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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0254-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Die Bauherren beabsichtigen ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus (11 Wohneinheiten) mit ausgebautem Dachgeschoss (Satteldach, Dachneigung 37,5 Grad) zu errichten. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen. Das beantragte Gebäude wird an die Brandwand des Nachbargebäudes, Georgenstraße 8 angebaut.

             

 

Größe des Bauvorhabens:

-       Wohnhaus

              Breite: 12,71 m bzw. 14,40 m   Länge:  23,74 m 

              Traufhöhe: ca. 10,45 m   Firsthöhe: ca. 15,34 m

-       Tiefgarage

              Breite: 12,70 m   Länge:  25,64 m  Höhe: ca. 3,00 m

 

 

                                                                bereits ausgeführt:   ja    nein

                                                                                                                              Antragseingang:               17.01.2014

                                                                                                                                      vollständig:                      ---

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

              Zulässigkeit nach § 34 BauGB

              Eigenart der näheren Umgebung: WA (§ 4 BauNVO)

              Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

              Die Baumaßnahme ist somit planungsrechtlich zu befürworten.

 

 

 

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

Nachbarzustimmung:              ja: 1 x (Fl.Nr. 5124/28)

                                                        nein: 5 x (Fl.Nrn. 5124/31, 5124/3, 5124/5, 5124/6, 5124/30)

Öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarrechte werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.

Die Baugenehmigung kann daher auch ohne Zustimmung der Nachbarn erteilt werden. Den Nachbarn geht es um die Einhaltung der Abstandsflächen. Obwohl dies nicht zum Prüfprogramm im Baugenehmigungsverfahren gehört, wurde dies dennoch geprüft. Ein Verstoß konnte allerdings nicht festgestellt werden.

Die Nachbarn, deren Unterschriften nicht vorliegen, erhalten eine Ausfertigung der Baugenehmigung.

 

 

Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 11              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              11

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              11               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

 

 

Fahrradstellplätze:

              Nicht nachweispflichtig, da Eingang des Bauantrages vor Inkrafttreten der derzeit gültigen

Stellplatzsatzung. Dessen ungeachtet ist pro Wohneinheit jeweils eine eigene „Fahrradbox“ in der Tiefgarage vorgesehen.

 

 

Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

 

Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

             

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

              Stadtdenkmal:                                                         ja               nein

              Einzeldenkmal:                                           ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:                                                                       ja               nein               nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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