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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1940-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2016 über die von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen – Verwaltungshaushalte – für das Haushaltsjahr 2016 zu gewährleisten und gegen Ausgabenmehrungen und Einnahmenminderungen bei den Erträgen gesichert zu sein, werden bis auf weiteres von den Ansätzen

              für den laufenden sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand

              der Ausgabenhauptgruppen 5 und 6 des Verwaltungshaushaltes der von der Stadt verwalteten Stiftungen

20 v. H. des Voranschlages

 

              gesperrt, soweit nicht Zahlungen auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind.

 

  1. Die Sperre nach Nummer 1 gilt grundsätzlich nicht für

a)              die Gruppierungsziffern

              aa)              6420 Versicherungen

              bb)              6610 und 6611 Mitgliedsbeiträge

cc)    6720 Verwaltungskostenbeiträge an Gemeinden und Gemeindeverbände

b)        die Ansätze der Haushaltsstellen

aa)              93160.51000 Grabunterhalt

bb)              93150.54010 Ständige Lasten für unbebaute Grundstücke

cc)    93150.64000 Steuern, Gebühren und Beiträge

dd)   93250.51900 Kultivierung und Unterhalt von unbebauten Grundstücken

ee)   93250.54010 Ständige Lasten für unbebaute Grundstücke

ff)        94660.51000 Grabunterhalt und Gottesdienste

 

  1. Die Sperre nach Ziffer 1 gilt nicht für die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.

 

  1. Für die „einmaligen Ausgaben“ ergeht ein gesonderter Beschluss.

 

  1. Das Finanzreferat wird ermächtigt, bei Vorliegen triftiger Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle vorzeitig einzelne Haushaltsstellen teilweise oder auch vollständig freizugeben.
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