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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0024-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Herr Gisbert Reiter hat  in der Bürgerversammlung  vom 29.10.2015 folgenden Antrag gestellt:

Die Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Pfisterbrücke bis hin zur Querungshilfe an der Einmündung zur Annastraße soll auf 30 km/h reduziert werden, um die Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger zu erhöhen.

Im Umweltsenat vom 23.09.2015 wurde bereits ein weiterreichender Antrag  des Seniorenbeirats, initiiert von Herrn Gisbert Reiter behandelt, der im Einzelnen wie folgt lautete:

„Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 soll eingeführt werden:

  1. stadteinwärts und stadtauswärts in der Starkenfeldstraße von der Pfisterbrücke bis zur Kreuzung Schildstraße/Pfarrfeldstraße
  2. sowie für die Annastraße in beide Richtungen“

Der Sitzungsvortrag liegt als Anlage 1 bei. Es wird insoweit darauf Bezug genommen.

Zusammenfassend wurde  festgestellt, dass die Voraussetzung der Beschränkung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen innerörtlichen zugelassenen Höchstgeschwindigkeit für alle Kraftfahrzeuge von 50 km/h gem. § 3 Abs. 3 StVO nicht vorliegt.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Sicherheitsgründen kann nur angeordnet werden, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine Gefahrenlage besteht bzw. die Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind.

Zur Behandlung des damaligen Antrages im Umweltsenat wurde durch die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt eine Unfallauswertung für die Jahre 2012, 2013 und 2014 erstellt (Anlage 2). Zur Behandlung des Antrags aus der Bürgerversammlung wurde die Unfallauswertung noch einmal aktualisiert und mit Schreiben vom 03.12.2015 für das Jahr 2015 ergänzt (Anlage 3).

Die gefahrenen Geschwindigkeiten waren auch in den 2015 registrierten Unfällen in keinem Fall unfallursächlich – es gibt insoweit keine neuen Erkenntnisse, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen könnten.

Die Feststellung der Polizei, dass die Ausgestaltung des Einmündungsbereiches der Annastraße ursächlich für die Verkehrsunfälle sein könnte, war bereits in der Arbeitsgruppe Routine Verkehr am 21.10.2015 thematisiert worden. Hierbei wurde eine mögliche probeweise Veränderung der Mittelinsel durch Markierung in Erwägung gezogen – der Entwurf liegt dem Sitzungsvortrag in Anlage 4 bei. Er hätte den Vorteil, nachdem sich die Konflikte Radfahrer/Autofahrer in erster Linie an der direkten Schnittstelle Annastraße/Starkenfeldstraße ereignen, dass durch die veränderte Führung des Radverkehrs (der Radfahrer würde hinter dem an der Schnittstelle Annastraße/Starkenfeldstraße wartenden Auto vorbeifahren) dieser Konflikt entschärft würde.

Es ist vorgesehen diese Planungen in der Arbeitsgruppe Radverkehr zu besprechen und die Sache noch einmal im zuständigen Umweltsenat zu behandeln.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1.               Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1.               Mit der Weiterbehandlung der Angelegenheit im Umweltsenat besteht Einverständnis.

 

  1. Damit ist der Antrag von Herrn Gisbert Reiter aus der Bürgerversammlung vom 29.10.2015 nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung erledigt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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