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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1974-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Auf die in der Sitzung des Stadtrates am 18.11.2015 übergebenen Unterlagen, eventuelle Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2016 sowie die Zusammenstellung der Anträge und Mittel-anforderungen für das Haushaltsjahr 2016, die nach Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt eingegangen sind („Nachschiebeliste“), wird verwiesen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Für die Budgetringe im Haushaltsplan 2016 wird - soweit es sich nur um Ausgabehaushaltsstellen handelt - die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 18 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 KommHV erklärt (Ausnahme: bzgl. des Budgetrings 619 (Konversion) wird die einseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 18 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 KommHV erklärt).

 

2.              Für die Budgetringe im Haushaltsplan 2016, die Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen beinhalten, wird gemäß § 17 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 KommHV bestimmt, dass die Mehreinnahmen für entsprechende Mehrausgaben verwendet werden dürfen (unechte Deckungsfähigkeit).

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III. Finanzielle Auswirkungen: keine

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