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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2016/0257-62

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Beratungsfolge

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  1.   Sitzungsvortrag:

 

Die Arkade des C&A Modehauses zur Franz-Ludwig-Straße soll geschlossen werden, weil sie der Bauherr nicht mehr als zeitgemäß erachtet. Die Schaufenster werden an die Gebäudefront verlegt und zwischen die Stützen kommen zwei vierflügelige HSW – Eingangstüren (Hebe-Schiebe-Wende Anlage) zur Ausführung. Es werden weiterhin geringfügige Grundrissänderungen im Erdgeschoss und Obergeschoss vorgenommen. Im linken Teil des Erdgeschosses wird eine Teilfläche zur Untervermietung abgetrennt. Im Obergeschoss wird ein Teil des Verkaufsbereiches zu Nebenräumen umgenutzt. Außerdem werden Flächen in dem Gebäude Kesslerstraße 19 nicht mehr von C&A genutzt. Nachdem C&A nur Mieter in dem Gebäude ist, muss letzlich der Eigentümer über die Zukunft dieses Gebäudeteiles entscheiden. Erkenntnisse hinsichtlich der weiteren Nutzungsabsichten liegen hier noch nicht vor und müssen zu gegebener Zeit separat beantragt werden.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Gesamtverkaufsfläche: 3739 m²

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                                                                                                                Antragseingang:               07.04.2016

                                                                                                                        vollständig:               12.04.2016

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 114 C

                            rechtsverbindlich seit: 10.10.1975

                            Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet

 

                            vorgesehene Abweichung:

              Im Bebauungsplan sind Flächen für Arkaden festgesetzt. Das Vorhaben sieht eine Schließung der Arkaden vor.

 

 

                            Begründung:

 

              Grundsätzlich ist das Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht zu befürworten.

Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar.   

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:                  nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze: rechnerisch

              erforderlich: 125              anrechenbar: 132                      nachzuweisen: kein Mehrbedarf

             

 

              Fahrradstellplätze: rechnerisch

              erforderlich: 150              anrechenbar: 159                      nachzuweisen: kein Mehrbedarf

             

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

             

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:                                                         ja               nein

              Einzeldenkmal:                                           ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:                                                                      ja               nein               nicht erforderlich

 

 

Besonderheiten:

 

Für den Bereich der Arkaden besteht eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für die Stadt Bamberg (Abschnitt VI der Urkunde des Notars Dr. Ludwig vom 21.11.1967, URNr. 4588), die unter anderem regelt: „Veränderungen… an der Arkade (Einbauten, Einrichtungen…) bedürfen der Zustimmung der Stadt Bamberg. Diese Inhalte sind grundsätzlich zu beachten.

Durch die Schließung der Arkade als Durchwegung für die Öffentlichkeit fällt auch der darin befindliche barrierefreie Streifen weg. Der Wegfall ist durch barrrierefreie Neuherstellung der Belagsoberfläche Franz-Ludwig-Straße im Bereich von C&A zu kompensieren. Diese Regelung muss vertraglich gesichert werden.

Im Vertrag ist festzuschreiben, dass die Arkade erst geschlossen werden darf, wenn der Belag der Franz-Ludwig-Straße  barrierefrei hergestellt ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

  1. Die Baugenehmigung kann ausgefertigt werden, wenn der Städtebauliche Vertrag zur barrierefreien Neuherstellung der Belagsoberfläche Franz-Ludwig-Straße im Abschnitt des Gebäudes unterzeichnet und durch Bürgschaftseingang abgesichert ist.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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