Vereinbarung vom 03.05.2013, wonach dauerhaft eine Jugendeinrichtung in der Wolfsschlucht eingerichtet wird.

 

 

  1. Anträge aus dem Stadtrat:

 

Zur Thematik liegen Anträge von Herrn Tscherner von der BBB-Stadtratsfraktion vom 12.08.2015, der FW-Stadtratsfraktion vom 22.10.2015 und von Herrn Tscherner von der BBB-Stadtratsfraktion vom 25.10.2015 vor (siehe Anlagen 1 - 3).

 

Bisher wurden verschiedene Varianten mit bzw. ohne Anbauten geprüft und die Kosten ermittelt. Je nach Ausbaustandard bewegen sich diese zwischen 5,5 und 5,9 Mio. € (vgl. hierzu Vorlage im Finanzsenat vom 24.09.2013 sowie im Stadtrat vom 25.09.2013). Eine Kostenschätzung für die Nutzung der ehem. Jugendherberge Wolfsschlucht als Low Budget Jugendhostel liegt nicht vor.

 

Für die Nutzung als Jugendhostel besteht auch keine entsprechende Förderkulisse. Weitere Planungen in dieser Richtung würden auch zu einer deutlichen zeitlichen Verzögerung führen.

Im Übrigen hat Herr Stadtrat Tscherner in einem Gespräch mit Herrn Oberbürgermeister sein Einverständnis zum Projekt Erlebnispädagogisches Kompetenzzentrum gegeben. Damit hat sich die Untersuchung einer weiteren Alternativnutzung der ehem. Jugendherberge Wolfsschlucht aus Sicht der Verwaltung erledigt.

 

Die Verwaltung schlägt aus diesen und aus konzeptionellen, finanziellen und wirtschaftlichen Gründen entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates vom 30.10.2015 und der Abstimmung zwischen Herrn Stadtrat Tscherner und Herrn Oberbürgermeister vor, das geplante erlebnispädagogische Kompetenzzentrum in der ehemaligen Jugendherberge Wolfsschlucht für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ anzumelden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau – und Werkssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werkssenat empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)   Der Stadtrat begrüßt die Nachnutzung der ehem. Jugendherberge Wolfsschlucht durch ein erlebnispädagogisches Kompetenzzentrum mit Integrationsansatz für die Flüchtlingsproblematik durch das Don Bosco Jugendwerk Bamberg, stimmt dem Konzept mit verschiedenen Wohngruppen grundsätzlich zu, befürwortet die Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2016 ff., unterstützt das im Sitzungsvortrag dargestellte geplante Projekt und beauftragt die Verwaltung, das Projekt für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu beantragen.

 

b)   Für den Fall, dass der Betreibervertrag enden sollte, wird die Verwaltung beauftragt, im Sinne der Ziffer 1 der Vereinbarung vom 03.05.2013 dauerhaft eine Jugendeinrichtung in der Wolfsschlucht sicherzustellen.

 

c)   Die Anträge von Herrn Stadtrat Tscherner von der BBB-Stadtratsfraktion vom 12.08.2015, der FW-Stadtratsfraktion vom 22.10.2015 und von Herrn Stadtrat Tscherner von der BBB-Stadtratsfraktion vom 25.10.2015 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

Anlage/n:

 

1 Antrag von Herrn Tscherner von der BBB-Stadtratsfraktion vom 12.08.2015

 

2 Antrag der FW-Stadtratsfraktion vom  22.10.2015

 

3 Antrag von Herrn Tscherner von der BBB-Stadtratsfraktion vom 25.10.2015

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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