Beschlussvorlage - VO/2016/0256-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Stiftung Weltkulturerbe Stadt Bamberg; Erneute Bestellung von drei Mitgliedern sowie eine Neubestellung für das Kuratorium
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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29.06.2016
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I. Sitzungsvortrag:
Kuratorium und Stiftungsvorstand stellen zusammen die Organe der Stiftung Weltkulturerbe Stadt Bamberg dar. Die Mitglieder des Kuratoriums, deren Anzahl nicht begrenzt ist, werden vom Stadtrat grundsätzlich für die Dauer von sechs Jahren bestellt. In begründeten Fällen kann ein Mitglied auch vorzeitig ausscheiden. Der oder die Nachfolger/-in würde dann für den Rest der regulären Amtszeit bestellt werden.
Dem Kuratorium der Stiftung Weltkulturerbe Stadt Bamberg gehören aktuell acht Mitglieder an. Für vier von ihnen, Herren Dr. Günther Beckstein, Dr. Thomas Goppel, Wilhelm Wenning sowie Frau Dr. Kathrin Degmair, endet die reguläre Amtszeit zum 30.09.2016. Für eine erneute Bestellung stehen zur Verfügung
Dr. Günther Beckstein,
Dr. Thomas Goppel,
Dr. Kathrin Degmair.
Die Mitgliedschaft des früheren Regierungspräsidenten Wilhelm Wenning endet mit dem 30.09.2016. Seinen Sitz im Kuratorium soll ab 01.10.2016 die neue Regierungspräsidentin,
Frau Heidrun Piwernetz,
einnehmen. Frau Piwernetz wäre mit ihrer Bestellung ab 01.10.2016 einverstanden.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
- Der Vortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
- Herr Dr. Günther Beckstein, Herr Dr. Thomas Goppel und Frau Dr. Kathrin Degmair werden ab 01.10.2016 für weitere sechs Jahre zu Mitgliedern des Kuratoriums bestellt.
- Frau Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz wird zum 01.10.2016 neu in das Kuratorium für die Dauer von sechs Jahren berufen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |