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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2015/1931-SW

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Bau- und Werkssenates am 16.09.2015 wurde die Angelegenheit auf Antrag von Frau Stadträtin Friedrich abgesetzt.

 

Die GAL-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 8. Juni 2015 einen Antrag zur „Zukunft des Einzeldenkmals altes Hallenbad am Margaretendamm“ gestellt. Mit Bezug auf diesen Antrag wurde ein Sitzungsvortrag für die Sitzung des Bau- und Werksenat am 16.09.2015 erstellt, auf den hier Bezug genommen wird. Der Sitzungsvortrag vom 16.09.2015 ist als Anlage zu diesem Sitzungsvortrag angeführt.

In der Sitzung des Bau- und Werkssenats am 16.09.2015 wurde der Tagesordnungspunkt in zweite Lesung verwiesen. Hintergrund war die Aufforderung an die Verwaltung, dem Bau- und Werkssenat aktuelle Informationen über den Stand der Verhandlungen mit der Immobilien Bayern nach dem avisierten Verhandlungstermin am 07.10.2015 zu geben. Hierzu wird der Sachverhalt nachstehend dargestellt:

In Gesprächen gemeinsam mit Vertretern der Immobilien Bayern, der Stadtwerke und der Stadtverwaltung und dem beauftragten Gutachter konnte im Oktober Einigkeit über die Bewertungskriterien erzielt werden. Gegenstand der Gespräche war dabei eine Wertindikation sowohl für das Alte Hallenbad wie auch für das Gelände im Volkspark, das aktuell noch von der Universität für Sportausbildung genutzt wird. Die Rechtsgeschäfte sind nicht direkt gekoppelt. Grundsätzlich sollten aber  für das alte Hallenbad und das von der Universität noch im Volkspark genutzte Gelände vergleichbare Bewertungsstrukturen zugrunde gelegt werden.

In zwei Gesprächsrunden am 07.10.2015 und am 22.10.2015 wurden Verfahrensfragen und strukturelle Bewertungsansätze erörtert. Der Bodenwert wird aus den Bodenrichtwerten der umliegenden Flächen abgeleitet und für die Nutzung als Gemeinbedarfsfläche wird ein Abschlagswert herangezogen. Für das alte Hallenbad ist weiterhin maßgeblich, dass das Gebäude ausdrücklich mit einer Folgenutzung im denkmalgeschützten Gebäude erhalten werden soll. Daher soll entsprechend der erfolgten Abstimmung für das alte Hallenbad gemäß den Regularien der Immobilienwertermittlungsverordnung eine Wertindikation nach dem Sachwertverfahren erfolgen.

Der beauftragte Gutachter hat die Fertigstellung der Wertindikationen auf der beschriebenen Grundlage in der zweiten Novemberhälfte 2015 zugesichert. Im Weiteren wird die Wertindikation für das Alte Hallenbad durch die Immobilien Bayern mit der Obersten Baubehörde abgestimmt. Danach wird die Immobilien Bayern ihre Wirtschaftlichkeitsbewertung für den Standort Altes Hallenbad bezüglich der von der Universität angedachten Nutzung für Sportausbildung erstellen. In Abhängigkeit von diesen Bewertungen ist die Einstellung von Mitteln in den nächsten Doppelhaushalt des Freistaat Bayern vorgesehen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bau- und Werkssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

2.              Der Antrag der GAL-Fraktion vom 8. Juni 2015 ist damit geschäftsordnungsmäßig

                 behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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