Beschlussvorlage - VO/2016/0254-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Mehrfamilienhauses (11 WE) als Passivhaus sowie einer Tiefgarage (mit 12 Stellplätzen) Bamberg, Georgenstr. 8 a
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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08.06.2016
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I. Sitzungsvortrag:
Die Bauherren beabsichtigen ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus (11 Wohneinheiten) mit ausgebautem Dachgeschoss (Satteldach, Dachneigung 37,5 Grad) zu errichten. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen. Das beantragte Gebäude wird an die Brandwand des Nachbargebäudes, Georgenstraße 8 angebaut.
Größe des Bauvorhabens:
- Wohnhaus
Breite: 12,71 m bzw. 14,40 m Länge: 23,74 m
Traufhöhe: ca. 10,45 m Firsthöhe: ca. 15,34 m
- Tiefgarage
Breite: 12,70 m Länge: 25,64 m Höhe: ca. 3,00 m
Antragseingang: 17.01.2014
vollständig: ---
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: WA (§ 4 BauNVO)
Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Baumaßnahme ist somit planungsrechtlich zu befürworten.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: 1 x (Fl.Nr. 5124/28)
nein: 5 x (Fl.Nrn. 5124/31, 5124/3, 5124/5, 5124/6, 5124/30)
Öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarrechte werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.
Die Baugenehmigung kann daher auch ohne Zustimmung der Nachbarn erteilt werden. Den Nachbarn geht es um die Einhaltung der Abstandsflächen. Obwohl dies nicht zum Prüfprogramm im Baugenehmigungsverfahren gehört, wurde dies dennoch geprüft. Ein Verstoß konnte allerdings nicht festgestellt werden.
Die Nachbarn, deren Unterschriften nicht vorliegen, erhalten eine Ausfertigung der Baugenehmigung.
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 11 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 11
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 11 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Fahrradstellplätze:
Nicht nachweispflichtig, da Eingang des Bauantrages vor Inkrafttreten der derzeit gültigen
Stellplatzsatzung. Dessen ungeachtet ist pro Wohneinheit jeweils eine eigene „Fahrradbox“ in der Tiefgarage vorgesehen.
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |