Beschlussvorlage - VO/2016/0053-R4
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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24.02.2016
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I. Sitzungsvortrag:
Bildung hat eine Schlüsselfunktion für die Integration der Neuzugewanderten in unsere Gesellschaft. Bildung ist Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Teilhabe am öffentlichen Leben und für eigene Beiträge zur gesellschaftlichen Entwicklung.
Aktuell werden die zahlreichen Bildungsangebote für Neuzugewanderte in Teilzuständigkeiten innerhalb der Verwaltung oder ehrenamtlich koordiniert. Das ständig wachsende Angebot ist allerdings kaum mehr überschaubar. Daher erscheint eine professionalisierte Bearbeitung der vielfältigen Koordinierungs- und Integrationsaufgaben durch eine/n feste/n Ansprechpartner/in wünschenswert.
Mit dem Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ kann nun zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ein/e Koordinator/in individuell bis zu 100 % gefördert werden. Dazu sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
- Ansiedlung an zentraler Stelle in der Kommunalverwaltung (hier bietet sich das Bildungsbüro an),
- Schnittstellenfunktion, d.h. der/die Koordinator/in ist feste Anlaufstelle für die Zuständigen innerhalb der Verwaltung, aber auch für Akteure außerhalb der Kommunalverwaltung,
- übergreifende Koordination von Akteuren und Angeboten,
- datenbasierte Steuerung.
Die Fördermaßnahme ist eingebettet in das seit 2014 laufende Strukturförderprogramm „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ und ist anschlussfähig an das Förderprogramm „Bildung integriert“. Hier hat die Stadt Bamberg – wie vom Kultursenat im Juli 2015 beschlossen (VO/2015/1728-452) – im Januar 2016 eine Zielvereinbarung mit der örtlich zuständigen Transferagentur in Nürnberg unterzeichnet.
Für die Antragseinreichung sind drei Termine vorgesehen: 1. März 2016, 1. Juni 2016 und 1. September 2016. Es wird vorgeschlagen, eine Einreichung zum 1. März 2016 anzustreben, um noch im Kalenderjahr 2016 mit der Maßnahme beginnen zu können. Das Referat 4/Bildungsbüro wird fristgerecht einen Antrag beim Projektträger einreichen und sich um die o.g. Förderung einer temporären Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte bemühen.
Über die weiteren Entwicklungen wird regelmäßig im Kultursenat berichtet.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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371,3 kB
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