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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0003-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

              Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2016 war es erneut notwendig, den Budgetring 510 des Stadtjugendamtes bewusst zu kürzen, um einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung zu erreichen. Die Haushaltsberatungen brachten im Endergebnis einen Gesamtausgabeansatz von 22.266.390,00 € bei Gesamteinnahmen von 9.185.247,00 €, also somit einen Zuschussbedarf in Höhe von 13.081.143,00 €.

 

              Im Vergleich zu unseren Anforderungen bedeutet dies im Ausgabeansatz zunächst eine Reduzierung des Zuschussbedarfes um rund 0,7 Mio. €. In den Erläuterungen zur Haushaltsplanung 2016 der JHA-Sitzung vom Juli 2015 wurde ausführlich dargelegt, wie sich der Mittelbedarf des Stadtjugendamtes für seine Leistungen in den verschiedenen Aufgabenbereichen entwickelt. Hierbei gilt noch zu beachten, dass es zwischenzeitlich mehrere Budgetringe gibt, so z.B. für die freiwilligen Investitionszuschüsse an Kindertageseinrichtungen oder für die unbegleiteten Minderjährigen. Dies bedeutet, dass der BR 510 alleine zur Beurteilung des Aufwandes in der Jugendhilfe nicht ausreicht. Hierzu muss der Gesamtansatz herangezogen werden.

 

              Im Haushalt 2016 gibt es im Bereich des Jugendamtes erneut den Globalansatz für die rein freiwilligen Leistungen. Der Betrag für die Leistungen aus Verträgen, welche nicht mehr in dem Globalansatz enthalten sind, ist somit dem Haushaltsplan zu entnehmen.

 

              Die Einrichtungen ohne vertragliche Bindungen sind im Haushalt 2016 wie gewohnt beim Globalansatz 1 unter der Haushaltsstelle 40700.70200 zusammengefasst. Für diese 9 Einrichtungen/Maßnahmen stehen für 2016 unverändert 146.913,00 € zur Verfügung.

              Zwischenzeitlich gibt es nur noch zwei Projekte der berufsbezogenen Jugendarbeit, weshalb unserer Meinung nach der Zuschussbetrag hier auch wieder reduziert bzw. in letztjähriger Höhe beibehalten werden kann.

 

 

 

              Der Vorschlag über die exakte Aufteilung der Zuwendungen, ist nachstehender Tabelle zu entnehmen.

 

              Diese Ansätze sind bis zum 30.09. des Jahres gesperrt und werden vom Stadtrat je nach Haushaltslage freigegeben. Ausgenommen hiervon ist lediglich das Spielmobil, mit dem jährlich ein Vertrag zu schließen ist, in dem Abschlagszahlungen von monatlich 6.000,00 €, beginnend ab März jeden Jahres, vereinbart sind. Dieser wird ist im Nachgang zu diesem Beschluss mit den Verantwortlichen des Vereins Chapeau Claque inhaltlich abgestimmt und abgeschlossen.

 

              Für den Kinderschutzbund, das Mütterzentrum, Opstapje-Plus, HaLT, die Projekte zur berufsbezogenen Jugendarbeit und den Heilpädagogischen Fachdienst ist nach wie vor eine gesonderte Antragstellung zum Ende des Jahres mit den entsprechenden Nachweisen erforderlich. Beim Mütterzentrum Känguruh ist der Zuschuss für das Mehrgenerationenhaus mit 10.000,00 €, der als kommunale Co-Finanzierung erforderlich ist, mit eingeflossen. Für das Mütterzentrum selbst ist der Zuschussbetrag im Gesamtbetrag mit 5.000,00 enthalten.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.


2.              Der Jugendhilfeausschuss beschließt die grundsätzliche Bereitstellung der Mittel aus dem Globalansatz bei 40700.70200 laut nachstehender Tabelle unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch den Stadtrat zum 01.10.2016. Ausgenommen davon ist der Aufwendungszuschuss für das Spielmobil, da hierfür zwischenzeitlich Abschlagszahlungen zu leisten sind, sowie das Mütterzentrum Känguruh.

 

3.              Das Stadtjugendamt wird beauftragt, mit dem Verein Chapeau Claque e.V. für 2016 einen Vertrag über die Spielmobileinsätze abzuschließen.

 

4.              Das Jugendamt wird ermächtigt, die weitere Behandlung der Anträge der Zuwendungsempfänger nach Freigabe der Haushaltsmittel zum 01.10.2016 des Globalansatzes bei 40700.70200 im Verwaltungs-wege vorzunehmen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 146.913,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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