Berichtsvorlage - VO/2016/0016-15
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffnung des Konversionsgeländes für die Bürgerschaft Antrag aus der Bürgerversammlung vom 29. Oktober 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 15 Amt für strategische Entwicklung und Konversion
- Referent:in:
- Hinterstein Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Konversions- und Sicherheitssenat
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Kenntnisnahme
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19.01.2016
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Empfehlung
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27.01.2016
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I. Sitzungsvortrag:
Im Rahmen der Bürgerversammlung vom 29.10.2015 beantragte die Bürgerinitiative „Armygelände in Bürgerhände“ (Antrag 1) die Tore des Konversionsgeländes unmittelbar nach Kauf des kompletten Areals zeitweise zu öffnen, um der Bamberger Bürgerschaft die Möglichkeit zu geben das Areal sowie die Gebäude zu besichtigen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen und zur Behandlung im Konversionssenat vorgesehen.
Es liegt grundsätzlich im Interesse der Stadt Bamberg, das Konversionsgelände im Prozess der Entwicklung zu einem „neuen Stück Stadt“ wieder für die Bamberger Bürgerschaft zugänglich zu machen. Dies wird nicht zuletzt durch die bisherige transparente und intensive Bürgerbeteiligung im Konversionsprozess deutlich, die auch zukünftig weitergeführt werden soll.
Allerdings ist derzeit noch unklar welche Teile des Konversionsareals zukünftig für die Zwecke des geplanten Aus- und Fortbildungszentrums der Bundespolizei genutzt werden sollen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird lediglich die Grundstücksteile an die Stadt Bamberg verkaufen können, welche nicht für die Zwecke der Bundespolizei benötigt werden. Der Bundesbedarf hat hier grundsätzlich Vorrang. Es ist zudem davon auszugehen, dass das künftige Ausbildungszentrum durch einen Zaun abgegrenzt sein wird.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Voraussetzungen für eine zeitweise Öffnung von Teilen des Konversionsgeländes zu prüfen, soweit diese von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Verkauf freigegeben werden.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Sitzungsvortrag der Verwaltung wird vom Konversionssenat zur Kenntnis genommen.
2. Der Konversionssenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Der Antrag aus der Bürgerversammlung vom 29.10.2015 ist damit gemäß der Gemeindeordnung behandelt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,3 kB
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