Beschlussvorlage - VO/2016/0257-62
Grunddaten
- Betreff:
-
C&A Geschäftsumbau mit Schließung der Arkade und Verlegung der Schaufenster- und Eingangsanlage zur Fassadenfront sowie Veränderung der Flächen Bamberg, Franz-Ludwig-Str. 4
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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08.06.2016
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- Sitzungsvortrag:
Die Arkade des C&A Modehauses zur Franz-Ludwig-Straße soll geschlossen werden, weil sie der Bauherr nicht mehr als zeitgemäß erachtet. Die Schaufenster werden an die Gebäudefront verlegt und zwischen die Stützen kommen zwei vierflügelige HSW – Eingangstüren (Hebe-Schiebe-Wende Anlage) zur Ausführung. Es werden weiterhin geringfügige Grundrissänderungen im Erdgeschoss und Obergeschoss vorgenommen. Im linken Teil des Erdgeschosses wird eine Teilfläche zur Untervermietung abgetrennt. Im Obergeschoss wird ein Teil des Verkaufsbereiches zu Nebenräumen umgenutzt. Außerdem werden Flächen in dem Gebäude Kesslerstraße 19 nicht mehr von C&A genutzt. Nachdem C&A nur Mieter in dem Gebäude ist, muss letzlich der Eigentümer über die Zukunft dieses Gebäudeteiles entscheiden. Erkenntnisse hinsichtlich der weiteren Nutzungsabsichten liegen hier noch nicht vor und müssen zu gegebener Zeit separat beantragt werden.
Größe des Bauvorhabens:
Gesamtverkaufsfläche: 3739 m²
Antragseingang: 07.04.2016
vollständig: 12.04.2016
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 114 C
rechtsverbindlich seit: 10.10.1975
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet
vorgesehene Abweichung:
Im Bebauungsplan sind Flächen für Arkaden festgesetzt. Das Vorhaben sieht eine Schließung der Arkaden vor.
Begründung:
Grundsätzlich ist das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht zu befürworten.
Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze: rechnerisch
erforderlich: 125 anrechenbar: 132 nachzuweisen: kein Mehrbedarf
Fahrradstellplätze: rechnerisch
erforderlich: 150 anrechenbar: 159 nachzuweisen: kein Mehrbedarf
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Besonderheiten:
Für den Bereich der Arkaden besteht eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für die Stadt Bamberg (Abschnitt VI der Urkunde des Notars Dr. Ludwig vom 21.11.1967, URNr. 4588), die unter anderem regelt: „Veränderungen… an der Arkade (Einbauten, Einrichtungen…) bedürfen der Zustimmung der Stadt Bamberg.“ Diese Inhalte sind grundsätzlich zu beachten.
Durch die Schließung der Arkade als Durchwegung für die Öffentlichkeit fällt auch der darin befindliche barrierefreie Streifen weg. Der Wegfall ist durch barrrierefreie Neuherstellung der Belagsoberfläche Franz-Ludwig-Straße im Bereich von C&A zu kompensieren. Diese Regelung muss vertraglich gesichert werden.
Im Vertrag ist festzuschreiben, dass die Arkade erst geschlossen werden darf, wenn der Belag der Franz-Ludwig-Straße barrierefrei hergestellt ist.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
- Der Bau- und Werksenat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.
- Die Baugenehmigung kann ausgefertigt werden, wenn der Städtebauliche Vertrag zur barrierefreien Neuherstellung der Belagsoberfläche Franz-Ludwig-Straße im Abschnitt des Gebäudes unterzeichnet und durch Bürgschaftseingang abgesichert ist.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |