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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/2077-R5

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Beratungsfolge

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  1. Sitzungsvortrag:

 

1.              Allgemeine Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern:

 

Mit Stand vom 30.11.2015 leben 683 Personen in den Gemeinschafts-, Ausweichunterkünften und externen Wohnungen in Bamberg. Davon sind 662 Asylbewerber und 21 Personen sind anerkannte Asylberechtigte/Flüchtlinge, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und aus den Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften ausziehen dürfen und noch eine Wohnung suchen.

 

Zusätzlich werden noch 85 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Stand 30.11.2015) vom Stadtjugendamt Bamberg betreut und sind auf mehrere Wohngruppen im Stadtgebiet verteilt.

 

Die Asylbewerber sind im Stadtgebiet auf insgesamt 12 Gus und AUs verteilt. Die AU Theresienstraße 4 ist ein städtisches Gebäude und wird vom Amt für soziale Angelegenheiten in Eigenregie verwaltet und betrieben.

Dieses Gebäude wird zum 29.02.2016 aufgegeben, da das Immobilienmanagement der Stadt Bamberg diese Gebäude für das Bebauungsplanverfahren „ehem. Glaskontor-Gelände“ benötigt.

 

Die Umverteilung der 13 Personen, welche aktuell in der Theresienstr. 4 leben in andere AUs und GUs im Stadtgebiet ist bis Februar 2016 möglich, da immer wieder Plätze in den anderen Unterkünfte frei werden.

 

 

2.              Ankunfts- und Rückführungszentrum in Bamberg (ARE II):

 

Mit Stand vom 30.11.2015 waren 501 Personen in der ARE II in Bamberg untergebracht. Insgesamt besteht aktuell eine Unterbringungskapazität von ca. 1.200 Personen.

 

Die Regierung von Oberfranken hat in der 47.Kalenderwoche begonnen, die sogenannten „Balkanflüchtlinge“, die in Oberfranken in AUs und GUs untergebracht waren, mittels Umverteilungsbescheid von den bisherigen Unterkünften nach Bamberg in die ARE II zu verlegen.

 

Ziel dieser Umverteilung ist es, dass die Asylbewerber schneller in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können.

Insgesamt sollen ca. 600 Asylbewerber aus Oberfranken in die ARE II verlegt werden (Stand 30.11.2015).

 

3.              Informationsveranstaltung am 03.12.2015:

 

Unter der Moderation des Oberbürgermeisters fand am 03.12.2015 in der Gartenstadt eine Informationsveranstaltung statt. Eingeladen hatten Vertreter der Bewohner der Nato-Siedlung und des Kapellenschlages. Anwesend waren neben Vertretern der Stadtverwaltung auch Repräsentanten der Polizei, des Staatlichen Bauamtes, des Gesundheitsamtes und der Regierung von Oberfranken.

 

Die Anregungen und Vorschläge aus dem Kreis der Teilnehmer wurden aufgegriffen und werden gegenwärtig abgearbeitet. Insbesondere spielten Themen wie Sicherheitsfragen, Infrastruktur, Verkehrsanbindung, Gestaltung von Kreuzungspunkten etc. eine Rolle.

 

Der Oberbürgermeister hat angekündigt, dass spätestens zum Ende des 1. Quartals 2016 eine erneute Informationsveranstaltung durchgeführt wird, um aktuelle Entwicklungen aufzugreifen und für Fragen zur Verfügung zu stehen. Es ist das erklärte Ziel der Verwaltung, den funktionierenden Dialog fortzusetzen und der Bürgerschaft die Möglichkeit zu eröffnen, sich mit Fragen direkt an die Verantwortlichen wenden zu können. Zur nächsten Informationsveranstaltung werden auch Vertreter der Stadtwerke und der Bundespolizei eingeladen werden.

 

 

4.              Evaluationsstudie:

 

Die Verwaltung und der Stadtrat haben die von Prof. Heckmann angebotene Evaluationsstudie begrüßt. Um die Finanzierung sicher zu stellen hat die Verwaltung Kontakt mit dem zuständigen Bayerischen Sozialministerium und der Regierung von Oberfranken aufgenommen und eine Finanzierung - ganz oder teilweise - eingefordert. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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