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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0029-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Kurzbeschreibung:             

              Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Würzburger Str., Fl.Nr. 3836/2, eine Feldscheune (eingeschossig mit Pultdach, Dachneigung 10 Grad) errichten. Das Bauvorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb zur Unterbringung von Maschinen und land- bzw. forstwirtschaftlichen Erzeugnissen.

 

              Größe des Bauvorhabens:

-            überdachte Fläche:

              Breite:  9,00 m                            Länge:  15,50 m                4,00 m              Firsthöhe: 5,50 m

              -              davon von  Wänden umschlossene Fläche:

              Breite: 8,00 m                            Länge:  12,50 m

 

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                      Antragseingang:      20.11.2015

                              vollständig:      20.11.2015

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

              Nach Flächennutzungsplan – Gebietscharakter:

              Teilplan Art der Nutzung: Flächen für die Landwirtschaft

              Teilplan Landschaftsplan: Ackerbauflächen, zum Teil Vorbehaltsflächen für Biotopausgleich bzw. Biotopersatz und Bereiche für Gehölzplanzungen.

 

              Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 (Landwirtschaft) BauGB.

              Der Standort der Feldscheune ist bereits durch landwirtschaftlich privilegierte Nutzungen und damit im Zusammenhang stehende bauliche Anlagen geprägt. Der Bereich an der B 22 ist optimal angebunden und ermöglicht eine reibungslose Andienung der landwirtschaftlichen Gesamtflächen. Das Bauvorhaben kann daher aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet werden.

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:                        nicht erforderlich

 

              Kfz – Stellplätze:

              nicht erforderlich

 

              Fahrradstellplätze:

              nicht erforderlich

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

              Besonderheiten:

              Das Bauvorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1c BayBO verfahrensfrei. Das Einreichen eines Bauantrages ist somit nicht erforderlich. In Ermangelung eines Bauantragsvorgangs kann der Bausenat auch keinen Beschluss zu einer Baugenehmigung fassen. Im Hinblick darauf, dass es sich um ein Außenbereichsvorhaben handelt, wird der Vorgang im Angesicht der Geschäftsordnung des Bamberger Stadtrates aber dem Bausenat hiermit zur Kenntnis gebracht.

             

 

 

Naturschutzrechtliche Beurteilung – DSchG:

 

  1. Die dauerhaft überbaute Fläche (Scheune und Vorplatz zum Weg hin, ca. 125 m²) ist durch Umwandlung einer gleichgroßen Fläche auf dem Teilgrundstück in Dauergrünland auszugleichen. Die Lage der Ausgleichsfläche auf dem Teilgrundstück kann frei gewählt werden.
  2. Die Ausgleichsfläche ist mit hochstämmigen Obstbäumen oder sonstigen heimischen Gehölzen zu bepflanzen.
  3. Die Ausgleichsfläche ist zeitgleich zum Bau der Feldscheune herzustellen.
  4. Die nicht bebaute Fläche des Teilgrundstücks ist wie bisher als landwirtschaftliche Fläche zu bewirtschaften (Acker bzw. Grünland, Ausgleichsfläche).

 

Die Umsetzung der Auflagen ist in einem Freiflächengestaltungsplan darzustellen.

 

Die Auflagen sind in einem naturschutzrechtlichen Bescheid festzusetzen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt die Voranfrage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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