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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0023-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Stand vom 11.01.2016 leben 688 Personen in den Gemeinschafts- (GUS), Ausweichunterkünften (AUs) und externen Wohnungen in Bamberg.

Davon sind 646 Asylbewerber und 42 Personen sind anerkannte Asylberechtigte/Flüchtlinge, die Leistungen nach dem SGB II erhalten und aus den Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften ausziehen dürfen und noch eine Wohnung suchen.

 

Von den 646 Asylbewerbern erhalten 565 Personen Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz und 81 Personen erhalten sogenannte „Analogleistungen“ nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). D.h. die Leistungsgewährungen erfolgt in derselben Höhe wie die Leistungsgewährung im SGB XII (Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung).

 

Übersicht der Leistungen ab 01.01.2016

 

 

ERS

abz. Abt. 4 (Wohnen)*

abz. Abt. 5

(Innenausst.)*

Auszahlungs-betrag

Differenz

RBS 1: 1 erwachsene Person

 

 

 

§ 3

364,00 €

33,86 €

nicht im ERS enthalten

330,14 €

 

§ 2

404,00 €

33,77 €

30,61 €

339,62 €

9,48 €

RBS 2: 2 erwachsene Personen 

 

 

 

§ 3

327,00 €

30,30 €

nicht im ERS enthalten

296,70 €

 

§ 2

364,00 €

30,42 €

27,57 €

306,00 €

9,30 €

RBS 3: 1 erwachsene Pers. ohne Hausstand

 

 

§ 3

290,00 €

27,21 €

nicht im ERS enthalten

262,79 €

 

§ 2

324,00 €

27,08 €

24,54 €

272,37 €

9,58 €

RBS 4: Jugendlicher 15. -18. Lebensjahr

 

 

§ 3

286,00 €

17,06 €

nicht im ERS enthalten

268,94 €

 

§ 2

306,00 €

17,15 €

16,47 €

272,38 €

3,44 €

RBS 5: Jugendlicher 7-. -14. Lebensjahr 

 

 

§ 3

252,00 €

12,26 €

nicht im ERS enthalten

239,74 €

 

§ 2

270,00 €

12,44 €

13,23 €

244,33 €

4,59 €

RBS 6: Kind bis 6. Lebensjahr

 

 

§ 3

220,00 €

7,88 €

nicht im ERS enthalten

212,12 €

 

§ 2

237,00 €

7,88 €

15,27 €

213,85 €

1,73 €

 

*  Abzug von den Leistungen, da diese Leistungen in GUs und AUs durch den Betreiber der Einrichtung bereitgestellt werden.

 

Die Leistungen nach § 2 AsylbLG werden nur auf Antrag gewährt und die leistungsberechtigte Person müssen sich mindestens 15 Monate ohne Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten. Das Amt für soziale Angelegenheiten wird im I. Quartal 2016 beginnen, die Asylbewerber, die noch von einer möglichen Leistungsumstellung betroffenen sind, zu informieren.

 

Der wesentliche Unterschied zwischen der Leistungsgewährung nach § 3 und § 2 AsylbLG besteht darin, dass im Falle der Leistungsgewährung nach § 3 AsylbLG die Asylbewerber Krankenhilfe in Form von Krankenscheinen (zuzahlungsbefreit) erhalten und bei der Leistungsgewährung nach § 2 AsylbLG, die Asylbewerber bei einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl im Rahmen der Auftragsleistungen nach § 264 SGB V angemeldet werden und eine Krankenversicherungskarte wie jeder gesetzlich Krankenversicherte erhalten.

 

Zusätzlich werden noch 91 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Stand 11.01.2016) vom Stadtjugendamt Bamberg betreut und sind auf mehrere Wohngruppen im Stadtgebiet verteilt.

 

Die sogenannten „Balkanflüchtlinge“ die in Bamberg in Gemeinschaftsunterkünften (GUs) untergebracht waren wurden im Dezember 2015 in die ARE II verlegt.

Im Januar 2016 wurden die „Balkanflüchtlinge“, welche in den Ausweichunterkünften (AUs) untergebracht waren, mittels Umverteilungsbescheid in die ARE II verlegt.

 

Ankunfts- und Rückführungseinrichtung in Bamberg

 

Mit Stand vom 11.01.2016 waren 942 Personen in der ARE II in Bamberg untergebracht.

 

Die Anzahl der Asylbewerber in der ARE II ist trotz der wöchentlichen Rückführung (freiwillige Ausreise oder Abschiebung) seit November 2015 kontinuierlich gestiegen, da Asylbewerber aus den Regierungsbezirken Ober-, Mittel- und Unterfranken, sowie Niederbayern und der Oberpfalz aus den GUs und AUs in die ARE II verlegt wurden und noch werden.

 

Seit Mitte Dezember 2015 wird vom BRK eine Kleiderkammer auf dem Gelände der ARE II betrieben, welche sehr gut von den Asylbewerbern angenommen wird. Die Kinderbetreuung, die die Initiative „Freund statt Fremd“ in der ARE II anbietet, erfreut sich großer Beliebtheit.

 

Ein Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt Bamberg steht seit Mitte Dezember 2015 auch als Ansprechpartner für die Asylsozialarbeit in der ARE II zur Verfügung.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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