Beschlussvorlage - VO/2016/0029-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Voranfrage: Errichtung einer Feldscheune Bamberg, Würzburger Str., Gemarkung Bamberg, Flur-Nr. 3836/2
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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03.02.2016
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Würzburger Str., Fl.Nr. 3836/2, eine Feldscheune (eingeschossig mit Pultdach, Dachneigung 10 Grad) errichten. Das Bauvorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb zur Unterbringung von Maschinen und land- bzw. forstwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Größe des Bauvorhabens:
- überdachte Fläche:
Breite: 9,00 m Länge: 15,50 m 4,00 m Firsthöhe: 5,50 m
- davon von Wänden umschlossene Fläche:
Breite: 8,00 m Länge: 12,50 m
Antragseingang: 20.11.2015
vollständig: 20.11.2015
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Nach Flächennutzungsplan – Gebietscharakter:
Teilplan Art der Nutzung: Flächen für die Landwirtschaft
Teilplan Landschaftsplan: Ackerbauflächen, zum Teil Vorbehaltsflächen für Biotopausgleich bzw. Biotopersatz und Bereiche für Gehölzplanzungen.
Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 (Landwirtschaft) BauGB.
Der Standort der Feldscheune ist bereits durch landwirtschaftlich privilegierte Nutzungen und damit im Zusammenhang stehende bauliche Anlagen geprägt. Der Bereich an der B 22 ist optimal angebunden und ermöglicht eine reibungslose Andienung der landwirtschaftlichen Gesamtflächen. Das Bauvorhaben kann daher aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
nicht erforderlich
Fahrradstellplätze:
nicht erforderlich
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Das Bauvorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1c BayBO verfahrensfrei. Das Einreichen eines Bauantrages ist somit nicht erforderlich. In Ermangelung eines Bauantragsvorgangs kann der Bausenat auch keinen Beschluss zu einer Baugenehmigung fassen. Im Hinblick darauf, dass es sich um ein Außenbereichsvorhaben handelt, wird der Vorgang im Angesicht der Geschäftsordnung des Bamberger Stadtrates aber dem Bausenat hiermit zur Kenntnis gebracht.
Naturschutzrechtliche Beurteilung – DSchG:
- Die dauerhaft überbaute Fläche (Scheune und Vorplatz zum Weg hin, ca. 125 m²) ist durch Umwandlung einer gleichgroßen Fläche auf dem Teilgrundstück in Dauergrünland auszugleichen. Die Lage der Ausgleichsfläche auf dem Teilgrundstück kann frei gewählt werden.
- Die Ausgleichsfläche ist mit hochstämmigen Obstbäumen oder sonstigen heimischen Gehölzen zu bepflanzen.
- Die Ausgleichsfläche ist zeitgleich zum Bau der Feldscheune herzustellen.
- Die nicht bebaute Fläche des Teilgrundstücks ist wie bisher als landwirtschaftliche Fläche zu bewirtschaften (Acker bzw. Grünland, Ausgleichsfläche).
Die Umsetzung der Auflagen ist in einem Freiflächengestaltungsplan darzustellen.
Die Auflagen sind in einem naturschutzrechtlichen Bescheid festzusetzen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |