Beschlussvorlage - VO/2015/2107-23
Grunddaten
- Betreff:
-
Brandschutz an städtischen Schulen; Durchführungsbeschluss für weitere Erstmaßnahmen in 2016/2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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26.01.2016
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I. Sitzungsvortrag:
- Im Rahmen des bisherigen Projektes „Brandschutz an Schulen“ konnte an der Mittelschule Gaustadt, der Luitpold-, der Erlöser- und der Domschule einschließlich deren Standort in Wildensorg ein Zustand erreicht werden, der eine sichere Evakuierung über entsprechende Rettungswege und eine frühzeitige Alarmierung durch Brandüberwachung gewährleisten kann. Weiterhin wurden die Gebäude brandschutztechnisch (z. B. Austausch von Innentüren, Brandschottung in Kabelführungen, etc.) und z. T. elektrotechnisch (z. B. Instandsetzung Blitzschutzanlage, Einbau von FI-Schaltungen) nachgerüstet.
- Im Zuge der Weiterentwicklung des Gesamtprojektes „Brandschutzmaßnahmen an Schulen“ wurde der verbleibende Gebäudebestand intensiv mit dem Ziel betrachtet, möglichst frühzeitig für alle Objekte brandschutzmäßige Verbesserungen zu erreichen.
Die Verwaltung schlägt daher in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken als Förder- und Fachaufsichtsbehörde (Brandschutz) vor, bis zur jeweiligen Umsetzung späterer, ganzheitlicher Sanierungsmaßnahmen (Teilsanierungen und Gesamtsanierungen), vorab zeitnah Erstmaßnahmen umzusetzen.
Allgemein ist zunächst die Umsetzung folgender Maßnahmen vorgesehen:
- Eingrenzen der Rauchausbreitung durch Abtrennung der Treppenhäuser
- Frühzeitige Alarmierung in Abstimmung mit der Feuerwehr als Hausalarm
- Gewährleistung der kontrollierten Evakuierung durch gezielte Durchsagen
- Sicherheitsbeleuchtung (falls notwendig)
- diverse organisatorische Maßnahmen
Die Umsetzung der Erstmaßnahmen ist in 2016/2017 in folgenden Schulen geplant:
- Heidelsteigschule
- Hugo-von-Trimbergschule
- Rupprechtschule
- Grundschule Gaustadt
- Hainschule
- Kaulbergschule
- Kunigundenschule
- Wunderburgschule
Durch diese Erstmaßnahmen wären die wesentlichen baulichen Voraussetzungen für die Personenrettung im Brandfall in allen Grund- und Hauptschulen der Stadt gewährleistet.
Die Regierung von Oberfranken begrüßt nach diversen Abstimmungsgesprächen ausdrücklich das zielführende und wirtschaftliche Vorgehen der Stadt Bamberg. Im Rahmen des FAZR-Förderprogrammes besteht die Möglichkeit einer Förderung der Maßnahmen ab Überschreitung der Bagatellgrenze i. H. v. 100.000 Euro anrechenbare Kosten. Hierfür ist bei der Regierung von Oberfranken ein formaler Beschluss zur Durchführung der Maßnahmen erforderlich. Daher die heutige Beschlussvorlage.
- Dessen ungeachtet werden die beiden anstehenden Teilsanierungen an der Buger Grundschule sowie der Gangolfschule in 2016/2017 umgesetzt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 1.500.000,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist. |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |