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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1944-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Neue Leistungen

Angesichts der nach wie vor angespannten Haushaltslage sowie der strukturellen Schwäche des Verwaltungshaushaltes konnten keine Anträge, die der Haushaltskonsolidierung widersprechen, in den Haushaltsentwurf 2016 übernommen werden.

Als neue freiwillige Leistung ist an dieser Stelle jedoch zu erwähnen, dass für die Betriebskosten des Jugendförderzentrums 30.000 € bei der HSt. 61510.63590 veranschlagt wurden.

 

2.              Veränderungen bisheriger Leistungen (Auswahl – nicht abschließend)

a)              Jugendsozialarbeit an Schulen

Aufgrund der Bedeutung der Jugendsozialarbeit an Schulen und zunehmend auch an Grundschulen wurden die Mittelanmeldungen des Stadtjugendamtes in Höhe von insgesamt 249.000  ungekürzt in den Haushaltsplanentwurf 2016 übernommen. Der Ansatz betrug im Vorjahr 241.750 €.

 

b)              Zuschuss an iSo e. V. für Streetwork

              Der Zuschuss an iSo e. V. für das Modul Streetwork hat sich um 13.000 € erhöht. Auf der HSt. 45210.70900 sind im Haushaltsplanentwurf 2016 140.000 € veranschlagt.

 

c)              Stadtbücherei (Betriebskostenzuschuss an die Erzdiözese Bamberg)

Für den Betrieb der Stadtbücherei wurde ein Betrag von 747.000 € in den Haushaltsplanentwurf 2016 eingestellt (vgl. HSt. 35200.71810). Im Haushaltsjahr 2015 betrug der Ansatz 736.066 €.

 

d)              Bamberger Symphoniker

              Für den Zuschuss an die Bamberger Symphoniker wurden 1.669.576 € im Haushaltsplanentwurf 2016 eingeplant (HSt. 33200.70200). Das sind 26.938 € mehr als im Vorjahr.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt auch ein Antrag der FW-Stadtratsfraktion vom 06.11.2015 vor. Es wird dazu auf die Beilage 3 verwiesen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Zuschüsse:

a)              Die in Beilage 1 aufgeführten Haushaltsansätze 2016 der Gruppen 70 und 71 werden genehmigt.

b)              Die in Beilage 2 aufgeführten Haushaltsansätze 2016 für sonstige freiwillige Leistungen werden genehmigt.

c)              Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten für weitere Zuschussleistungen vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses vom 21.10.2015, Nr. VO/2015/1841-20, i. S. Haushaltskonsolidierung nicht erfolgen.

 

2.              Globalansätze:

Für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben werden gemäß nachfolgender Liste beim jeweiligen Fachamt Globalansätze gebildet. Die jeweiligen Haushaltsansätze sind der Beilage 1 zu entnehmen.

 

Haushaltsstelle

Globalansatz für

anordnungsbefugte

Dienststelle

zuständiger Fachsenat

03000.70000

allgemeine, frei-

willige Leistungen

Amt 20/200

Finanzsenat

30000.70000

kulturelle Zwecke

Amt 45

Kultursenat

40700.70200

Jugendhilfe

Amt 51

Jugendhilfeausschuss

47010.70000

47010.70700

soziale Zwecke

Amt 50

Sozial- und Umweltreferat – Referat 5

(Delegation gem. Beschluss des

Stadtrates vom 25.03.2009)

55100.70000

Sportförderung

Amt 452

Kultursenat

 

Zuständig für diese Mittelübertragungen ist der jeweils angegebene Fachsenat.

 

3.              Verfahrensregelung:

Für rein freiwillige Zuschüsse der Hauptgruppe 7 sind durch die anordnungsbefugte Dienststelle Verwendungsnachweise und ggf. weitere Unterlagen anzufordern. Die Vorlage dieser Nachweise und Unterlagen ist Voraussetzung für eine künftige Zuschussgewährung. Bei Auszahlung der Zuschüsse sind die Zuschussempfänger über diese Vorgehensweise entsprechend zu informieren.

 

4.              Mittelfreigabe:

Zur haushaltswirtschaftlichen Sperre und zur terminlichen Freigabe der Haushaltsansätze ergehen gesonderte Beschlüsse.

 

5.              Der Antrag der FW-Stadtratsfraktion vom 06.11.2015 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

… zeigen sich während des Haushaltsvollzuges 2016 und sind derzeit schwer abschätzbar.

 

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Anlagen

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