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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0253-61

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Beratungsfolge

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-              Antrag des Vorhabenträgers Fa. Autohaus Sperber GmbH & Co. KG, Bamberg, auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens

-              Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB

-              Billigung des Bebauungsplan-Konzepts

-              Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

-              Beschluss über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Anlass der Planung

 

a)              Der Stadtspitze ist es gelungen, sowohl das Autohaus Sperber als auch die BMW-Zentrale in München davon zu überzeugen, in Bamberg ein modernes BMW-Autohaus zu bauen. Das Autohaus Sperber will die zwei Standorte in Hallstadt und Bamberg zusammenlegen. Offen war, wo diese Konzentration stattfinden soll. In mehreren Verhandlungsrunden haben der Oberbürgermeister, das Baureferat und das Immobilienmanagement die entscheidenden grundstücksrechtlichen und planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, damit das neue Autohaus Sperber in Bamberg entsteht.

 

Die Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bamberg ist sehr groß, weil damit zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie eine wichtige Wertschöpfung verbunden sind. Es wird das größte BMW-Zentrum in Oberfranken geschaffen. Die Lage des Grundstücks am Berliner Ring ist verkehrsgünstig und die betrieblichen Belange können dort umgesetzt werden. Dieser Standort war somit ausschlaggebend für die Entscheidungen der Investoren. Die Eröffnung des neuen Autohauses ist für Ende 2017 / Anfang 2018 vorgesehen.

 

b)              Anlass der Planung ist daher die strategische Entscheidung der ortsansässigen Firma Autohaus Sperber GmbH & Co. KG, Bamberg im Stadtgebiet einen neuen Betriebsstandort für ein Autohaus zu errichten. Das Unternehmen beabsichtigt, seinen Betriebssitz vom Kunigundendamm 80 nach Bamberg-Ost an den Berliner Ring südlich des Malerviertels zu verlagern. Hierfür hat der Vorhabenträger (Autohaus Sperber GmbH & Co. KG, Bamberg) mit Schreiben vom 28. April 2016 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt. Mit dem Antrag hat sich der Vorhabenträger zur Übernahme der Kosten für die notwendigen Planungen und erforderlichen Gutachten bereit erklärt.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 336 N gemäß § 12 BauGB mit paralleler Flächennutzungsplanänderung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung der neuen Niederlassung des BMW-Autohauses Sperber in Bamberg geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich in Bamberg-Ost, westlich des Berliner Rings, südlich des Malerviertels sowie nördlich der bestehenden Gewerbeflächen an der Ohmstraße.

 

 

  1. Bestandsituation

 

Der Geltungsbereich umfasst ein Gebiet von ca. 2,61 ha und ist derzeit unbebaute Grünfläche, teils landwirtschaftliche Brachfläche sowie als Freizeit- und Spielfläche genutzter Wiesenbereich.

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche des Geltungsbereichs als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ausgewiesen.

Der Flächennutzungsplan - Teilplan Landschaftsplan weist im Umgriff der aufliegenden Planung eine „Grünverbindung“ mit einer „Hauptwegeverbindung“ aus.

Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 336 N ist kein rechtswirksames Baurecht vorhanden.

 

 

  1. Planung

 

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 336 N ist die Schaffung eines Baurechts auf einer Sonderbaufläche nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Autohaus zur planungs- und baurechtlichen Vorbereitung der Ansiedlung des BMW-Autohauses Sperber.

Dabei werden auf dieser Sonderbaufläche folgende Gebäudeteile mit folgenden Nutzungen vorgesehen:

 

Werkstatt- und Servicegebäude (größerer östlicher Teil des Baurechtes)

  •      Markenautohaus mit getrennten Schauräumen für BMW mit MINI
  •      Kundenzentrum / Büro / Verwaltung
  •      Servicebereich mit Beratung am Fahrzeug
  •      Auslieferung Neuwagen
  •      Autowerkstatt mit Karosseriebereich
  •      Wagenaufbereitung, Vermessung AU/TÜV
  •      Teilelager
  •      Fahrzeug-Vermessung

 

Lagergebäude

  •      Reifenlager
  •      Entsorgung / Wertstofflager
  •      Waschanlage

 

Darüber hinaus wird im südlichen Teilbereich eine kleinteilige gewerbliche Fläche ausgewiesen, die, ohne Baurecht versehen, den südlich angrenzenden gewerblichen Flächen zugeteilt werden soll und von diesen als Umfahrungs- oder Parkierungsfläche mitgenutzt werden kann.

Westlich der Sonderbaufläche erfolgt die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz und Spielplatz.

 

Nördlich des Sondergebietes wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ ausgewiesen. Sie dient der Entwicklung von Natur und Landschaft und soll die im Landschaftsplan dargestelle Grünverbindung vom Volksparkgelände bis zum Main-Donau-Kanal sichern.

 

Die Erschließung des Vorhabens wird über die öffentlichen Verkehrsflächen im Südwesten und Osten des Plangebietes geregelt. Zum einem ist von Süden ein Ausbau der Sticherschließung von der Ohmstraße aus geplant, zum anderen ist im Osten eine Zu- und Abfahrt vom Berliner Ring vorgesehen. Die Zu- und Abfahrt vom bisher anbaufreien Berliner Ring ist für die Vorhabenträger eine elementare und unverzichtbare Voraussetzung für das gesamte Vorhaben.

Die weiteren Details der beabsichtigten Planung werden durch die vom Vorhabenträger beauftragten Planer in dieser Sitzung und im Stadtgestaltungsbeirat am 09.06.2016 vorgestellt.

 

Die weiteren städtischen Belange wurden beachtet: der offene Jugendtreff bleibt dort, wo er ist. Die Bolzplatzfläche wird nur wenige Meter verlegt und steht den Jugendlichen auch in Zukunft zur Verfügung.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates und des Vorhabenträgers zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat gibt dem Antrag der Firma Autohaus Sperber GmbH & Co. KG, Bamberg auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes statt.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 336 N für das im Plankonzept vom 01.06.2016 abgegrenzte Gebiet.

 

  1. Der Bau- und Werksenat billigt das Bebauungsplan-Konzept Nr. 336 N  vom 01.06.2016.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines dreiwöchigen Aushanges (Unterrichtung) mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchzuführen.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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