"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0172-51

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes hatte den Auftrag des Jugendhilfeausschusses aus der Sitzung vom 29.01.2015 unverzüglich aufgegriffen und in der Sitzung am 09.07.2015 ausführlich berichtet. Gleichzeitig erfolgte die Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt des Landkreises, welches aus Gründen, die zuletzt in der Sitzung vom 19.11.15 hinreichend dargelegt wurden federführend  und antragstellend für Jugendsozialarbeit an Berufsschulen ist.

 

Durch den großen und nicht abgegrenzten Einzugsbereich bei Berufsschulen gestaltet sich die Bearbeitungs- und Planungsdauer mit einer sorgfältigen Bedarfserhebung anders und schwieriger als bei allgemeinbildenden Schulen. Im Zeitraum 09.07. bis 19.11.15 fanden die Bedarfserhebungen bei den 3 Berufsschulen, sowie eine gemeinsame Besprechung mit der Kämmerei und dem Vertreter des Zweckverbandes Berufsschulen statt. Der Landkreis hatte das Thema am 12.11.15 auf der Tagesordnung seiner Jugendhilfeausschusssitzung.

 

Für den 19.01.2016 lud das Landratsamt zu einer weiteren Besprechung ein, bei der sich Stadt und Landkreis auf den Vorschlag eines bedarfsgerechten Stellenumfangs für jede der drei Schulen für die Jugendhilfeausschüsse einigen sollten. An der Besprechung nahmen die Leitungen der Berufsschulen, der für die Anerkennung der Bedarfsfeststellung zuständige Verantwortliche bei der Regierung von Oberfranken, der Verantwortliche des Zweckverbandes Berufsschulen, der Leiter des Bildungsbüros beim Referat 4, ein Vertreter der Kämmerei des Landkreises und der Stadt Bamberg und die beiden Jugendämter teil.

 

Für die Antragstellung sind sowohl den Stellenumfang, als auch den oder die angedachten freien Träger (mehrere freie Träger haben Interesse bekundet) betreffend gleichlautende Beschlüsse der Jugendhilfeausschüsse Stadt und Land erforderlich. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat in seiner Sitzung am 10.03.2016 folgenden Sachstand mitgeteilt:

 

„Nach längeren Verhandlungen hat die Stadt Bamberg zwischenzeitlich mitgeteilt, dass für die Berufsschulen I und II jeweils die geforderten Stellen im Umfang von 0,8, für die Berufsschule III eine Stelle im Umfang von 0,5 mitgetragen werden kann. Seitens des Kreisjugendamtes wird dies als noch gangbar angesehen. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bamberg beschließt deshalb nach Aussprache  den Beschluss vom 12. November 2015 zu ergänzen (kursiver Druck = bisheriger Beschluss, fett = neu)

              Beschluss:

 

              Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen an den Staatlichen Berufsschulen II und III und des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Bamberg, vorbehaltlich des Beschlusses der Stadt Bamberg, ebenfalls den Bedarf anzuerkennen und sich anhand des Umlageschlüssels des Zweckverbands Berufsschulen finanziell an den Projekten zu beteiligen.

              Als bedarfsnotwendig für eine sinnvolle Jugendsozialarbeit an den Berufsschulen wird eine Personalausstattung für die Berufsschulen I und II im Umfang von mindestens 0,8 einer Vollzeitstelle je Berufsschule angesehen, für die Berufsschule III im Umfang von mindestens 0,5 einer Vollzeitstelle.

 

              Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der staatlichen Förderrichtlinien tätig zu werden.“

 

Im Sinne der Gleichbehandlung wird der Fachbereich Jugend und Familie eine Ausschreibung unter den Jugendhilfeträgern vornehmen, die ihr Interesse bekundet haben.

 

Im weiteren Verlauf muss der bestimmte freie Träger ein Konzept für den Einsatz, inklusive Einarbeitungskonzept und Arbeitsplatzbeschreibung für die jeweilige Schule erstellen, die Kooperationsvereinbarungen fertigen und den Antrag nebst Finanzplan beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe – hier dem „Kreisjugendamt“ – zur Weiterleitung an die Regierung von Oberfranken vorlegen.

 

Zu den bisherigen Anträgen der GAL-Stadtratsfraktion vom 07.12.2015 und 17.02.2016 ist folgendes festzuhalten:

Am 4. August 2014 ist bei der Regierung von Oberfranken eine Vorabinformation des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familien und Integration eingegangen. Diesem Schreiben (Anlage) sind mögliche Termine für das Einreichen entscheidungsreifer Anträge im Sinne der Förderrichtlinie zu entnehmen. Ein Hinweis auf von der Förderrichtlinie abweichende Starttermine ist nicht ersichtlich. Ein weiteres Schreiben in Bezug auf unterjährige Starttermine wurde laut Auskunft der Regierung von Oberfranken nicht versandt.

 

Ein Hinweis auf eine zweite Auswahlrunde liegt somit nicht vor, erschließt sich nicht, ebenso wenig wie ein Starttermin zum 01.09. nach Entscheidung im Juni eines Jahres bzw. zum 01.01. nach Entscheidung im Dezember des Vorjahres (Anlage Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 22.07.2014).

Dem Email-Verkehr zwischen der GAL Stadtratsfraktion und dem Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ist zu entnehmen, dass von Seiten des Ministeriums Wert auf vollständige, die Kriterien der Förderrichtlinien erfüllende und entscheidungsreife Anträge gelegt wird.

 

Im Übrigen wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Antrag durch das federführende Jugendamt zu stellen ist. Die Verwaltung hat somit weder falsche Auskünfte gegeben, noch etwas verzögert oder sich gar einer Pflichtverletzung schuldig gemacht. Auch gibt es keine Zuständigkeitsunklarheiten und es besteht auch kein direkter, den Bedarf erhöhender Zusammenhang mit den Flüchtlingsklassen.

 

Hinzuweisen ist auch, dass im Fall eines vorgezogenen Starts von Jugendsozialarbeit an Berufsschulen keine Haushaltsmittel hierfür für 2016 eingeplant sind und die nachträgliche Einstellung während der Haushaltsberatungen im Dezember 2015 auch von keiner Fraktion beantragt wurde.

Bei realistischer Betrachtung ist nach übereinstimmender Einschätzung mit dem Fachbereich Jugend und Familie des Landratsamtes Bamberg ein Beginn von Jugendsozialarbeit an Berufsschulen frühestens zum Januar 2017 machbar.

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Vortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf an Jugendsozialarbeit an den staatlichen Berufsschulen mit einer Personalausstattung für die Berufsschulen I und II im Umfang von 0,8 einer Vollzeit-Stelle je Berufsschule und für die Berufsschule III im Umfang von 0,5 einer Vollzeit-Stelle.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Finanzsenat, dem Stadtrat zu empfehlen, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 34.000,00 € im Haushalt 2017 bereitzustellen.

 

  1. Die Anträge der GAL-Stadtratsfraktion vom 07.12.2015 und 17.02.2016 sind geschäftsordnungsmäßig erledigt, da Zuständigkeit der Antragstellung beim Landkreis liegt.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  jährlicher Zuschuss in Höhe von ca. 34.000,00 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...