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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1987-50

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grusi) im SGB XII und vor allem im Bereich der Asylbewerber ist es im Haushaltsjahr 2015 zu Veränderungen der Ausgaben und Einnahmen gekommen, welche in dieser Höhe nicht vorhersehbar gewesen waren.

 

Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grusi) mussten auf Grund einer gesetzlichen Änderung, Anpassung der Regelbedarfsstufe (RBS) 3 auf RBS 1 für alleinstehende volljährige behinderte Kinder rückwirkend zum 01.01.2013   103.015,09 € im Jahr 2015 nachgezahlt werden.

 

Im Bereich der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) wurde für das Haushaltsjahr 2015 mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe ca. 1.400.000 € geplant, da im Dezember 2014 ca. 380 Asylbewerber in der Stadt Bamberg lebten und mit einem Anstieg von ca. 150 Asylbewerbern gerechnet wurde. Tatsächlich sind die Ausgaben und Einnahmen zum Stand 30.09.2015 bei ca. 3.000.000 € und mit Stand 11.11.2015 leben 667 Asylbewerber in Bamberg.

 

Da die 100 % Erstattung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbminderung (Grusi), die anteilige KdU-Erstattung (34,7 %) im SGB II und die 100 % Erstattung im AsylbLG immer 1-2 Monate später erfolgt, können mit den geplanten Ansätzen im Budgetring - Amt 50, die noch zu erwartenden Ausgaben im Bereich des SGB XII, SGB II und AsylbLG bis Endes des Haushaltsjahres 2015 nicht gedeckt werden und es ist mit einer Unterdeckung in Höhe von ca. 226.000 € zurechnen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Im Budgetring 500 werden folgende Mittel überplanmäßig bereitgestellt:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

42600.79200

Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (i. GU)

226.000 €

1.386.000

 

  1. Deckung erfolgt zu Lasten von Mehreinnahmen bei:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

90100.04100

Schlüsselzuweisungen

226.000

22.455.000

 

  1. Die Mittel werden sofort freigegeben.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 226.000 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Es wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussvorschlag

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Leistung der genannten Zahlungen besteht Einverständnis mit der Vorgehensweise.

 

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