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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2015/2101-45

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Antragstellerin hat in der Bürgerversammlung vom 29. Oktober 2015 vorgeschlagen, die US-amerikanischen Straßen- und Gebäudebezeichnungen auf dem Konversionsgelände auch nach Übernahme der Flächen durch die Stadt Bamberg beizubehalten, da diese zur Geschichte Bambergs gehörten. Die deutschen Bezeichnungen (Übersetzungen) sollten entsprechend darunter gesetzt werden.
 

Derzeit ist nicht abzusehen, welche Areale des Konversionsgeländes die Stadt Bamberg von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu welchem Zeitpunkt übernehmen kann. Dementsprechend ist die städtebauliche Entwicklung mit Festlegung der künftigen Bebauung bzw. Nutzung einschließlich der notwendigen Straßenführung noch offen. Eine zielführende Diskussion und Entscheidungsfindung zu den Benennungen der dann erforderlichen Straßen und bestehenden Gebäude erscheint daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Anregung aus der Bürgerversammlung zum Erhalt der bisherigen US-amerikanischen Straßennamen auf dem Konversionsgelände in die Vorschlagsliste für Straßenbenennungen aufzunehmen. Im Zuge der städtebaulichen Umsetzung wird dann im Einzelfall während des Straßenbenennungsverfahrens entschieden, ob der bisherige Name übernommen werden kann oder eine Neubenennung erfolgt. Ähnlich sollte mit den bisherigen Gebäudenamen verfahren werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.              Der Vorschlag, die US-amerikanischen Straßen- und Gebäudebezeichnungen auf dem Konversionsgelände beizubehalten, wird in die Vorschlagsliste für künftige Straßenbenennungen in diesem Areal aufgenommen bzw. in das Konversionsverfahren einbezogen.

 

3.              Der Antrag auf der Bürgerversammlung vom 29. Oktober 2015 ist damit gemäß der Gemeindeordnung behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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