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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1960-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2016

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne 2016 Verwaltungshaushalt zu gewährleisten und um die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben sowie Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der

 

              Gruppe 70 (freiwillige „Zuschüsse für laufende Zwecke“ an soziale, gemeinnützige oder ähnliche Einrichtungen sowie an Sportvereine, kulturelle Vereine und sonstige Institutionen)

             

bis zum 30.09.2016 gesperrt

 

und die Haushaltsansätze der

 

Gruppe 71 („Zuweisungen und sonst. Zuschüsse für laufende Zwecke“)

 

bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung gesperrt.

 

2.              Die Sperre nach Ziffer 1 gilt generell nicht

    • soweit Zahlungen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zu leisten sind,
    • für Ansätze, die im Haushaltsplan als Pflichtleistung („PFL“) gekennzeichnet sind sowie
    • für Ansätze, für die bereits eine beschlussmäßige Mittelfreigabe gesondert ausgesprochen wurde.

 

3.              Abweichend von Ziffer 1 werden sämtliche in den Budgetringen 510 und 516 zusammengefasste (gegenseitig deckungsfähige) Haushaltsstellen der Gruppe 70 wie folgt freigegeben:

 

  • zum 01.01.2016              in Höhe von                25 %
  • zum 01.04.2016              in Höhe von                50 %
  • zum 01.07.2016              in Höhe von                75 %
  • zum 01.10.2016              in Höhe von              100 %

 

 

4.              Abweichend von Ziffer 1 gelten folgende, gesonderte Freigaben:

 

4.1              Mittelfreigabe nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung - bei den Haushaltsstellen

 

    • 11450.70250 „Familienfreundliche Stadt“ (Amt 38)
    • 37000.70310 „Zuschuss an Religionsgemeinschaften für Arbeiten des Gartenamtes“

  (Amt 20)

    • 37000.70320 „Vertragliche Arbeiten des Gartenamtes für Religionsgemeinschaften“

  (Amt 20)

    • 45520.70150 „Zuschuss an Verein für Jugendhilfe e. V.“ (Amt 51)
    • 55100.70560 „Betriebskostenzuschuss für den Unterhalt von Sportplätzen“ (Amt 452)
    • 55100.70580 „Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Training im Bambados“

  (Amt 452)

 

4.2              Mittelfreigabe zu 50% nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung (Verteilung durch den zuständigen Fachsenat) - bei der Haushaltsstelle

 

    • 30000.70000 „Zuschüsse – Globalbetrag“ (Amt 45)

 

4.3              Mittelfreigabe zu 75% nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung (Verteilung durch den zuständigen Fachsenat) - bei der Haushaltsstelle

 

    • 47010.70000 „Zuschüsse – Globalbetrag“ (Amt 50)

 

4.4              Mittelfreigabe zu einem Teilbetrag von 25.000 € sofort und zu einem Teilbetrag von 93.085 € nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung (Verteilung durch den zuständigen Fachsenat) - bei der Haushaltsstelle

 

    • 55100.70000 „Zuschüsse – Globalbetrag“ (Amt 452)

 

4.5              Mittelfreigabe zu einem Teilbetrag von 50.000 € sofort (Verteilung durch den zuständigen Fachsenat) - bei der Haushaltsstelle

 

    • 40700.70200 „Zuschüsse – Globalbetrag“ (Amt 51)

 

4.6              Mittelfreigabe zu 50% sofort, im Übrigen nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung - bei den Haushaltsstellen

 

    • 00200.70000Zuschüsse für Veranstaltungen Dritter“ (Ref. 1/Amt 10)
    • 00200.70010 „Zuschüsse an Bamberger Vereine für Veranstaltungen in der

  Konzerthalle“ (Ref. 1/Amt 10)

    • 30000.70010 Zuschüsse an Bamberger Vereine für Veranstaltungen in der

  Konzerthalle (Amt 45)

    • 55100.70550 „Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Anwesenheitsgeld (Amt 452)
    • 79100.71850 „Betriebszuschuss an den Stadtmarketing-Verein“ (Amt 20)

 

4.7              Mittelfreigabe zu 100% sofort - bei den Haushaltsstellen

 

    • 11400.71800 „Stipendien an ausländische Studierende“ (Amt 30)
    • 11400.71810 „Stipendien an deutsche Studierende“ (Amt 30)
    • 11400.71820 „Förderung v. Studierenden mit Hauptwohnsitz in Bamberg“ (Amt 30)
    • 31200.71800Zuschuss an den Universitätsbund Bamberg (Amt 23)
    • 32190.71800 „Zuschuss an den Freundeskreis Museen um den Bamberger Dom

        (Ref. 4)

    • 33200.70200 „Zuschuss an die Bamberger Symphoniker“ (Amt 20)
    • 35200.71810 „Zuschuss an die Erzdiözese Bamberg für die Stadtbücherei“ (Amt 45)
    • 45150.70010 „Zuschuss an Stadtjugendring für Betriebskosten und Verbands-

  förderung“ (Amt 51)

    • 45210.70900 „Zuschuss an iSo e.V. für Streetwork“ (Amt 51)
    • 46010.70900 „Zuschuss an iSo e.V.“ (Amt 51)
    • 79100.71810 „Betriebszuschuss an das Innovations- und Gründerzentrum“ (Amt 10)
    • 82000.71300 „Kosten der Mitgliedschaft im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg

                                   (VGN)(Amt 31)

    • 88000.71800 „Betriebskostenzuschuss“ (Amt 10)

 

 

5.              Wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres 2016 entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln und die laufenden Ausgaben nicht steigen, kann das Finanzreferat (mit der Zustimmung des Finanzsenates) gesperrte Mittel früher freigeben und die freiwilligen Leistungen an Vereine und Verbände vorzeitig auszahlen.

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss regelt die zeitliche Verfügbarkeit der im Haushaltsplan 2016 veranschlagten Mittel.

 

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