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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/2094-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

  1. Vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wurde die Richtlinie zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KIP) – Kommunalinvestitionsprogramm – erlassen. Die Mittel sind Teil eines vom Bund geschaffenen Sondervermögens (3,5 Mrd. Euro) für Investitionen finanzschwacher Kommunen. Die auf Bayern entfallenden Fördermittel werden von den Bezirksregierungen verteilt. Das Förderverfahren ist zweistufig. Der Antragstellung geht ein Bewerbungsverfahren voraus. Die Stadt Bamberg ist nach den bayerischen Kriterien berechtigt, sich mit Projektanträgen für die Aufnahme in das Kommunalinvestitionsprogramm zu bewerben. Die Regierung von Oberfranken wählt aus den eingegangenen Bewerbungen unter Hinzuziehung eines Beirates im Rahmen der ihr zur Verfügung gestellten Mittel die Förderprojekte aus und führt das Bewilligungsverfahren durch. Im Anschluss an das Bewerbungsverfahren erfolgt die Antragstellung nur für Projekte, die im Bewerbungsverfahren ausgewählt und in das Förderprogramm aufgenommen wurden.

 

 

 

Eckpunkte des Kommunalinvestitionsprogramms:

 

In Bayern zur Verteilung stehende Fördermittel:              289 Mio. €

 

In Oberfranken zur Verteilung stehende Mittel:              77,8 Mio. €

 

Förderquote:              bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten

 

In Aussicht gestelltes Kontingent für Stadt Bamberg:              2,6 Mio. €

 

Laufzeit:              2016 bis 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit den auf Bayern entfallenden Bundesmitteln können folgende Bereiche gefördert werden:

 

Energetische Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren in

 

-        Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur,

-        kommunalen Einrichtungen der Schulinfrastruktur,

-        kommunalen Museen und kommunale Einrichtungen der Weiterbildung,

-        kommunalen sozialen Einrichtungen,

-        kommunalen Verwaltungsgebäuden.

 

 

Städtebauliche Maßnahmen

 

-        zum Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum,

-        zur Revitalisierung von innerörtlichen Leerständen.

 

 

 

Zeitplan:

 

              bis 15.02.2016              Versand des Bewerbungsbogens an die Regierung

 

              bis Mitte April 2016              Projektauswahl

 

              Die Aufnahme der Maßnahme in das Programm gilt als Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

 

              voraussichtlich bis 31.12.2020:              Projektzeitraum für die Durchführung

 

 

 

 

  1. Für die Anmeldung zum Bewerbungsverfahren der KIP-Fördermittel sind folgende Projekte geeignet:

 

-            Sanierung und Umgestaltung des leerstehenden Gebäudes des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes am ZOB zu einem Bürgerrathaus (KWEA)

 

-            Energetische Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren in der Graf-Stauffenberg-Dreifachturnhalle (GSS-Turnhalle)

Hierzu liegt ein Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 13.10.2015 (siehe Anlage) vor, in dem die Verwaltung beauftragt wird, einen Antrag zur energetischen Sanierung der Blauen Schule bei der Regierung von Oberfranken für das Kommunalinvestitionsprogramm einzureichen.

 

 

Problem:

Das KIP-Förderprogramm wirkt nur substitutiv zum FAG-Förderprogramm, nicht additiv. Darüber hinaus ist die Bestimmung der zuwendungsfähigen Kosten beschränkt auf energetische Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren. Die sich aus dem KIP-Förderprogramm ergebenden zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 1,5 Mio. € bei der GSS-Turnhalle werden von den zuwendungsfähigen Kosten nach FAG abgezogen und gesondert gefördert. Daraus ergeben sich folgende Varianten:

 

 

 

 

 

 

Vergleichsberechnung für Einsatz des KIP-Förderkontingents von 2,6 Mio. € aus gesamt­städtischer Sicht:

 

Variante 1:                                                                      Variante 2:

 

KIP-Förderung nur für KWEA:              KIP-Förderung für beide Projekte:

 

GSS Turnhalle              FAG              2.185.205 €              GSS Turnhalle:              FAG              1.360.205 €

GSS Turnhalle              KIP              0 €              GSS Turnhalle:              KIP              1.350.000 €

KWEA              KIP              2.600.000 €              KWEA:              KIP              1.250.000 €

 

Gesamtfördervolumen:              4.785.205 €              Gesamtfördervolumen:              3.960.205 €

 

Mehrfördermittel:              825.000 €

bei Einsatz nur für KWEA

 

Daraus wird deutlich, dass bei Variante 1 aus gesamtstädtischer Sicht 825.000 € mehr Fördermittel generiert werden können. Deshalb wird die Variante 1 empfohlen.

 

Die Förderung der GSS-Turnhalle bei beiden Varianten kann wie folgt verdeutlicht werden:

 

Zwar ergibt sich bei Variante 2 für die Blaue Schule projektbezogen eine Mehrung von 525.000 €, die jedoch bei einer Deckungslücke von 2,1 Mio. € noch nicht für die Sicherstellung der Finanzierung reicht. Aus gesamtstädtischer Sicht „entgeht“ der Stadt bei Variante 2 aber ein Betrag in Höhe von 825.000 € an Fördermitteln.

 

Dieser gesamtstädtische Vorteil geht aus folgender Grafik hervor:

 

 

Eckdaten Projekt „Sanierung und Umgestaltung des leerstehenden Gebäudes des ehemaligen Kreis­wehrersatzamtes am ZOB zum Bürgerrathaus:

 

Kosten lt. Berechnung:               8,0 Mio. €

Zuschuss KIP-Förderung:              2,6 Mio. €

Eigenanteil:              5,4 Mio. €

 

 

Eckdaten Projekt „Energetische Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren in der Graf-Stauffenberg-Dreifachturnhalle“:

 

Kosten geschätzt:              1,50 Mio. €

Zuschuss KIP-Förderung:              1,35 Mio. €

Eigenanteil:              0,15 Mio. €

 

 

Fazit:

 

Da das Gesamtfördervolumen bei der Variante 1 (KIP-Förderung nur für KWEA) deutlich größer ist (825.000 €) als bei der Variante 2 (KIP-Förderung für beide Projekte), schlägt die Verwaltung vor, die für die Stadt Bamberg in Aussicht gestellten KIP-Fördermittel in Höhe von 2,6 Mio. komplett für die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes zu einem Bürgerrathaus einzusetzen und dieses Projekt mit erster Priorität zur Aufnahme in das Kommunalinvestitionsprogramm anzumelden. Da die Anmeldung von mehreren Projekten zulässig ist, wird vorgeschlagen, als zweite Priorität die „energetischen Sanierungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Abbau der Barrierefreiheit der Graf-Stauffenberg-Dreifachturnhalle“ anzumelden, da nur innerhalb der Bewerbungsfrist eingereichte Projekte gefördert werden dürfen und möglicherweise bei anderen Kommunen KIP-Fördergelder übrig bleiben, die dann zusätzlich zu dem in Aussicht gestellten Förderkontingent ausgegeben werden können.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Finanzsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:

a)                  Der Stadtrat unterstützt das im Sitzungsvortrag dargestellte Projekt „Sanierung und Umbau des leerstehenden Gebäudes des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes zu einem Bürgerrathaus“ und beauftragt die Verwaltung, das Projekt mit erster Priorität zum Bewerbungsverfahren für die Aufnahme in das Kommunalinvestitionsprogramm anzumelden.

Das Projekt „Energetische Sanierungsmaßnahmen und Abbau von baulichen Barrieren in der Graf-Stauffenberg-Dreifachturnhalle wird vom Stadtrat unterstützt und die Verwaltung wird beauftragt, dieses Projekt als zweite Priorität zum Bewerbungsverfahren der KIP-Fördermittel anzumelden.

b)                  Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 13.10.2015 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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