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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1967-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Auf die in der Sitzung des Stadtrates am 18.11.2015 übergebenen Unterlagen, eventuelle Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2016 sowie die Zusammenstellung der Anträge und Mittel-anforderungen für das Haushaltsjahr 2016, die nach Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt eingegangen sind („Nachschiebeliste“), wird verwiesen.

 

Bzgl. der Sanierung des Sportzentrums Gaustadt liegt ein Antrag der BuB-Ausschussgemeinschaft vom 20.05.2015 vor (s. Beilage).

 

Stellungnahme:

 

Für die Verwirklichung der Maßnahme ergibt sich noch ein Mittelbedarf von 2,370 Mio. €. Dieser Bedarf leitet sich aus der Meldung des Amtes 23 i. H. v. 1,379 Mio. € für die Sanierung des Gebäudebestandes sowie der Meldung des Amtes 47 i. H. v. 991.000 € für die Sanierung der Freianlagen (Kunstrasenplatz, Rasenplatz, Zaunanlagen u.a.) ab. Im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 ist eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 400.000 € eingeplant. Zudem wurde der Restbetrag in die Finanzplanung für die Jahre 2018 und 2019 aufgenommen. Da es nach aktuellem Kenntnisstand jedoch keine Fördermittel für die Maßnahme geben wird, steht die Verwirklichung unter Finanzierungsvorbehalt.

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II. Beschlussvorschlag

 

 

 

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Dem Entwurf des Einzelplanes 5 des Vermögenshaushaltes 2016 wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse über die Anträge der Fraktionen sowie über die „Nachschiebeliste“ der Verwaltung zu-gestimmt.

 

  1. Der Antrag der BuB-Ausschussgemeinschaft vom 20.05.2015 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

  1. Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung auf-grund der Haushaltskonsolidierung bzw. der finanziellen Lage der Stadt Bamberg nicht erfolgen.
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Anlagen

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