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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0064-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2016 ist Frau Dr. Birgit Dietz mit Ablauf des 31.01.2016 aus dem Stadtrat von Bamberg ausgeschieden. Bei der Stadtratswahl 2014 ist Frau Anna Niedermaier als zweiten Listennachfolgerin aus dem Wahlvorschlag Nr. 1 = Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU) gewählt worden. Der erste Listennachfolger, Herr Klaus Gallenz, hat mit Schreiben vom 14.01.2016 erklärt, dass er die Nachfolge nicht antreten werde.

 

Frau Anna Niedermaier hat mit Schreiben vom 11.02.2016 ihre Bereitschaft erklärt, das Ehrenamt einer Stadträtin anzunehmen und den Eid gem. Art. 31 Abs. 4 Bayerische Gemeindeordnung abzulegen.

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II. Beschlussvorschlag

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Wahlergebnis der Stadtratswahl 2014 als Nachfolgerin für das mit Ablauf des 31.01.2016 ausgeschiedenen Stadtratsmitglied Dr. Birgit Dietz, Frau Anna Niedermaier, wohnhaft in 96047 Bamberg, Hornthalstraße 16, als neues Kollegialmitglied des Stadtrates nachrückt.

 

 

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III. Sehr geehrte Frau Niedermaier,

 

im Namen des Stadtrates und persönlich begrüße ich Sie und darf Sie nun bitten vorzutreten und mir die Eidesformel gem. Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern nachzusprechen.

 

 

 

 

 

 

Bitte heben Sie die rechte Hand

 

 

 

„Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

 

Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

 

Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen,

 

so wahr mir Gott helfe.“

 

 

 

Ich heiße Sie im Stadtratskollegium herzlich willkommen und darf Ihnen nunmehr

 

-          den Dienstausweis als Stadträtin

-          die Ortssatzung

-          die Geschäftsordnung des Stadtrates und

-          die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

 

aushändigen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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