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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0027-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Nach einem Beschluss des Stadtrates zum vorherigen Tagesordnungspunkt scheidet Frau Dr. Birgit Dietz mit Ablauf des 31.01.2016 aus dem Stadtrat von Bamberg aus.

 

Bei der Stadtratswahl 2014 ist Herr Klaus Gallenz als Listennachfolger aus dem Wahlvorschlag Nr. 1 = Christlich-Soziale Union Bamberg in Bayern e. V. (CSU) gewählt worden.

 

Aufgrund der Erklärung von Frau Dr. Birgit Dietz vom 03.01.2016 hat der Oberbürgermeister mit Schreiben vom 11.01.2016, das die Fraktionen bereits zur Kenntnis erhalten haben, Herrn Gallenz über die Listennachfolge verständigt.

 

Mit Schreiben vom 14.01.2016, eingegangen am 18.01.2016, erklärte Herr Gallenz, dass er die Annahme des Amtes als Stadtrat ablehne. Somit rückt gemäß Art. 48 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz der nächste Listennachfolger nach.

 

Bei der Stadtratswahl 2014 ist Frau Anna Niedermaier als zweite Listennachfolgerin aus dem Wahlvorschlag Nr. 1 = Christlich-Soziale Union Bamberg in Bayern e. V. (CSU) gewählt worden. Sie muss benachrichtigt werden und persönlich bei der Vereidigung anwesend sein. Sie befindet sich gegenwärtig im Ausland und kann daher an der Vollsitzung des Stadtrates am 27.01.2016 nicht teilnehmen. Die Berufung von Frau Anna Niedermaier in den Stadtrat könnte in der Vollsitzung des Stadtrates am 24.02.2016 erfolgen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Wahlergebnis der Stadtratswahl 2014 als Nachfolger für das ausgeschiedene Stadtratsmitglied Frau Dr. Birgit Dietz, Herr Klaus Gallenz, als erster Listennachfolger sein Amt als Stadtrat nicht annehmen wird.

 

  1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Wahlergebnis der Stadtratswahl 20014 als Nachfolgerin für das ausgeschiedene Stadtratsmitglied Frau Dr. Birgit Dietz, Frau Anna Niedermaier, wohnhaft 96047 Bamberg, Hornthalstraße 16, als neues Kollegialmitglied des Stadtrates nachrücken kann.

 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, dies Frau Anna Niedermaier mitzuteilen und anzufragen, ob sie das Ehrenamt einer Stadträtin annimmt und bereit ist, den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung zu leisten. 
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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