Beschlussvorlage - VO/2015/1974-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2016; Erklärung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Ausgaben sowie Bestimmung der unechten Deckungsfähigkeit von Mehreinnahmen für Mehrausgaben im Vermögenshaushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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09.12.2015
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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16.12.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Auf die in der Sitzung des Stadtrates am 18.11.2015 übergebenen Unterlagen, eventuelle Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2016 sowie die Zusammenstellung der Anträge und Mittel-anforderungen für das Haushaltsjahr 2016, die nach Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt eingegangen sind („Nachschiebeliste“), wird verwiesen.
II. Beschlussvorschlag
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Für die Budgetringe im Haushaltsplan 2016 wird - soweit es sich nur um Ausgabehaushaltsstellen handelt - die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 18 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 KommHV erklärt (Ausnahme: bzgl. des Budgetrings 619 (Konversion) wird die einseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 18 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 KommHV erklärt).
2. Für die Budgetringe im Haushaltsplan 2016, die Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen beinhalten, wird gemäß § 17 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 KommHV bestimmt, dass die Mehreinnahmen für entsprechende Mehrausgaben verwendet werden dürfen (unechte Deckungsfähigkeit).