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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1979-R1

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Gemeinsame Erklärung des Freistaates Bayern und der Stadt Bamberg vom 14.08.2015:

 

In der gemeinsamen Erklärung vom 14.08.2015 (Anlage 1) verständigten sich der Freistaat Bayern und die Stadt Bamberg auf die Schaffung einer sogenannten „Aufnahme- und Rückführungseinrichtung für Asylbewerber vom Balkan auf dem Konversionsgelände in Bamberg“ (kurz: ARE II). Außerdem wurden wichtige Schritte zur Beschleunigung des Konversionsprozesses verabredet.

 

Hintergrund der Zustimmung des Stadtrats in der Sitzung des Feriensenates am 20.08.2015 zu einer solchen Einrichtung war die Flüchtlingssituation sowie die Verfügbarkeit geeigneter Liegenschaften auf dem Konversionsgelände. Im August 2015 wurde noch prognostiziert, dass bis Ende 2015 voraussichtlich rund 800.000 Menschen in Deutschland um Asyl nachsuchen werden. Zu diesem Zeitpunkt kamen durchschnittlich jeden Tag 1.600 bis 1.800 Menschen alleine nach Bayern. Tatsächlich sind es jetzt manchmal 15.000 pro Tag und die Millionengrenze wird sehr wahrscheinlich überschritten.

 

Mit der ARE II wird das Ziel verfolgt, die Verfahren für Asylsuchende, welche keine echte Bleibeperspektive aufweisen, stark zu beschleunigen. Besonders in den Fokus genommen wurden seinerzeit die aus dem Bereich der West-Balkanstaaten stammenden Flüchtlinge, da diese Personengruppe lediglich eine durchschnittliche Anerkennungsquote von 0,1 bis 0,2 % aufwies. Die Verfahrensbeschleunigung sollte insbesondere dazu dienen, die Einrichtungs- und Unterbringungskapazitäten in Bayern für Flüchtlinge mit einer höheren Anerkennungsquote und damit auch einer durchschnittlich längeren Verfahrensdauer zu verbessern.

 

Zur Umsetzung dieser Einrichtung wurde zwischen Freistaat und Stadt Bamberg am 14.08.2015 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Wesentliche Inhalte waren insbesondere die Begrenzung der Aufnahmekapazität auf 1.500 Personen, die Befristung der Einrichtungsdauer auf zehn Jahre, sowie die Beschleunigung des Konversionsprozesses. Vorrang hatte daher die Absicht der Stadt Bamberg, das Areal der Pines Housing Area bis zum 30.09.2015 sowie das übrige Kerngelände bis spätestens zum 31.01.2016 von der BImA erwerben zu können.

 

Daneben wurde u.a. insbesondere noch die Aufstockung der Planstellen bei der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt um 20 Vollzeitstellen, ein entsprechender Sicherheitsdienst auf dem Gelände der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung, sowie eine soziale Betreuung und Beratung der Asylbewerber, Ersatz etwaiger zusätzlicher Aufwendungen der Stadt Bamberg im Bereich des Sozialamtes, neben anderen Leistungen mehr, vereinbart.

 

 

2.              Weitere Entwicklung und aktueller Stand:

 

a)              Steigende Fallzahlen und „Registrierungszentren“:

 

Seit der Vereinbarung vom 14.08.2015 haben sich die Gesamtumstände weiter verändert. Aktuell wird davon ausgegangen, dass bis Ende des Jahres 2015 mehr als 1 Million Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag stellen werden. In den Monaten September und Oktober 2015 haben sich die Zugangszahlen an den bayerischen Grenzen drastisch erhöht. An Spitzentagen sind bis zu 15.000 Personen über die Grenze nach Bayern gelangt. Die Einrichtungen an der bayerischen Grenze, beispielsweise in der Stadt Passau, sind längst an ihre Grenzen gestoßen und auf eine schnelle Weiterverteilung angewiesen.

 

Um in dieser Situation weiter handlungsfähig bleiben zu können, haben sich die Spitzen von CDU/CSU und SPD in Berlin darauf verständigt, sogenannte „Registrierungszentren“ in Deutschland einrichten zu wollen. Insgesamt sind nach den vorliegenden Informationen drei bis fünf solcher Zentren bundesweit geplant. Die ersten beiden sollen in Ingolstadt/Manching, sowie in Bamberg entstehen. Es handelt sich dabei um die Städte, welche bereits eine Aufnahme- und Rückführungseinrichtung nach bayerischem Vorbild aufweisen. Betreiber ist das Land, nicht der Bund.

 

b)              Aktuelle Situation ARE II in Bamberg:

 

Die aktuelle Situation in der Bamberger ARE ist insbesondere durch die schrittweise Inbetriebnahme der für die ARE vorgesehenen Gebäude der ehemaligen Flynn-Housing-Area gekennzeichnet. Aktuell konnten bereits vier Gebäude für die Flüchtlingsunterbringung sowie drei weitere Gebäude für die Verwaltung in Betrieb genommen werden. Schritt für Schritt werden bald die restlichen Unterkunftsgebäude ans Netz gehen. Aktuell sind in der ARE II rund 640 Personen untergebracht. Als limitierender Faktor für die Belegung hat sich die Verfügbarkeit von Betten erwiesen. Aufgrund der immensen Nachfrage konnten diese nicht oder nur stark zeitverzögert bereitgestellt werden.

 

Die Einrichtung wird durch den Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberfranken, betrieben. Die in der ARE II untergebrachten Flüchtlinge werden auf die Unterbringungsquote der Stadt Bamberg voll angerechnet. Aktuell werden daher der Stadt Bamberg keine weiteren Flüchtlinge zugewiesen. Weitere Unterkünfte im Stadtgebiet mussten daher nicht akquiriert und belegt werden. Damit wird die Stadtverwaltung erheblich entlastet.

 

 

3.              Vereinbarung eines Nachtrages zu der gemeinsamen Erklärung vom 14.08.2015:

 

a)              Vorstellungen der bayerischen Staatsregierung

 

In einem Gespräch im Sozialministerium in München am 02.11.2015 wurde der Oberbürgermeister von Frau Staatsministerin Müller informiert, dass aufgrund der weiter gestiegenen Zugangszahlen eine Erhöhung der Kapazität der Bamberger Einrichtung notwendig sei. Die Stadt Bamberg wurde aufgefordert, die Gebäude zu nennen, die gegenwärtig nicht von der Konversionsplanung erfasst sind. Dies vor dem Hintergrund, dass in Bamberg mit den leeren Konversionsliegenschaften zur Flüchtlingsunterbringung unmittelbar belegbarer und geeigneter Raum zur Verfügung steht. Ausdrücklich wurde das bisherige Engagement, sowie die Bereitschaft der Stadt Bamberg, sich bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu engagieren, herausgestellt.

 

Frau Staatsministerin Müller stellte klar, dass die bisherigen Kapazitäten anderswo so nicht zur Verfügung stehen. Insbesondere im Süden Bayerns sei alles ausgelastet, so dass man dringend auf die Bamberger Konversionsfläche angewiesen sei.

 

Im fachlichen Dialog erläuterte Frau Staatsministerin Müller konkret, dass seitens des Freistaates Bayern akuter Bedarf für die Unterbringung von 3.000 weiteren Menschen bestehe. In der bisherigen ARE II konnten je Gebäude im Durchschnitt 200 Menschen untergebracht werden. Daher gehe man aktuell davon aus, dass 15 weitere Gebäude benötigt werden. Diese Gebäude stehen in der ehemaligen Flynn-Housing-Area im Bereich zwischen Buchenstraße und der ehemaligen US-High-School auch tatsächlich zur Verfügung.

 

Ausdrücklich ausgenommen wurden die Gebäude des Bereiches „Lindenanger“, da diese (entsprechend dem Vorbild der Pines-Housing-Area) möglichst rasch nach einem Ankauf durch die Stadt Bamberg von der BImA dem lokalen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden sollen, wobei hier auch die Anmietung durch anerkannte Asylbewerber möglich wäre. Der Oberbürgermeister machte in dem Gespräch deutlich, dass es sich um eine sehr wichtige Fläche für die Wohnungsentwicklung in Bamberg handelt. Er hat darauf bestanden, den „Lindenanger“ nicht für die ARE II zu verwenden. Außerdem machte er deutlich, dass auch der Nachtrag unter einem städtischen Gremiumsvorbehalt stehen muss, weil der Stadtrat sich auch mit der ursprünglichen Vereinbarung vom 14.08.2015 befasst und damals zustimmend Kenntnis genommen hat.

 

b)              Nachtragsinhalt:

 

Diskutiert wurde in der Besprechung am 02.11.2015 weiter, dass ein Nachtrag sowohl für den Ministerrat als auch für die Stadt als erforderlich erachtet werde. Ein solcher Nachtrag solle zunächst im Entwurf auf Arbeitsebene ausgearbeitet und dem Grunde nach zwischen Sozialministerium und Stadt Bamberg abgestimmt werden. Der Oberbürgermeister stellte dar, dass er zunächst die Mitglieder des Ältestenrates informieren werde und im Stadtrat in seiner Sitzung am 18.11.2015 eine Beratung und Diskussion stattfinden solle.

 

Mit E-Mail vom 04.11.2015 hat das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration einen ersten Entwurf übersandt (Anlage 2). Der Entwurf war aus Sicht der Stadt Bamberg noch zu verändern.

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung sollten folgende wesentliche Inhalte im Nachtrag geregelt werden:

 

aa)              Darstellung der geplanten Unterbringung von insgesamt 4.500 Asylbewerbern auf dem Areal der ehemaligen Flynn-Housing-Area (26 Gebäude, ausgenommen der Bereich des sogenannten Lindenangers), wobei es sich um eine besondere Aufnahmeeinrichtung für Bewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung (Registrierungszentrum) handeln soll.

 

bb)              Die Stadt lässt weiterhin keinen Zweifel daran, dass der Freistaat Bayern die von der BImA mit Schreiben vom 23.09.2015 (Anlage 4) geforderten „Freigabeerklärungen“ abgeben muss. Dazu muss sich der Freistaat Bayern im Nachtrag verpflichten.

 

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 10.11.2015 die Freigabe für den Bereich der Pines-Housing-Area (acht Gebäude sowie drei Boardinghäuser und ehem. Offizierskasino) erklärt. Die Freigabe weiterer Liegenschaften wird von der Erklärung der Stadt zu der erweiterten Flüchtlingsunterbringung und damit im Ergebnis vom Abschluss des entsprechenden Nachtrages abhängig gemacht.

 

Im Nachtrag ist daher die Freigabe aller weiteren Konversionsliegenschaften – soweit diese nicht für Zwecke des Bundes (Bundespolizeiaus- und –fortbildungszentrum) benötigt werden, verbindlich zu regeln. Der Freistaat muss eine entsprechende schriftliche Erklärung an die BImA abgeben.

 

cc)              Die Erstzugriffsoption soll nach aktuellem Kenntnisstand durch die BImA für die Dauer der Flüchtlingsunterbringung ausgesetzt werden. Dies hätte zur Folge, dass nach der Flüchtlingsunterbringung die kommunale Erstzugriffsoption (entsprechend dem Haushaltsausschussbeschluss vom 21.03.2012) wieder aufleben und die Stadt Bamberg das Gelände dann von der BImA entsprechend den bisherigen Rahmenbedingungen weiter erwerben könnte. Ein sofortiger Ankauf ist insofern problematisch, da seitens des Bundes den Bundesländern das Angebot unterbreitet wird, die für die Flüchtlingsunterbringung benötigten Bundesliegenschaften durch den Bund / BImA auf deren Kosten für eine Unterbringung herzurichten und den Ländern danach mietzinsfrei zur Verfügung zu stellen. Dieses Angebot wird von den Bundesländern, so auch von Bayern, angenommen werden. Diese Flächen stehen daher – als Bundesbedarf – für einen sofortigen Verkauf nicht mehr zur Verfügung. Diese Regelung schränkt den Konversionsprozess allerdings nicht ein, da die gesamte für die Flüchtlingsunterbringung vorgesehene Fläche rund 23 ha benötigt. Dies sind knapp 14,5 % der gesamten Konversionsfläche auf dem sogenannten Kerngelände zwischen Weißenburgstraße / Berliner Ring / BAB 73. Damit stehen noch deutlich über 130 Hektar für die weitere Entwicklung zur Verfügung. Für den Fall, dass aufgrund von Vorgaben der Bundespolitik sich diese Möglichkeiten künftig ändern sollten, ist vorgehen, dass sich der Freistaat Bayern verpflichtet, sich mit allen Mitteln dafür einzusetzen, dass die Stadt Bamberg weiterhin entsprechend den Konditionen der Erstzugriffsoption von der BImA erwerben kann.

 

dd)              Gefordert wird vom Freistaat Bayern die Umsetzung der Vorhaben „Digitales Gründerzentrum“, Schaffung und Förderung von bezahlbarem Wohnraum, die Erhöhung des FAG-Fördersatzes. Es handelt sich dabei aus Sicht der Kommune um äußerst nachhaltige Maßnahmen, welche mit dem Freistaat Bayern nunmehr verbindlich und konkret festgelegt werden müssen.

 

ee)              Weiterhin wird die Unterstützung der Staatsregierung für das Projekt „Sanierung und Umgestaltung der ehemaligen Jugendherberge Wolfsschlucht“ zu einer Jugendhilfeeinrichtung formuliert. Der Freistaat Bayern wird sich sowohl für die entsprechende Verwendung der vorgesehen Fördermittel des Bundes, als auch für die Akquirierung weiterer Fördermittel des Landes einsetzen. Auch dies stützt und entlastet die Stadt Bamberg in einem wesentlichen Bereich, welcher sonst von ihr alleine zu finanzieren wäre.

 

ff)              Klargestellt wird im Übrigen, dass die sonstigen Regelungen der gemeinsamen Erklärung vom 14.08.2015 weiterhin gelten. Dies trifft beispielsweise die zeitliche Fixierung der Einrichtung auf die Dauer von höchstens 10 Jahren sowie die Anrechnung der untergebrachten Flüchtlinge auf die Aufnahmequote der Stadt Bamberg im Rahmen der oberfrankenweiten Verteilung.

 

Der überarbeitete städtische Entwurf eines Nachtrags liegt als Anlage 3 bei. Die vorgenommenen Änderungen wurden kenntlich gemacht. Die Abstimmungen auf Arbeitsebene laufen.

 

c)              Ortstermin mit dem bayerischen Innenministerium vom 13.11.2015:

 

In einer gemeinsamen Besprechung mit Vertretern der Regierung von Oberfranken, der Staatsbauverwaltung, dem BAMF, der BImA, Sparte Facility Management (FM), der PI Bamberg-Stadt sowie der Stadt Bamberg und den Stadtwerken am 13.11.2015 auf dem Gelände der ARE II wurde der aktuelle Sachstand diskutiert sowie die weitere Vorgehensweise erörtert. Die Besprechung wurde von Frau Regierungsvizepräsidentin Platzgummer-Martin geleitet. Herr Staatsminister Herrmann und der Oberbürgermeister kamen im Verlauf der Besprechung aufgrund eines Pressetermins in der ARE II ebenfalls zu der Besprechung hinzu.

 

Im Ergebnis lässt sich zusammenfassend festhalten, dass nach bisherigem Kenntnisstand die Arbeit in den für Bamberg sowie Ingolstadt/Manching geplanten „Registrierzentren“ nicht von den Aufgaben der ARE nach bayerischem Modell unterscheiden wird. Die Dimension wird aber erweitert. Für den Arbeitsablauf bedeutet diese, dass es weiterhin vordringlichste Aufgabe ist, die Abläufe so zu organisieren, dass kurze, rechtssichere Verfahren mit hohen Durchgangszahlen möglich werden. Die Erweiterung (erweiterte ARE II) soll bereits zum 31.03.2016 in Betrieb gehen. Der Betrieb der Einrichtung soll durch den Freistaat Bayern, Regierung von Oberfranken erfolgen. Die notwendigen Gebäude werden dem Land durch die BImA mietfrei überlassen. Der Bund übernimmt die Kosten der Herrichtung für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung, dies soll auch für die bisherige ARE II gelten, hier solle daher eine entsprechende Kostenerstattung vom Bund an das Land erfolgen. Die beteiligten Behörden, insbesondere Regierung von Oberfranken und BAMF arbeiten derzeit intensiv an einem standardisierten Verfahrensablauf, welcher Voraussetzung für die angestrebte Verkürzung der Verfahrensdauer sein wird. Hier werden auch räumliche Lösungen diskutiert.

 

 

4.              Asylsozialberatung in der ARE II:

 

a)              Mit Schreiben vom 12.10.2015 (Anlage 5) beantragte die GAL-Stadtratsfraktion, dass die Stadt Bamberg sich beim Freistaat Bayern dafür einsetzt, dass die in einer Erstaufnahmeeinrichtung übliche Asylsozialberatung durch eine oder mehrere Sozialträger eingerichtet werde. Der Antrag solle in der Vollsitzung am 21.10.2015 behandelt werden.

 

Mit Schreiben vom 19.10.2015 (Anlage 6) hat sich Herr Oberbürgermeister an die Regierung von Oberfranken als zuständige Behörde für den Betrieb der ARE II gewandt und um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Die Fraktionen haben einen Abdruck dieses Schreibens erhalten. Bislang liegt der Stadt Bamberg noch keine Antwort der Regierung von Oberfranken vor. Grund hierfür sind krankheitsbedingte Personalengpässe. Das Sozialreferat hat im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung mit der Leitung der ARE II am 10.11.2015 gebeten, bis spätestens Freitag, 13.11.2015 eine entsprechende Stellungnahme zu erhalten, dies wurde im Rahmen des personell möglichen zugesichert. Die Verwaltung wird in der Vollsitzung am 18.11.2015 mündlich über den aktuellen Stand berichten.

 

Mit Schreiben vom 02.11.2015 (Anlage 7) stellte die GAL-Stadtratsfraktion einen Dringlichkeitsantrag für die Vollsitzung am 18.11.2015 hinsichtlich der Behandlung des Antrags vom 12.10.2015. Die Dringlichkeit wurde von der Antragstellerin damit begründet, dass der „fristgerecht eingereichte Antrag vom 12.10.2015 nicht wie ausdrücklich beantragt in der Vollsitzung am 21. Oktober behandelt (wurde), obwohl die Notwendigkeit einer Asylsozialberatung sehr dringend ist“. Der Antrag (vom 12.10.2015) werde daher erneut als Dringlichkeitsantrag gestellt. Die Dringlichkeit ergebe sich nach Auffassung der Antragstellerin aus der Sache selbst.

 

b)              Aus Sicht der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung genommen:

 

aa)              Der Antrag vom 12.10.2015 wurde nicht fristgerecht zur Behandlung in der Stadtratssitzung am 21.10.2015 durch die Antragstellerin eingereicht. Gemäß § 29 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates müssen Anträge spätestens drei Wochen vor der Sitzung beim Oberbürgermeister eingereicht werden, wobei der Tag des Eingangs entscheidend ist. Der Antrag vom 12.10.2015 ging erst am 14.10.2015 ein, also nicht fristgerecht zur Behandlung in der Sitzung am 21.10.2015.

 

bb)              Die Behandlung der Angelegenheit ist nicht dringlich im Sinne des § 32 der Geschäftsordnung des Stadtrates.

 

Unabhängig von der Frage des fristgerechten Eingangs hat die Verwaltung unmittelbar nach Erhalt des Schreibens die Regierung von Oberfranken als zuständige Stelle über das Anliegen informiert, worüber alle Fraktionen unverzüglich unterrichtet wurden. In der Vollsitzung am 21.10.2015 informierte der Sozialreferent im Rahmen der Behandlung des TOP „Unterbringung von Asylbewerbern“ die Stadtratsmitglieder bereits mündlich über den zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachverhalt sowie über das Schreiben vom 19.10.2015 an die Regierung von Oberfranken und kündigte einen weiteren Bericht für die Vollsitzung am 25.11.2015 an. Dabei solle auch ein Vertreter der Regierung von Oberfranken anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen. Die Stadt Bamberg hat damit die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft und im Sinne des Anliegens der Antragstellerin unverzüglich gehandelt. Mehr kann auch mit einem „Dringlichkeitsantrag“ nicht erreicht werden. Die geschilderten Umstände waren der Antragstellering auch zum Zeitpunkt der Stellung ihres „Dringlichkeitsantrags“ am 02.11.2015 bekannt. Ein objektiver Grund für eine „Dringlichkeit“ und entsprechender Behandlung im Sinne des § 32 der Stadtrats-Geschäftsordnung besteht daher nicht.

 

Unabhängig von formellen Kriterien besteht jedoch Einigkeit, dass die soziale Betreuung von Menschen in staatlichen Unterbringungseinrichtungen einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung bzw. Schlichtung zwischenmenschlicher Differenzen etc. leistet. Es ist daher selbstverständlich erforderlich, dass eine soziale Betreuung im notwendigen Umfang vor Ort organisiert wird. Hierzu wurde in der gemeinsamen Erklärung vom 14.08.2015 auch unter der Nr. 7 formuliert, dass eine soziale Betreuung und Beratung der Asylbewerber durch den Betreiber im notwendigen Umfang gewährleistet sein müsse. An dieser Bewertung hat sich nichts geändert. Die Stadt Bamberg wird daher weiterhin die notwendigen Betreuungsleistungen bei der Regierung von Oberfranken für die ARE II in Bamberg, auch im Hinblick auf die Erweiterung, einfordern und weiter berichten. Denkbar wäre auch eine diesbezügliche Beschlusserweiterung.

 

 

5.              Erweiterung des „Ombudsteams“

 

1.              Auf Empfehlung des Ältestenrates in der Sitzung am 09.11.2015 soll das Ombudsteam um jeweils eine/n Vertreter/in der FW- sowie der BBB-Stadtratsfraktion erweitert werden.

 

Vorgeschlagen wurden:

 

a)              für die FW-Stadtratsfraktion Frau Stadträtin Dr. Redler und als Vertreter Herr Stadtrat Weinsheimer,

 

b)              für die BBB-Stadtratsfraktion Herr Stadtrat Tscherner und als Vertreterin Frau Stadträtin Neumann.

 

2.              Das Sozialreferat hat die Diakonie Bamberg-Forchheim aufgrund der Beschlussfassung des Stadtrates vom 21.10.2105 darüber informiert, dass sie in das Ombudsteam aufgenommen wurde. Mit Schreiben vom 09.11.2015 wurde uns nun leider mitgeteilt, dass aus dem Kreis der für das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim ehrenamtlich Tätigen keine Person benannt werden könne, die sich für das Amt zur Verfügung stellt. Von den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde auch niemand benannt, da die Diakonie Bamberg-Forchheim im Stadt und Landkreis keine hauptamtliche Asylsozialarbeit durchführt. Ansonsten verbleibt es bei der Besetzung wie beschlossen.

 

 

6.              Ansiedlung eines Bundespolizeiaus- und –fortbildungszentrum in Bamberg:

 

a)              Mit Schreiben des Bundesinnenministers vom 11.11.2015 (Anlage 8) wurde die Stadt offiziell darüber informiert, dass bereits zum 01.09.2016 auf dem Konversionsgelände in Bamberg ein sechstes Bundespolizeiaus- und –fortbildungszentrum (BPOLAFZ) entstehen soll. Hintergrund dieser Entscheidung ist nach Mitteilung der Vertreter des Bundes die Schaffung von insgesamt 3.000 neuen Planstellen bei der Bundespolizei in den Jahren 2016 – 2018 zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen. Um diesen erheblichen, temporären und zusätzlichen Ausbildungsbedarf erfüllen zu können, ist die kurzfristige Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten zwingend erforderlich. Darüber hinaus tritt in den nächsten Jahren eine erhebliche Zahl an Bundespolizeimitarbeitern turnusgemäß in den Ruhestand, wodurch ebenfalls überproportional zusätzlicher Ausbildungsbedarf ausgelöst wird.

 

Die Ausbildung, insbesondere des mittleren Polizeivollzugsdienstes, wird derzeit in fünf bundesweit verteilten BPOLAFZ gewährleistet. Das nächstgelegene befindet sich in Oerlenbach (gelegen zwischen Schweinfurt und Bad Kissingen). Vertreter der Stadtverwaltung konnten sich bereits in der vergangenen Woche dort vor Ort über Ausbildungsinhalte und –abläufe informieren.

 

Aufgrund der Genehmigung von 3.000 Planstellen, jeweils 1.000 in den Jahren 2016/ 2017/2018, sowie der Notwendigkeit bereits zum 01.09.2016 mit der Ausbildung der zusätzlichen Kapazitäten beginnen zu müssen, kommt allein die Nutzung von Bestandsliegenschaften des Bundes in Betracht. Im Neubauvolumen könnte der Bedarf in der erforderlichen Zeitachse nicht realistisch abgebildet werden. Für das neue BPOLAFZ ist ein jährliches Anwachsen der Ausbildungskapazität von voraussichtlich rund 700 Polizeianwärter/innen im Jahr 2016, um weitere voraussichtlich rund 700 Anwärter/innen in 2017 und einer Bedarfsspitze in den Jahren 2018/2019 mit insgesamt voraussichtlich 2.200 Anwärter/innen vorgesehen. Aufgrund der 2,5-jährigen Ausbildungsdauer wird sich die Kapazität nach 2021/2022 auf einen nachhaltigen, jährlichen Regelausbildungsplatzbedarf von voraussichtlich rund 700 bis 800 Anwärter/innen in der neuen Einrichtung in Bamberg einpendeln. Hinzu kommt noch eine entsprechende Kapazität an Ausbildungs- sowie Verwaltungskräften für das neue BPOLAFZ, nach bisherigen Angaben wird mit voraussichtlich 500 bis 600 Mitarbeiter/innen für die Kapazitätsspitze (2016 – 2022) sowie mit voraussichtlich 400 Mitarbeiter/innen in der dauerhaften Langfristausrichtung zu kalkulieren sein. Diese Arbeitsplätze werden am Standort neu geschaffen. Während der Ausbildung werden die Anwärter/innen am Standort untergebracht, regelmäßig von Montag bis Freitag werden entsprechende Wohnräume (Doppel- und Einzelzimmer) benötigt.

 

Für den neuen BPOLAFZ-Standort Bamberg bedeutet die Notwendigkeit des Ausbildungsbeginns zum 01.09.2016 sowie der vorgesehenen maximalen Kapazität von 2.200 Polizeianwärter/innen in den Jahren 2018/2019, dass ein erheblicher Bedarf an der Nutzung von Bestandsimmobilien des Konversionsgeländes durch die Bundespolizei zumindest von 2016 bis voraussichtlich 2022 gegeben ist. Langfristig ist vermutlich mit einem deutlich geringeren Flächenbedarf zu kalkulieren.

 

b)              Für das Ziel der Stadt Bamberg, alle Konversionsflächen von der BImA zu erwerben, bedeutet die Standortentscheidung, dass die Flächen, welche die Bundespolizei (kurz- und langfristig) benötigt, als Bundesbedarf nicht durch die BImA an die Stadt veräußert werden dort. Diese stehen daher für einen Erwerb nicht zur Verfügung. Insofern hat die Ansiedlung erhebliche Auswirkung auf den Erwerb der Konversionsflächen durch die Stadt. Aufgrund der geplanten Kapazitätsspitze von 2.200 Polizeianwärter/innen sowie voraussichtlich 500 bis 600 Mitarbeiter/innen bis 2021/2022 sowie des auf diese Personenzahlen ausgerichteten weiteren Bedarf insbesondere an Wohn- und Schulungsräumen sowie Kfz-Hallen, Sport- und Schießanlagen, umfasst der derzeit der Stadt bekannte Bundesbedarf in der Fläche die Bereiche der ehem. Artillerie- und Panzerkaserne, der Sportanlagen rund um die Freedom Fitness Facility sowie die beiden ehem. Schulen (Elementary School und High School). Nicht vom Bundesbedarf umfasst sind nach derzeitigem Kenntnisstand die gesamte ehem. Lagarde-Kaserne, die Fläche der ehem. Pines Housing, welche bereits am 12.11.2015 von der Stadtbau GmbH erworben wurden, sowie der Bereich des „Lindenangers“ und voraussichtlich eine Fläche von der JFK-Sporthalle in Richtung Heizwerk. Es besteht aber noch Abstimmungsbedarf. Das Bundespolizeipräsidium hat angekündigt, Einzelheiten nach dem 23.11.2015 mitzuteilen.

 

c)              Entscheidend ist aus Sicht der Stadt Bamberg der Langfristbedarf der Bundespolizei in der Fläche. Dabei ist davon auszugehen, dass sich dieser auf einer wesentlich kleineren Fläche abbilden wird, als dies für die Erstnutzung der Fall ist. Hintergrund ist insoweit, dass zum einen sowohl die Zahl der Anwärter/innen, aber auch die Zahl der Mitarbeiter/innen langfristig reduziert ist, aber auch die Tatsache, dass der Bund kein Interesse daran haben kann, eine größere Liegenschaft, als für den Bundeszweck erforderlich, wirtschaftlich zu unterhalten. Die Stadt Bamberg wird nach Mitteilung des BMI, der BImA, Sparte Facility Management (FM) sowie des Bundespolizeipräsidiums in die weiteren Planungsüberlegungen und –schritte mit eingebunden werden. In den bisherigen Gesprächen ließen die Vertreter des Bundes klar erkennen, dass ein langfristig konsolidierter Standort geplant sei. An einer überproportionalen Flächennutzung bestehe kein Interesse. Das muss die Stadt bei ihren Planungen schon heute beachten.

 

Die Stadt Bamberg hat in den bisherigen Gesprächen stets betont, die Ansiedlung der Bundespolizei mit allen Mitteln unterstützen und fördern zu wollen. Gleichzeitig wurde auf die Bedeutung der Konversion für die Stadtentwicklung abgestellt. Vereinbart wurde, dass die Stadt aktiv an den Gesprächen und Planungsüberlegungen beteiligt wird. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung weiter über die Planungen berichten. Außerdem wird sie im Rahmen des Langfristkonzeptes die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen des Konversionsprozesses weiter hervorheben und die bereits verabschiedeten Beschlüsse einbringen.

 

 

7.              Nachnutzung der ehem. US-High-School:

 

a)              Bislang wurde gemeinsam mit der Montessori-Schule Bamberg die Liegenschaft ehem. US-High-School exklusiv für schulische Zwecke im Rahmen der Konversion beplant. Hintergrund ist insoweit zum einen der seit Jahren kommunizierte Raumbedarf von Montessori sowie der Wunsch, dass bestehende Angebot deutlich zu erweitern. Die Ansiedlung einer Schule deckt sich mit den Bemühungen, im Rahmen der Konversion die zivile Nachnutzung einer militärischen Liegenschaft schrittweise zu vollziehen. Die Stadt hat Montessori dabei stets unterstützt. Zuletzt wurde gemeinsam die Liegenschaft durch ein Ing.-büro untersucht und ein entsprechende Nutzungs- und Sanierungskonzept erstellt. Parallel wurden Gespräche mit der Regierung von Oberfranken wegen der schulaufsichtlichen Genehmigung und der entsprechenden Förderkulissen geführt. Weiterhin wurde mit der BImA über den vorgezogenen Ankauf der Liegenschaft verhandelt. Ziel von Montessori war eine Nutzungsaufnahme im Februar 2016.

 

b)              Bis Ende des vergangenen Woche gingen die Handelnden davon aus, dass ein Verkauf der Liegenschaft von der BImA an die Stadt zeitnah erfolgen kann. Aufgrund des nunmehr mitgeteilten Bundesbedarfes muss allerdings eine Neubewertung vorgenommen werden:

 

Die BImA darf gesetzlich nur Liegenschaften an Kommunen veräußern, für welche kein Bundesbedarf besteht. Aufgrund der Planungen der Bundespolizei wird sie in erheblichem Umfang auch Schulungsräume sehr zeitnah benötigen. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein Verkauf der ehem. US-High-School durch die BImA nicht erfolgen wird. Offizielle und schriftliche Erklärungen dazu gibt es noch nicht.

 

c)              Neben dem oben geschilderten Bedarf der Bundespolizei an Schulungsräumen wurde im Rahmen einer Besprechung mit Vertretern der Regierung von Oberfranken, der staatlichen Bauverwaltung, dem BAMF sowie der Stadt Bamberg am 13.11.2015 wurde mündlich erläutert, dass auch im Hinblick auf die vorgesehene Erweiterung der ARE II sowohl Landes- als auch Bundesbedarf (BAMF) an der Liegenschaft bestehe. Hintergrund ist insoweit die Notwendigkeit, neben den Räumen für die Flüchtlingsunterbringung auch geeignete Räume für die Verwaltungsnutzung sowie die Speisenausgabe zur Verfügung zu stellen.

 

Bei seinem Arbeitsbesuch in Bamberg am 13.11.2015 haben sowohl Staatsminister Joachim Herrmann als auch die Vizeregierungspräsidentin deutlich gemacht, dass sie die High-School benötigen. Es bleibt abzuwarten, ob die Immobilie zum Bundesbedarf oder zum Landesbedarf gehören wird.

 

Aufgrund dieser aktuellen Gesamtbedarfssituation muss davon ausgegangenen werden, dass ein Verkauf der ehem. US-High-School der BImA an die Stadt auf absehbare Zeit nicht erfolgen wird. Eine unmittelbare, zeitnahe Nutzung durch die Montessori-Schule ist daher unwahrscheinlich geworden.

 

Nach dem Eingang des Schreibens vom 11.11.2015 hat sich der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 13.11.2015 mit den Verantwortlichen von Montessori in Verbindung gesetzt. Die Stadtspitze hat zu einem gemeinsamen Gespräch am 18.11.2015 eingeladen. Dabei soll die Situation erörtert sowie mögliche Alternativszenarien diskutiert werden. Die Verwaltung wird Montessori auch weiterhin bei der Standortsuche unterstützen und weiter berichten.

 

 

8.              Bewertung durch die Stadtverwaltung

 

a)              Eine Erweiterung der bisherigen ARE II für 3.000 weitere Flüchtlinge stellt eine erhebliche Herausforderung für den Standort Bamberg und für den Freistaat Bayern als Betreiber dar. Eine Unterstützung der staatlichen Stellen in dem Umfang, wie dies bislang in Bamberg durch die Kommune der Fall gewesen ist, stellt in diesen Dimensionen keine Selbstverständlichkeit dar. Die Flüchtlingssituation, insbesondere an den bayerischen Grenzen, sowie der Blick auf die Region Ingolstadt/Manching mit der ARE I und die Situation in der unterfränkischen Nachbarstadt Schweinfurt belegen jedoch, dass auch andernorts in erheblichem Umfang Flüchtlinge untergebracht wurden und auch weiter untergebracht werden müssen. Fast überall müssen zusätzliche Räume geschaffen werden, zumal die Temperaturen sinken.

 

Mit den ehemaligen US-Liegenschaften steht in Bamberg kurzfristig verfügbarer und zur Flüchtlingsunterbringung geeigneter, wintersicherer Aufnahmeraum zur Verfügung. Aus dieser besonderen Situation erwächst eine besondere Verpflichtung. Die Stadt Bamberg bekennt sich dazu, humanitär zu helfen und wird nicht tatenlos zusehen, wenn in Not geratene Menschen eine Unterbringung benötigen.

 

b)              Eine grundsätzliche Gefährdung des Bamberger Konversionsprozesses ist mit einer Erweiterung der ARE II aus heutiger Sicht nicht verbunden. Die bisherige ARE II hat eine Fläche von rund 6 % der Fläche des sog. Kerngeländes (ohne Golfplatz) in Anspruch genommen. Mit den hinzukommenden 15 Gebäuden würde eine Fläche von etwa 15 % für die Dauer von 10 Jahren belegt. Hält man sich die durchschnittlichen Entwicklungszeiträume von Konversionen der Bamberger Dimension mit mehr als zwei Jahrzehnten vor Augen wird klar, dass die Belegung für die Flüchtlingsunterbringung den lokalen Konversionsprozess nicht nachhaltig behindern wird, zumal ohnehin generell eine Entwicklung von West nach Ost in der Fläche angestrebt ist („von innen nach außen“). Wichtig ist allerdings, dass die Stadt den Erstzugriff auch nach Aufgabe der Nutzung für die Flüchtlingsunterbringung ausüben kann. Dies wird mit dem Nachtrag, zumindest auf Ebene des Freistaates Bayern, abgesichert.

 

c)              Die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land für eine Erweiterung der ARE II ist gefallen. Die Stadt hat die Chance, den Konversionsprozess abzusichern und den Flächenerwerb voranzutreiben. Deshalb wird der Nachtrag erfüllt, wenn der Freistaat sich verpflichtet, die Freigabeerklärungen abzugeben.

 

d)              Im Nachtrag sind auch die weiteren Forderungen enthalten. Bei Umsetzung soll sich der Freistaat verpflichten weitere Forderungen der Stadt zu berücksichtigen (insbesondere: „Digitales Gründerzentrum“).

 

 

9.              Weiteres Vorgehen

 

a)              Die Kooperation mit den staatlichen Stellen im Zuge der Entwicklung der ARE II ist als sehr gut zu bezeichnen. Regierung von Oberfranken, Staatliches Bauamt und die Sicherheitsbehörden arbeiten Hand in Hand. Dies kann als Grundlage für die künftige Zusammenarbeit auch im Betrieb einer deutlich größeren Einrichtung begriffen werden. Die Stadt wird auch auf administrativer Ebene Vorbereitungen treffen müssen, um die Aufgaben im Rahmen der Asylbetreuung zu erledigen.

 

b)              Auf Anfrage des Oberbürgermeisters hat sich Herr Ministerpräsident Seehofer persönlich bereit erklärt, in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Ältestenrat die Situation in Bamberg zu erörtern. Dieses Gespräch in München ist für den 17.11.2015 vorgesehen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung am 18.11.2015 berichtet werden.

 

c)              In der Stadtratssitzung wird Frau Staatsministerin Müller und die Vizepräsidentin Frau Petra Platzgummer-Martin anwesend sein und für Fragen sowie für die Diskussion zur Verfügung stehen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Im Ältestenrat am 16.11.2015 wurde ein Bericht über die aktuelle Situation gegeben. Daher wurde im Rahmen der Beratung vereinbart, dass ein Beschlussvorschlag erst in der Sitzung erfolgen soll. Hintergrund: Der als Anlage 3 beigefügte Nachtrag ist zunächst ein Entwurf, der am 17. und 18.11.2015 mit der Staatsregierung finalisiert werden soll.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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