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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0171-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Für Kinder und Jugendliche ist Schule ein wesentlicher Lebensraum, der ihre Entwicklung in größten Teilen bestimmt. Schule ist demnach auch ein Ort, der die SchülerInnen in ihrem Aufwachsen und auf ihrem Bildungsweg mit sozialpädagogischen Angeboten unterstützt.

 

Die Jugendhilfe mit ihren Leistungen kann niederschwellig und nachhaltig auf junge Menschen einwirken und Eltern im Erziehungsprozess begleiten.

 

„Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Form der Jugendsozialarbeit und somit eine Leistung der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII. Sie richtet sich an junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.“ (vgl. JaS-Handbuch für die Praxis in Bayern).

 

Die Benachteiligungen und Beeinträchtigungen wären:

  • Sozioökonomischer Hintergrund der Familie
  • Bedarf nach altersgemäßer gesellschaftlicher Integration
  • Erzieherische Probleme
  • Psychosoziale und familiäre Probleme
  • Erhöhte Gewaltbereitschaft und Aggressivität
  • Schulverweigerung
  • Gefährdung des Schul- und Ausbildungsabschlusses
  • Migrationshintergrund (mindestens 20 % bei Grundschulen)

 

Personal:

Eingesetzt werden staatlich anerkannte Sozialpädagogen/innen. Dipl. Pädagogen/innen bzw. Bachelor of Arts Pädagogik können nur in besonderen Einzelfällen nach Genehmigung durch Regierung und StMAS für die Tätigkeit herangezogen werden.

 

Unabhängig davon, ob JaS beim öffentlichen oder freien Träger angesiedelt ist, ist die Anbindung an das Jugendamt förderrechtlich und fachlich unerlässlich. Die Hospitation im Allgemeinen Sozialen Dienst (4 Wochen) ist verbindlich vorgeschrieben.

 

Antragsverfahren:

Dem Jugendamt obliegt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungs- und Steuerungsverantwortung. Für den Einsatz einer sozialpädagogischen Fachkraft ist ein umfangreiches Antragsverfahren notwendig. Dies beinhaltet:

 

  • Bedarfsanalyse der betreffenden Schule
  • Erstellung einer Rahmenkonzeption
  • Kooperationsvereinbarung mit Jugendamt, Träger, staatliches Schulamt und Schulleitung
  • Stellenbeschreibung + Einarbeitungskonzept
  • Finanzierungsplan
  • Beschlüsse des JHA und des Stadtrats

 

Finanzierung:

  • Zuschuss durch die Regierung
  • 10 % Anteil des Trägers der förderfähigen Bruttopersonalkosten
  • Zuschuss Stadt Bamberg

 

Der Zuschuss des Freistaates beläuft sich seit vielen Jahren auf 16.360,00 € für 1 Vollzeit-Planstelle. Der Aufwand der Stadt Bamberg betrug im Jahr 2015 insgesamt 243.668,66 €.

 

Derzeitiger Stand (Mai 2016) von JaS in Bamberg:

 

Schule

Ist-Stand

beantragt

Heidelsteig Mittelschule

1,0

/

Gaustadt Mittelschule

1,0

/

Kaulbergschule

/

/

Trimberg Mittelschule

0,75

/

Erlöser Mittelschule

0,75

/

Heidelsteig Grundschule

0,5

+0,25

Gangolf Grundschule

0,5

/

Gaustadt Grundschule

0,5

/

Martin-Wiesend-Schule

0,75

/

Kunigunden Grundschule

0,5

/

Trimberg Grundschule

0,75

 

Wunderburg Grundschule

0,5

 

Rupprecht Grundschule

/

0,5

 

Die Bewilligung des Antrages vom 20.10.2015 durch die Regierung von Oberfranken vorausgesetzt, wird die Rupprechtschule zum September 2016 mit JaS an Grundschulen starten. Gleiches träfe für die beantragte Anhebung der JaS-Stelle an der Heidelsteig-Grundschule zu, sofern auch der JHA die Anhebung befürwortet.

 

Der Bedarf für die Anhebung der vorhandenen JaS-Stelle für die Grundschule Am Heidelsteig von 50 % auf 75 % wurde von der Schulleitung detailliert und nachvollziehbar dargestellt. Die Schule selbst leistet ein erhebliches Spektrum an außerunterrichtlichen Unterstützungsmaßnahmen, die dringend einer guten Vernetzung mit dem Aufgabenzuschnitt von Jugendsozialarbeit an Schulen bedürfen. Die Anhebung der Stelle wird von Seiten des Jugendamtes aus fachlicher Sicht nachdrücklich befürwortet. Durch vom StMAS derzeit erweiterte Auswahlrunden könnte bei einer Beantragung der Stellenanhebung bis Juni 2016 im Idealfall von einer Umsetzung zum September 2016 (im Budgetring des Jugendamtes keine Mittel vorhanden), spätestens zum Januar 2017, gerechnet werden.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Vortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Finanzsenat

 

2.1              die Anhebung des Stundenumfangs für die Heidelsteig-Grundschule von 0,5 auf 0,75 einer Vollzeitstelle ab Januar 2017 zu genehmigen,

 

2.2              die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge zu stellen,

 

2.3              die notwendigen Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beantragen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von.., für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: jährlicher Zuschuss in Höhe von 9.400,00 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Über die endgültige Bereitstellung von Haushaltsmitteln entscheidet der Stadtrat anlässlich der Haushaltsberatungen im Rahmen seiner Prioritätensetzung.

 

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Anlagen

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