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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1981-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:             

Es soll ein 3-geschossiges Gebäude mit Flachdach errichtet werden. In der geplanten Tiefgarage werden 55 Stellplätze nachgewiesen. Ein Stellplatz davon ist behindertengerecht geplant. Die Zu- und Abfahrt der Tiefgarage erfolgt in Richtung der Straße „Am Zwinger“.

Im Universitätsgebäude sind 5 Seminarräume, Büros und die notwendigen Nebenräume geplant.

Das Gebäude ist Teil des Programms „Technologie Allianz Oberfranken“ (TAO) und stellt als  ein am Passivhausstandard orientierter Massivbau ein Novum im bayerischen Hochschulbau dar.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Gebäude: Breite:              24,10 m                             Länge:              24,47 m                                          11,87 m

              TGa:              Breite:              21,30 m – 32,70 m              Länge:              40,50 m – 52,80 m              Höhe:   2,70 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               07.10.2015

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Das Vorhaben liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplanes-Nr.: 85 F

                            rechtsverbindlich seit: 14.06.1955

 

              Als Gebietscharakter ist festgesetzt:

Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO: WA) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 5 Fläche für den Gemeinbedarf (Flächen für öffentliche Gebäude)

 

Das Vorhaben entspricht den Grundsätzen des Rahmenplanes „Uni-Schillerplatz“. Durch geringfügige Abweichungen bleiben die Ziele des Planes selbst unberührt bzw. können diese auch zukünftig umgesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Aus planungsrechtlicher Sicht wird darum gebeten, nachfolgende Punkte bei der weiteren Planung mit zu berücksichtigen:

 

a)             Herstellung der Tiefgarage mit Erweiterungsmöglichkeit Richtung Schillerplatz

 

b)             Verlegung der Tiefgaragenrampe an eine Position, welche mit einem Respektabstand zur historischen Stadtmauer und mit der Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer besser in Einklang zu bringen ist.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              7 x ja               1x nein Fl.Nr. 50

              Der Nachbar erhält eine Ausfertigung des Zustimmungsbescheides der Regierung von

              Oberfranken.

 

 

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 42              anrechenbar:              0              nachzuweisen:              42 in der TGa

              Nachweis auf Baugrundstück:              - oberirdisch: 71 St, TGa 55 St, Summe: 126 St

              d.h. dem benachbarten Amt für ländliche Entwicklung stehen 84 St zu Verfügung

 

 

Fahrradstellplätze:

              erforderlich: 96              geplant: 58

              noch zusätzlich nachzuweisen auf dem Baugrundstück: 38

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Das Staatliche Bauamt hat im Umweltamt einen Antrag auf Baumfällung eingereicht. Das Verfahren nach Baumschutzverordnung ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:              ja               nein               s. Stellungnahme vom 14.10.2015

              BLfD:               ja               nein               s. Gutachten vom 28.07.2015

              Stadtarchäologie:              ja               nein               s. Stellungnahme vom 14.10.2015

             

 


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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt Kenntnis vom Sitzungsvortrag des Baureferates.

 

  1. Der Bau- und Werksenat stimmt dem Vorhaben zu und ermächtigt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

 

  1. Das gemeindliche Einvernehmen ist mit folgenden Bitten verbunden:

 

    1. Herstellung der Tiefgarage mit Erweiterungsmöglichkeit Richtung Schillerplatz

 

    1. Verlegung der Tiefgaragenrampe an eine Position, welche mit einem Respektabstand zur historischen Stadtmauer und mit der Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer besser in Einklang zu bringen ist.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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