"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2016/0014-R1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Ausgangssituation:

 

In der Sitzung des Konversionssenates am 15.12.2015 berichtete die Verwaltung über den Stand der Planungen und Ausführungsarbeiten zur Ansiedlung eines sechsten Aus- und Fortbildungszentrums der Bundespolizei (6. BPOLAFZ) in Bamberg. Dabei wurde gewünscht und angekündigt, dass in der Sitzung des Konversionssenates am 19.01.2016 Vertreter des Bundespolizeipräsidiums, Potsdam, sowie Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Facility Management, und des Staatlichen Bauamtes Bamberg über den aktuellen Sachstand im Hinblick auf die Ansiedlung des 6. BPOLAFZ berichten und für Fragen zur Verfügung stehen werden.

 

An der Sitzung am 19.01.2016 werden voraussichtlich Herr Koch, Leiter der Abteilung 8 des Präsidiums der Bundespolizei, Potsdam, Herr Stellwaag, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Leiter Facility Management Bayern, sowie Herr König, Leiter des Staatlichen Bauamtes Bamberg, teilnehmen.

 

2.              Aufgaben und Struktur der Bundespolizei:

 

Die Polizei des Bundes ist zuständig insbesondere für Aufgaben im Bereich des Grenzschutzes, der Bahnpolizei, der Luftsicherheit, des Schutzes von Objekten des Bundes, zur Kriminalitätsbekämpfung sowie zur polizeilichen Unterstützung der Bundesländer und -behörden. Dabei beschäftigt die Bundespolizei insgesamt bundesweit über 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hiervon sind allein im Polizeivollzugsbereich über 33.000 Beamte im mittleren, gehobenen und höheren Dienst beschäftigt. Derzeit befinden sich rund 2.500 Anwärter in ihrer Ausbildung. Hinzu kommen noch Verwaltungsbeamte sowie Tarifbeschäftigte und Auszubildende.

 

Die Bahnpolizei schützt das gesamte Streckennetz im Bahnverkehr sowie die Bahnhöfe vor Angriffen auf die Sicherheit. Das Streckennetz umfasst dabei 34.000 km und etwa 5.700 Bahnhöfe. Die Grenzpolizei schützt ungefähr 3.700 km Landgrenze sowie 700 km Seegrenze der Bundesrepublik Deutschland. Weiterhin ist die Bundespolizei im Bereich Luftsicherheit für die Sicherheit an 14 großen bundesdeutschen Flughäfen zuständig. Die Bundesbereitschaftspolizei ist an bundesweit zehn Standorten mit ihren Einsatzabteilungen in 27 Einsatz-Hundertschaften sowie weiteren Einheiten bundesweit im Einsatz.

 

Die Bundespolizei gliedert sich in zehn Bundespolizei-Direktionen sowie darunter jeweils in - je nach Aufgabengebieten - mehrere Bundespolizei-Inspektionen. Hinzu kommen noch verschiedene Spezialbereiche wie die Bundespolizei-Akademie oder die Bundespolizei-Sportschule sowie bislang insgesamt fünf Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren in Deutschland.

 

3.              Ansiedlung eines 6. BPOLAFZ in Bamberg:

 

Die Stadt Bamberg wurde offiziell mit Schreiben des Bundesinnenministers vom 11.11.2015 darüber informiert, dass bereits zum 01.09.2016 in Bamberg ein 6. BPOLAFZ seinen Betrieb aufnehmen soll. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Deutschen Bundestages innerhalb von drei Jahren 3.500 neue Stellen bei der Bundespolizei geschaffen werden sollen. Der Bundespolizei kommt damit die Aufgabe zu, in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils über 1.000 neue Polizeianwärterinnen und -anwärter auszubilden. Hinzu kommt, demografisch bedingt, ein zusätzlicher weiterer Ausbildungsbedarf infolge der in den nächsten Jahren verstärkt aus dem aktiven Dienst Ausscheidenden. Diese Aufgabe kann nicht mehr mit den bereits bestehenden fünf BPOLAFZ allein geleistet werden. Daher befand sich die Bundespolizei bereits seit längerem auf der Suche nach einem geeigneten Standort für ein 6. BPOLAFZ.

 

Dass die Wahl letzten Endes auf Bamberg fiel, ist vor allem dem Vorhandensein einer großen, zusammenhängenden und zeitlich noch nicht allzu lange aus der militärischen Vornutzung entlassenen Liegenschaft im Eigentum des Bundes zuzuschreiben. Aufgrund der Aufgabenstellung, bereits zum 01.09.2016 mit dem Ausbildungsbetrieb beginnen zu müssen, kam allein die Nutzung einer bereits bestehenden, geeigneten Liegenschaft in Frage.

 

Wie bereits in den vergangenen Sitzungsvorlagen dargestellt, bedeutet die Aufgabenstellung des Bundes, dass in 2016 zunächst mit voraussichtlich etwa 750 Polizeianwärterinnen und -anwärtern der Ausbildungsbetrieb aufgenommen und bereits im März 2017 weitere Anwärter/innen hinzu kommen. Da die Ausbildung i.d.R. 2 ½ Jahre dauert, ist sodann mit  einer Spitzenauslastung von rund 2.200 Polizeianwärterinnen und -anwärtern vor Ort in den Jahren 2018/2019 zu rechnen. Bis 2021/2022 soll dann ein jährlicher Regelausbildungsbetrieb mit rund 1.000  Polizeianwärterinnen und -anwärtern und mehreren hundert Ausbildern, Verwaltungspersonal etc. umgesetzt werden.

 

Aufgrund der überaus engen Zeitvorgaben des Bundes müssen die notwendigen Vorbereitungen und Planungen seitens der Bundespolizei innerhalb eines sehr kurzen Zeitrahmens umgesetzt werden. Dabei wird die Liegenschaft durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Sparte Facility-Management, für die Zwecke der Bundespolizei hergerichtet. Die BImA bedient sich dabei der Hilfe des Staatlichen Bauamtes, Bamberg. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll die Liegenschaft, wie andere Liegenschaften der Bundespolizei auch, durch die Bundespolizei von der BImA angemietet werden.

 

In zahlreichen Gesprächen und bei jeder sich bietenden Gelegenheit versucht die Stadtverwaltung, die sehr erfreuliche und außerordentlich wichtige Ansiedlung der Bundespolizei mit den Konversionszielen zu verknüpfen.

 

4.              Flächenbedarf:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist aufgrund des vorgesehenen Ausbildungsbeginns zum 01.09.2016, wie in der Vergangenheit bereits dargestellt, davon auszugehen, dass dies nur in der Nutzung des vorhandenen Bestandes möglich sein wird. Ebenso wird die Abdeckung des Spitzenbedarfes, voraussichtlich in den Jahren 2018 bis 2021, nur unter Nutzung des vorhandenen Immobilienbestandes in der Fläche abbildbar sein. Nach Aussage der Bundespolizei ist nach der temporären Phase der Spitzenauslastung vorgesehen, die für den Regelbetrieb nicht mehr benötigten Flächen freizugeben und sich auf einen möglichst kompakten Ausbildungsstandort zurückzuziehen. Aus Sicht der Stadt Bamberg wird daher entscheidend wird sein, wie sich die Langfristkonzeption der Bundespolizei am Standort Bamberg darstellen wird. Diese Langfristkonzeption muss vertraglich abgesichert werden, damit die städtischen Interessen berücksichtigt werden.

 

Eine endgültige Entscheidung der Bundespolizei hinsichtlich des temporären sowie des dauerhaften Flächenbedarfes liegt derzeit noch nicht vor. In der Besprechung am 15.12.2015 in Bamberg äußerten die Vertreter von BImA und Bundespolizei, dass eine weitergehende, ggf. bereits endgültige, Festlegung in einer Besprechung am 12.01.2016 der Vertreter der Bundesbehörden erfolgen solle. Insofern kann daher mit dieser Sitzungsvorlage noch keine abschließende Äußerung zum Flächenbedarf der Bundespolizei erfolgen. Über das Ergebnis der Besprechung der Bundesbehörden am 12.01.2016 wird in der Sitzung des Konversionssenates am 19.01.2016 mündlich berichtet werden. Der Stadt wurde signalisiert, dass man zeitnah informieren werde.

 

5.              Ankaufprozess mit der BImA:

 

Mit Schreiben vom 21.12.2015 wandte sich der für die Sparte Verkauf zuständige Vorstand der BImA, Herr Axel Kunze, an die Stadt Bamberg. Dieses Schreiben wurde bereits mit E-Mail vom 23.12.2015 den Mitgliedern des Ältestenrates zugeleitet. Es liegt als Anlage bei.

 

Unter Hinweis auf die vorrangige Aufgabe der BImA, den Grundstücks- und Raumbedarf für Bundeszwecke zu decken, wird mitgeteilt, dass wegen der derzeit noch andauernden Planungen für ein 6. BPOLAFZ „zur Zeit keine endgültigen Aussagen über dauerhafte oder temporäre Nutzungen der Konversionsfläche für Zwecke des BPOLAFZ möglich (seien)“. Es wird um Verständnis gebeten, dass die Veräußerung der für das BPOLAFZ benötigten Grundstücke mangels Entbehrlichkeit während des Zeitraums der Nutzung durch die Bundespolizei nicht in Betracht kommen könne. Erst wenn nach dem Abschluss der Planungen feststehe, welche Flächen für das BPOLAFZ nicht benötigt würden, stünden diese für einen Verkauf zur Verfügung.

 

Welche Flächen, wann für einen Ankauf zur Verfügung stehen, ist daher mit er BImA noch definieren. Für das sog. Kerngelände ist der avisierte Ankauftermin zum 31.01.2016 aber nicht zu halten, weil die erforderlichen Entscheidungen auf Bundesebene fehlen. Aus Sicht der Stadt Bamberg wird davon ausgegangen, dass ein Ankauf der Flächen der ehemaligen MUNA/Schießplatz möglich ist. Weiterhin wird nach den Ausführungen der BImA davon ausgegangen, dass nach der Definition der mit Bundesbedarf belegten Flächen zeitnah ein Ankauf der - auch temporär - nicht benötigten Flächen (beispielsweise Golfplatz, ehemalige Offizierssiedlung, etc.) durch die Stadt Bamberg erfolgen kann. Die Stadtverwaltung trägt dazu bei, diese Flächen so rasch wie möglich zu erwerben.

 

6.              Gespräche der Stadt Bamberg mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg:

 

In der Besprechung am 15.12.2015 in Bamberg war vereinbart worden, dass die Stadt Bamberg noch vor Jahresende 2015 mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes Bamberg den aktuellen Planungsstand diskutieren und nach Möglichkeiten gesucht wird, wie insbesondere der Bereich der Lagarde-Kaserne von Nutzungen durch die Bundespolizei weitestgehend frei gehalten werden und so für eine möglichst rasche Weiterentwicklung zur Verfügung stehen kann. Ebenfalls sollte geprüft werden, inwiefern eine möglichst rasche Nachnutzung des Bereiches des sogenannten Lindenangers möglich ist.

 

In einem Gespräch am 18.12.2015 im Staatlichen Bauamt mit Vertretern der Stadt, Amt für strategische Entwicklung und Konversionsmanagement sowie Bürgermeisteramt und Immobilienmanagement, wurde die Situation ausführlich erörtert. Hinzugezogen wurden ebenfalls Spezialisten der Bundespolizei aus dem Bereich IT/Kommunikation. Derzeit liegt noch keine abschließende Äußerung seitens der Bundespolizei und der BImA vor, wie mit den Erkenntnissen aus diesen Gesprächen umgegangen werden soll. Seitens des Staatlichen Bauamtes wurde zugesichert, die Ergebnisse des Gespräches in die weitere Diskussion mit der Bundespolizei einfließen zu lassen. Es wird davon ausgegangen, dass auch hierzu in der Sitzung des Konversionssenates am 19.01.2016 weitere Informationen gegeben werden können.

 

Die Stadt hat Vorschläge unterbreitet, wie die Lagarde-Kaserne für Konversionszwecke genutzt werden kann und der Flächenbedarf östlich des Berliner Rings gedeckt werden kann. Es bleibt abzuwarten, wie der Bund diese Initiativen aufgreift.


7.              Fazit:

 

Aufgrund der aktuellen Sicherheitsdiskussionen in Deutschland, ausgelöst durch die Vorkommnisse insbesondere in der Stadt Köln in der Silvesternacht, muss davon ausgegangen werden, dass die Debatte über den Einsatz sowie gerade die personelle Ausstattung der Polizeibehörden, und hierbei gerade auch der Bundespolizei, wieder an Bedeutung gewinnt. Dies betrifft dabei nicht nur die personelle Präsenz, sondern auch die technische Ausstattung. Mehr Polizeipräsenz sowie der verstärkte Einsatz entsprechender Sicherheitstechnik erfordert als Einsatzgrundlage die entsprechende Ausbildung. Der Einrichtung des 6. BPOLAFZ am Standort Bamberg kommt daher besondere Bedeutung zu. Es ist daher aktuell sicher erforderlich, sich über die Ausbildungskapazität sowie die Ausbildungsinhalte gerade am 6. BPOLAFZ besondere Gedanken zu machen und diese in die Planungen einfließen zu lassen. Insofern ist absehbar, dass sich der Planungsprozess der Bundespolizei über einen gewissen Zeitraum erstrecken wird.

 

Der daraus resultierende Bundesbedarf bleibt dabei nicht ohne Auswirkungen auf die Bamberger Konversion. Die Intensität einer möglichen Anpassung der Konversionsziele und Zeitpläne hängt dabei maßgeblich von dem mittel- und langfristigen Flächenbedarf der Bundespolizei ab. In Abhängigkeit von dem weiteren Planungsfortschritt der Bundespolizei muss daher der Konversionsprozess entsprechend angepasst werden. Bereits heute ist absehbar, dass der im Sommer 2015 beschlossene städtebauliche Rahmenplan mit den Planungen der Bundespolizei harmonisiert werden muss. Sobald daher das langfristige Planungs- und Nutzungskonzept der Bundespolizei feststeht, ist der beschlossene Rahmenplan zu überprüfen, zu überarbeiten und den städtischen Gremien erneut vorzulegen. Angestrebt wird, wie bisher auch, eine möglichst breit angelegte Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung.

 

Die vollständige Behandlung des gemeinsamen Antrags der CSU-, SPD- und GAL-Stadtratsfraktion sowie von Frau Stadträtin Reinfelder vom 28.11.2015 ist erst möglich, wenn die Planungen der Bundespolizei und die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Bamberger Konversionsprozess für die Stadt Bamberg feststehen. Dies war zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht der Fall.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Von dem Sitzungsvortrag sowie dem mündlichen Berichten wird Kenntnis genommen.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...