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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/1998-A6

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Die neue Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg vom 11. August 2014 wurde im Rathaus-Journal am 29.08.2014 veröffentlicht und trat damit in Kraft.

 

Anlässlich der Beschlussfassung im Bau- und Werksenat wurde mündlich zugesagt, nach einem angemessenen Anwendungszeitraum dem Bau- und Werksenat über die  Erfahrungen in der praktischen Anwendung zu berichten. Dieser Bericht erfolgt hiermit:

 

Die Stellplatzsatzung mit den beiden Anlagen ist im Ortsrecht im Internetauftritt der Stadt Bamberg jederzeit abrufbar. Darüber hinaus wird in der Bauberatung von Bauordnungsamt und Stadtplanungsamt diese Satzung mit den Anlagen in ausgedruckter Form für alle Bürgerinnen und Bürger zum  Mitnehmen vorgehalten. Davon wird rege Gebrauch gemacht.

Das Bauordnungsamt hat die Einführung der neuen Satzung mit der Schaffung neuer Formblätter begleitet, die auch im Internet eingestellt sind.

Diese neuen Formblätter zur Berechnung des Stellplatznachweises haben erfreulich schnell eine große Verbreitung und hohe Akzeptanz erreicht.

 

Die Anwendung der neuen Satzung gestaltet sich in der täglichen Praxis des Bauordnungsamtes in der Außenwirkung erfreulich reibungslos.

Auch die seinerzeit neuen Regelungen über den Nachweis von Fahrradabstellplätzen werden seitens der Bauherren gut angenommen. Die Möglichkeit der Fahrradabstellplatzablösung wurde bislang nur für zwei Plätze in Anspruch genommen, ansonsten wurden die Fahrradstellplätze immer real nachgewiesen.

 

Das Bauordnungsamt legt Wert auf die Feststellung, dass der Bearbeitungsaufwand hinsichtlich erforderlicher Beratung und Überprüfung durch die neuen Regelungen für nun zwei getrennte Berechnungen (Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze) um rund 50 % gestiegen ist.

 

Seitens des Baujuristen kann festgestellt werden, dass es durchaus gelungen ist, mit der neuen Satzung für eine klare Regelung dieses Themenfeldes zu sorgen. In der Rechtsanwendung treten bislang keine Unklarheiten über den Sinn und Zweck oder Auslegung der einzelnen Regelungen auf. Auch die Änderungen in den Stellplatzablösebeträgen einerseits und den Ermäßigungszonen andererseits, die sich je nach Fallgestaltung gegenüber früheren Regelungen teils ablösesenkend, teils ablöseerhöhend ausgewirkt haben, sind offenbar von den Bauherrn akzeptiert worden.

 

Von der Möglichkeit Ausnahmen zuzulassen, hat auf Vorschlag der Verwaltung der Stadtrat bislang in zwei Fällen Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei in der Tocklergasse und in der Färbergasse um je ein Bauvorhaben, für das ein Stellplatznachweis durch Car-Sharing zugelassen wurde. Auch bei anderen geplanten Wohnbauvorhaben wird diese Möglichkeit -zumindest als Teilnachweis- diskutiert.

 

Die Rückfallregelung, wonach bei Nutzungsarten, die selten gebaut werden und deshalb im Stellplatzschlüssel der Anlage 2 der Satzung nicht explizit aufgeführt sind, die am ehesten verwandte Nutzungsart der Nachweisberechnung zugrunde zu legen ist, kam ebenfalls bereits konfliktfrei zu Anwendung.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferates zur Kenntnis.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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