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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0228-45

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Zuge der Konversions-Planungen wurde mit dem Beschluss des Rahmenplans Konversion für die Lagarde Kaserne folgendes festgehalten:

 

„Die Lagarde-Kaserne entspricht in ihrer städtebaulichen Struktur dem Entwurf des Büros Pesch &

Partner. Durch die Themensetzungen Wohnen, Dienstleistung, IT-Quartier, Gesundheit & Medizin,

Kultur- und Kreativquartier sollen vielfältige nutzungsgemischte urbane Strukturen mit einer

Kombination aus Arbeiten und Wohnen rund um das zukünftige Zentrum mit der Reithalle ermöglicht

werden.“ (Sitzungsvortrag Rahmenplan Konversionssenat vom 30.06.2015)

 

Entsprechend wurden vom Kulturamt in enger Abstimmung mit dem Konversionsamt verschiedenste bilaterale Gespräche geführt sowie Gruppen und Besichtigungstermine (Juni bis November 2015) der Lagarde-Kaserne mit potenziellen Akteuren eines künftigen Kultur- und Kreativquartiers vereinbart:

 

Kulturelle Bildungseinrichtungen (Musikschulen, Tanzschulen)

Vertreter von Kontakt – das Kulturfestival

Kunstverein Bamberg e.V.

Kunstraum JETZT e.V.

Berufsverband Bildender Künstler

Vertreter der Bamberger Gastronomie- und Veranstalterszene.
u.a.

 

Auch mit den Amtsleitungen der kulturellen Fachämter (Museum, Stadtarchiv, Volkshochschule, Theater, Musikschule) wurden Bedarfe, Bedingungen und Möglichkeiten deren Wirkens in einem entstehenden Kulturquartier besprochen und festgehalten. Als Ergebnis wurden Raumbedarfe kumuliert, um Denkszenarien zur etwaigen Ausgestaltung eines bisher noch sehr unbestimmten Kultur- und Kreativquartiers im Bereich Lagarde-Kaserne zu entwickeln. Nicht zuletzt wurde der Wunsch der Schaffung eines Kulturquartiers einschließlich Kammermusiksaal bei einem Ortstermin mit Staatssekretär Bernd Sibler erörtert.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass zahlreiche Akteure die grundsätzliche Idee der Schaffung eines Kultur- und Kreativquartiers begeistert aufgenommen haben. Viele sind daran interessiert, ein (Kultur)-Kräfte bündelndes Areal zu schaffen, in dem sie sich sehr gut als Akteur sehen können. Beinahe alle sind der Meinung, dass ein „Kultur- und Kreativquartier“ als solches einer bestimmten Größenordnung bedarf, um mit nachhaltiger Ausstrahlungs- und Anziehungskraft die nötige und stetige Frequenz zur Belebung eines agilen Lebensraums im kreativen Milieu sicherzustellen. Entsprechend wichtig war es, dass die Untersuchung der Reithalle in einer möglicherweise zentralen Rolle des Quartiers“ (vgl. Sitzungsvortrag Rahmenplan Konversionssenat vom 30.06.2015) in der Zwischenzeit vom Konversionsamt beauftragt wurde. Es wird noch im Juni mit den entsprechenden Arbeiten begonnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass, was die bisherigen Gespräche verdeutlichen, ein Kultur- und Kreativquartier nicht von der Reithalle alleine wird leben können, sondern einen darüber hinaus gehenden Denkansatz benötigt, der sich im Idealfall nicht von vornherein an Bestandsimmobilien festmacht, sondern an einer Konkretisierung dessen, was unter der Schaffung eines Kultur- und Kreativquartiers, auch mit Blick auf Trägermodelle und Finanzierungsstrategien, verstanden werden soll und kann.

 

 

Die gewonnenen Erkenntnisse werden auch Grundlage bei der Beteiligung des Kulturamts an der Reithallen-Machbarkeitsstudie sein und können ggf. in gebündelter und/oder erweiterter Form für weitere Überlegungen und Planungen eines Kultur- und Kreativquartiers sehr hilfreich sein. Diese allerdings hängen davon ab, dass es Gewissheit über die durch die neuen Akteure der Bamberger Konversion, dem 6. Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentrum sowie der Ankunfts- und Rückführungseinrichtung (ARE II) sich ergebenden veränderten Rahmenbedingungen des Konversionsvorhabens gibt.

Das Kulturreferat/Kulturamt steht dem Konversionsamt für weitere Schritte jederzeit gerne zur Verfügung.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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