"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0252-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Anlass der Planung

 

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplans ist die parallele Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 336 N für das Gebiet südlich des Malerviertels zwischen verlängerter Ohmstraße und Berliner Ring. Die Planung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines BMW-Autohauses der Fa. Autohaus Sperber GmbH & Co. KG, Bamberg schaffen. Durch diese Planungsabsichten ist es erforderlich den Flächennutzungsplan für diesen Bereich im Parallelverfahren zu ändern, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.

Das Plangebiet befindet sich in Bamberg-Ost, westlich des Berliner Rings, südlich des Malerviertels sowie nördlich der bestehenden Gewerbeflächen an der Ohmstraße.

Der Geltungsbereich umfasst ein Gebiet von ca. 2,61 ha und ist derzeit unbebaute Grünfläche, teils landwirtschaftliche Brachfläche sowie als Freizeit- und Spielfläche genutzter Wiesenbereich.

 

  1. Art des Verfahrens 

 

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 336 N geändert.


  1. Bisherige und beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan vom 06.12.1996 wird das Gebiet als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt.

Das vorliegende Konzept zur Flächennutzungsplanänderung weist den größten Teil des Gebietes zukünftig als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Autohaus aus. Im Süden wird ein schmaler Streifen als gewerbliche Baufläche dargestellt, um das angrenzende Gewerbegebiet zu arrondieren. Im Südwesten wird ein kleiner Teilbereich als sonstige Verkehrsstraße- und fläche definiert und im Norden und Westen werden geringe Teilflächen zur Ergänzung der angrenzenden Grünflächen ebenfalls als Grünfläche ausgewiesen.

Der Teilplan Landschaftsplan wird entsprechend angepasst. Der bisherige Wohnsiedlungsbereich wird zukünftig als Gewerbesiedlungsbereich, (gewerbliche Baufläche, gewerblich orientierte Sonder- und Gemeinbedarfsfläche, Ver- und Entsorgungsfläche) dargestellt, die über das Plangebiet verlaufende Ost-West-Grünverbindung mit Hauptwegebeziehung wird beibehalten und die bisherige als Ausgleichs- und Entwicklungsmaßnahme vorgesehene Gehölzpflanzung entlang des Berliner Rings wird nach Norden ergänzt.

 

  1. Umweltbericht

 

Für den im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht erstellt. Demnach ist der Eingriff im Wesentlichen durch die großflächige Versiegelung von Boden bestimmt, womit unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen mittlere Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Boden zu erwarten sind. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft und Landschaftsbild sind als gering zu bewerten. Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen. Auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind als gering einzustufen.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß §2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 01.06.2016 abgegrenzte Gebiet.

 

  1. Der Bau- und Werksenat billigt das Plankonzept der Flächennutzungsplanänderung vom 01.06.2016.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines 3 – wöchigen Aushangs (Unterrichtung) mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchzuführen.

 

  1. Der BWS beauftragt das Baureferat die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...